Planung und Bauüberwachung der Erneuerung der B 73 und Abendrothstraße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Cuxhaven
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- CPV-Codes
- Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen (75112100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 614691-2026
- Verfahrensnummer
- b7e309e9-7238-4fa4-9bd3-fd08881fbe68
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Cuxhaven vergibt Planungsleistungen für die innerörtlichen Verkehrsanlagen entlang der B 73 Altenwalder Chaussee und eines Teilstücks der Abendrothstraße in Cuxhaven, Niedersachsen. Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung von Fahrbahn, Rad- und Gehwegen, Bushaltestellen, Straßenentwässerung und Lichtsignalanlagen sowie Anpassungen an Knotenpunkten und der Neubau einer Querungsstelle. Zum Auftrag gehören außerdem die Planung einer Regenwasserbehandlung, die Sicherung einer etwa 200 Meter langen Böschung und die Oberbauleitung für alle Bauteile; die Teilnahmefrist endet am 27. Mai 2026 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Teile der Leistungsphase 3, der Leistungsphasen 5-7 und optional die Leistungsphase 4) der innerörtlichen Verkehrsanlagen im Verlauf der B 73 Altenwalder Chaussee und ein Teilstück der Abendrothstraße in der Stadt Cuxhaven in Niedersachsen. Vorgesehen ist die Erneuerung der Fahrbahnflächen, der Rad- und Gehwege, der Bushaltestellen, der Straßenausstattung, der Straßenentwässerung, die verkehrsgerechte Anpassung der Knotenpunkte B73/Süderwisch/Drangstweg und B73/K2/Südersteinstraße, die Anpassung / Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie der Neubau einer Querungsstelle in Höhe des Emil-Maetzel-Weges. Die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen wird in der Anlage B1 LB-Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Die Planungsleistungen für eine Straßenentwässerung einschließlich Regenwasserbehandlung wird in Anlage B2 LB-Ingenieurbauwerke ausgeschrieben. Die Planungsleistungen für eine Böschungssicherung auf einer Länge von ca. 200 m wird in Anlage B3 LB-Ingenieurbauwerke ausgeschrieben. Die Leistungsphase 8 Oberbauleitung wird für alle Bauteile ausgeschrieben (Anlage B4). Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Maßnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau, Geschäftsbereich Stade und der Stadt Cuxhaven. Die Ausschreibung der Planungsleistungen und die gesamte Begleitung der Baumaßnahme erfolgt über die Stadt Cuxhaven.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 5.1_B 73 OD Cux Altenwalder Chaussee
Ausgeschrieben wird die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Teile der Leistungsphase 3, die Leistungsphasen 5-7 und optional die Leistungsphase 4) der innerörtlichen Verkehrsanlagen im Verlauf der B 73 Altenwalder Chaussee und ein Teilstück der Abendrothstraße in der Stadt Cuxhaven in Niedersachsen. Vorgesehen ist die Erneuerung der Fahrbahnflächen, der Rad- und Gehwege, der Bushaltestellen, der Straßenausstattung, der Straßenentwässerung, die verkehrsgerechte Anpassung der Knotenpunkte B73/Süderwisch/Drangstweg und B73/K2/Südersteinstraße, die Anpassung / Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie der Neubau einer Querungsstelle in Höhe des Emil-Maetzel-Weges. Die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen wird in der Anlage B1 LB-Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Die Planungsleistungen für eine Straßenentwässerung einschließlich Regenwasserbehandlung wird in Anlage B2 LB-Ingenieurbauwerke ausgeschrieben. Die Planungsleistungen für eine Böschungssicherung auf einer Länge von ca. 200 m wird in Anlage B3 LB-Ingenieurbauwerke ausgeschrieben. Die Leistungsphase 8 Oberbauleitung wird für alle Bauteile ausgeschrieben (Anlage B4). Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Maßnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau, Geschäftsbereich Stade und der Stadt Cuxhaven. Die Ausschreibung der Planungsleistungen und die gesamte Begleitung der Baumaßnahme erfolgt über die Stadt Cuxhaven.
Anforderungen an deinen Betrieb
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 5.1_B 73 OD Cux Altenwalder Chaussee
- Gewertet werden die im Angebotsformblatt (Teil D, Anlage D1) von den Bietern eingetragenen Angaben. Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält 40 Punkte. Das Angebot, welches 100% teurer als das niedrigste Angebot ist, erhält 0 Punkte. Sofern Leistungsbausteine nicht bepreist werden, erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert (gerundet auf die 2. Kommastelle).
- 1. Projektteam Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass der zukünftige Auftragnehmer das Projekt mit qualifiziertem Personal besetzt, das für die gesamte Projektlaufzeit bis zum Abschluss der Bauphase durchgehend und in ausreichendem zeitlichen Umfang zur Verfügung steht. Bieter sollen daher ihre Personaleinsatzplanung unter namentlicher Benennung der jeweiligen Personen, ihrer jeweiligen Aufgaben (Projektbearbeiter Verkehrsanlagenplanung, Entwässerung und Böschungssicherung) und beruflichen Qualifikationen, der personenbezogenen Verfügbarkeit sowie deren Auslastung durch andere Projekte darstellen. Darzustellen sind auch Vertretungsregelungen, Projektübergaben und Schnittstellen im Falle des Wechsels von Personal. Ausprägung Punktzahl max. 30 Punkte erreichbar Unzureichende Ausführungen=0 Ausführungen, die einen sehr geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=6 Ausführungen, die einen geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=12 Ausführungen, die einen mittleren Zielerreichungsgrad erwarten lassen=18 Ausführungen, die einen hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=24 Ausführungen, die einen sehr hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=30 2. Bearbeitungs-/ Leistungskonzept Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der vom Bieter entwickelte Lösungsvorschlag möglichst zeiteffizient und kostengetreu umgesetzt wird. Unter dieser Berücksichtigung bedarf es der Abschätzung von Planungs-, Ausführungs- und Bauzeiten sowie der Angabe der Methodik zur Sicherstellung der Termin- und Kostenplanung. Das Konzept darf maximal 2 DIN A4 Seiten lang sein. Ausprägung Punktzahl max. 21 Punkte erreichbar 2.1 Darstellung der Projektaufgabe Unzureichende Ausführungen=0 Ausführungen, die einen geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=2 Ausführungen, die einen mittleren Zielerreichungsgrad erwarten lassen=4 Ausführungen, die einen hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=6 2.2. Risikomanagement Unzureichende Ausführungen=0 Ausführungen, die einen geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=1 Ausführungen, die einen mittleren Zielerreichungsgrad erwarten lassen=2 Ausführungen, die einen hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=3 2.3. Termin- und Kostenmanagement Unzureichende Ausführungen=0 Ausführungen, die einen geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=2 Ausführungen, die einen mittleren Zielerreichungsgrad erwarten lassen=4 Ausführungen, die einen hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=6 2.4. Terminliche Abwicklung (inklusive Balkenplan) Unzureichende Ausführungen=0 Ausführungen, die einen geringen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=2 Ausführungen, die einen mittleren Zielerreichungsgrad erwarten lassen=4 Ausführungen, die einen hohen Zielerreichungsgrad erwarten lassen=6 3. Bietergespräch/ Präsentation des Angebotes Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die im Angebot dargestellten Lösungsansätze und Qualitäten nachvollziehbar und überzeugend erläutert werden. Im Rahmen des Bietergesprächs ist insbesondere darzustellen, wie zentralen Herausforderungen des Projekts begegnet wird, welche Methoden und Strukturen für die Projektabwicklung vorgesehen sind und wie die Kommunikation und Zusammenarbeit im Projektteam sichergestellt wird. Die Präsentation dient dazu, die inhaltliche und personelle Kompetenz sowie die Verbindlichkeit der Aussagen zu überprüfen. Ausprägung Punktzahl max. 9 Punkte erreichbar 3.1. Präsentationsinhalte Inhalte sind überwiegend unklar, unvollständig oder nicht auf die Aufgabenstellung bezogen=0 Inhalte sind nur teilweise vollständig, teils oberflächlich oder lückenhaft, Struktur nur eingeschränkt nachvollziehbar=1 Inhalte sind weitgehend vollständig, fachlich schlüssig und überwiegend klar strukturiert=3 Inhalte sind vollständig, fachlich sehr fundiert, klar strukturiert und konkret auf die Aufgabenstellung bezogen=5 3.2. Präsentationsstil Vortragsstil deutlich unstrukturiert oder schwer verständlich; professionelles Auftreten nicht erkennbar=0 Unruhiger oder wenig strukturierter Stil; Verständlichkeit und Auftreten nur eingeschränkt überzeugend=1 Sicherer und gut nachvollziehbarer Vortragsstil; kleinere Schwächen in Verständlichkeit oder Struktur=3 Sehr souveräner, klarer und adressatengerechter Vortragsstil; rote Faden, gute Verständlichkeit und professionelles Auftreten.=4
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte, den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des §§ 42 und 57f. VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 619394-2026
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