Reparatur bestehender Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl und Beton an der Autobahn A9
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.05.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.03.2024
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Anbringen von Leitplanken (45233280)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 190685-2024
- Verfahrensnummer
- b7534763-786e-4fe4-94c2-5c05e0172187
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt Reparaturarbeiten an bestehenden Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton entlang der Autobahn A9. Der Einsatzbereich umfasst rund 52 Kilometer zwischen der Landesgrenze Thüringen/Bayern und dem Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach sowie rund 55 Kilometer vom Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach bis zur Anschlussstelle Hormersdorf. Die Angebotsfrist endet am 7. Mai 2024 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbahrung Fahrzeugrückhaltesysteme A9 im Bereich AM Münchberg und AM Trockau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbahrung Fahrzeugrückhaltesysteme A9
Reparaturarbeiten an bestehenden Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton, an den BAB-Betriebsstrecken der BAB A9 im Streckenbereich der Autobahnmeistereien Münchberg und Trockau AM Münchberg: BAB A9: Landesgrenze Thüringen/Bayern bis AD Bayreuth/Kulmbach Gesamtlängr 52 km AM Trockau: BAB A9: AD Bayreuth/Kulmbach bis AS Hormersdorf Gesamtlänge 55 km
Frist: 07.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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LOT-0000 · Rahmenvereinbahrung Fahrzeugrückhaltesysteme A9
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 43331-2026
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