Erneuerung der Asphaltfahrbahn auf 6 km der Bundesautobahn A7 bei der Talbrücke Römershag
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 430408-2026
- Verfahrensnummer
- 2755756e-779c-4894-9c3a-55f9c202ce7b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt die Sanierung eines 6,0 Kilometer langen Abschnitts der Bundesautobahn A7 im Gebiet des NUTS-Regionscodes DE265. Vorgesehen sind unter anderem der Abbruch von Betonstandstreifen und Betonrandbalken, das Fräsen bestehender Asphaltschichten, die Anpassung von Entwässerungseinrichtungen sowie der Einbau neuer Asphaltschichten einschließlich der Anschlussstellen; dabei sollen temperaturabgesenkte Asphalte verwendet werden. Angebote müssen bis zum 24. Juni 2026 um 07:00 Uhr koordinierten Weltzeit (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag
Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise auf der BAB A7 auf einer Länge von 6,0 km mit Anpassung von Entwässerungseinrichtungen Folgende wesentlichen Leistungen sind vorgesehen: - Abschnittsweiser Abbruch Betonstandstreifen bzw. Betonrandbalken - Fräsen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten - Anpassung Straßenabläufe und Asphaltspitzrinnen - Oberbauarbeiten Asphalt (Verwendung von temperaturabgesenkten Asphalten) inklusive Anschlussstellen
Frist: 24.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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Vergabeunterlagen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 508229-2026
- 24.06.2026Berichtigung 1Der Öffnungstermin wurde auf den 24.06.2026 um 09:00 Uhr verschoben. Die Bindefrist wurde damit um einen Tag verkürzt.
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