Erneuerung der Asphaltfahrbahn auf 6 km der Bundesautobahn A7 bei der Talbrücke Römershag

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
05.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
430408-2026
Verfahrensnummer
2755756e-779c-4894-9c3a-55f9c202ce7b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beauftragt die Sanierung eines 6,0 Kilometer langen Abschnitts der Bundesautobahn A7 im Gebiet des NUTS-Regionscodes DE265. Vorgesehen sind unter anderem der Abbruch von Betonstandstreifen und Betonrandbalken, das Fräsen bestehender Asphaltschichten, die Anpassung von Entwässerungseinrichtungen sowie der Einbau neuer Asphaltschichten einschließlich der Anschlussstellen; dabei sollen temperaturabgesenkte Asphalte verwendet werden. Angebote müssen bis zum 24. Juni 2026 um 07:00 Uhr koordinierten Weltzeit (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Streckensanierung D588RL Talbrücke Römershag

    Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise auf der BAB A7 auf einer Länge von 6,0 km mit Anpassung von Entwässerungseinrichtungen Folgende wesentlichen Leistungen sind vorgesehen: - Abschnittsweiser Abbruch Betonstandstreifen bzw. Betonrandbalken - Fräsen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten - Anpassung Straßenabläufe und Asphaltspitzrinnen - Oberbauarbeiten Asphalt (Verwendung von temperaturabgesenkten Asphalten) inklusive Anschlussstellen

    Frist: 24.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 508229-2026
  2. 24.06.2026Berichtigung 1Der Öffnungstermin wurde auf den 24.06.2026 um 09:00 Uhr verschoben. Die Bindefrist wurde damit um einen Tag verkürzt.

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