Beseitigung von Öl-, Betriebsstoff- und Kraftstoffverunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Zentrale
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.02.2025
- CPV-Codes
- Straßenreinigung (90611000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 113521-2025
- Verfahrensnummer
- ae740feb-9e0c-45fd-b759-21550471a0fa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale in Magdeburg, beschafft die fachgerechte Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Betriebsmittel und Kraftstoffe auf Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Regionalbereichs Mitte. Die Leistungen sind nach geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben sowie gemäß Leistungsverzeichnis zu erbringen. Der Vertragszeitraum reicht vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029; betroffen sind die Regionen mit den NUTS-Codes DEE06 und DEE07.
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Leistungsbeschreibung
Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt_RB Mitte (01.05.2025-30.04.2029)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beseitigung von Ölverunreinigungen_RB Mitte
Fachgerechte Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt - hervorgerufen durch Öl, Betriebsmittel und Kraftstoffe - nach den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Leistungen ist entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Frist: 25.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
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LOT-0000 · Beseitigung von Ölverunreinigungen_RB Mitte
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 348397-2026
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