Rahmenvereinbarung zur Lieferung von schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603-1
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 9.315.846,69 EUR
- Lose
- 10
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- CPV-Codes
- Heizöl (09135100)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 120372-2024
- Verfahrensnummer
- 0fd3d156-be98-4c73-8f13-a2fb7053ec47
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Zentrale in Berlin, beschafft schwefelarmes Heizöl EL nach DIN 51603-1. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit zehn regionalen Losen für Niederlassungen in verschiedenen Teilen Deutschlands, darunter Westfalen, West, Südbayern, Rheinland, Südwest, Nordbayern, Nordwest, Nord, Nordost und Ost. Die Laufzeit beträgt je Los 720 Tage; der geschätzte Gesamtwert liegt bei rund 9,32 Millionen Euro. Angebote mussten bis zum 27. März 2024, 11:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Leistungen nach Losen (10)
LOT-0001 · NL Westfalen
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · NL West
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · NL Südbayern
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · NL Rheinland
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · NL Südwest
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · NL Nordbayern
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · NL Nordwest
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · NL Nord
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · NL Nordost
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · NL Ost
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Heizöl EL schwefelarm (nach DIN 51603-1)
Frist: 27.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
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Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 273528-2024
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