Rahmenvertrag zur Asphaltinstandsetzung und Fahrbahnschadensanierung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.806.020 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Oberbauarbeiten für Fernstraßen (45233210)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 436797-2026
- Verfahrensnummer
- f8bc6477-c5da-4d45-ae12-8b4b0c1a5c50
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beschafft einen Rahmenvertrag zur Sanierung kurzfristig auftretender Fahrbahnschäden im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis. Der Schwerpunkt liegt auf der Bundesautobahn 38 zwischen Kilometer 15,2 und 88,0 in beiden Fahrtrichtungen; vorgesehen sind grob etwa 40.000 m² Asphaltarbeiten. Die Vertragslaufzeit ist vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2029 vorgesehen, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um acht Monate bis zum 31. Dezember 2029; der geschätzte Wert des Loses beträgt 2.257.525 Euro, die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Instandsetzung von Asphalt 2027-2029 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag 2027/29 Asphalt AM Brw2.257.525 EUR
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag über den Zeitraum 01.10.2026 - 30.04.2029 abzuschließen. Dieser Vertrag kann sich optional einmalig um 8 Monate bis zum 31.12.2029 verlängern. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Sanierung von kurzfristig auftretenden Fahrbahnschäden im Bereich des Autobahnnetzes der Autobahnmeisterei Breitenworbis. Insbesondere betroffen ist die BAB 38 im Bereich km 15,2 - 88,0 in beiden Richtungsfahrbahnen. Der Rahmenvertrag beinhaltet folgende Grobmengen: - ca. 40.000 m² Ersatz Deckschicht - ca. 15.000 m² Erneuerung Binderschicht - ca. 30 Einzelabrufe (basierend auf Erfahrungen aus den Vorjahren, tatsächliche Menge kann abweichen) - ca. 4 St. Verkehrsicherung längerer Dauer - ca. 35 St. Verkehrssicherung kürzerer Dauer Das Leistungsverzeichnis entspricht den Höchstmengen. Die Schätzmengen liegen etwa 20% darunter.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 619583-2026
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