Rahmenvertrag für Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-Reinigungstextilien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.04.2026
Bekanntmachungsnummer
236515-2026
Verfahrensnummer
75b8f260-cf92-4ec8-a08b-65bc587a93c1
CPV-Codes
85112000 · Unterstützung von Krankenhäusern

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Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination in Münster, sucht einen Dienstleister für die Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-Reinigungstextilien. Die Leistungen sind für die LWL-Klinik Dortmund vorgesehen und sollen voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 erbracht werden. Der Zuschlag berücksichtigt den Preis mit 60 Prozent, die Sicherstellung der Versorgungsqualität mit 30 Prozent und Nachhaltigkeitsaspekte mit 10 Prozent; Angebote sind bis zum 11. Mai 2026, 7:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Mikrofaser-Reinigungstextilien

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Mikrofaser-Reinigungstextilien

    Abschluss eines Rahmenvertrages über die Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-Reinigungstextilien für die LWL-Klinik Dortmund voraussichtlich zum 01.07.2026

    Frist: 11.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Mikrofaser-Reinigungstextilien

Sicherstellung Qualität der Versorgung
30 %
Nachweise diverse Nachhaltigkeitsaspekte
10 %
Preis
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 522698-2026
Vergleichbare Verfahren267vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag244 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (162) · Bayern (19) · Baden-Württemberg (15) · Niedersachsen (10) · Rheinland-Pfalz (9) · Hessen (8)

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination

Aktiv seit 2023 · 8 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2023Spitze KW 52 · 2023 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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  • Rahmenvertrag für Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-ReinigungstextilienClean+ GmbH & Co.KGLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wäscheversorgung für LWL-Kliniken in Westfalen-LippeCWS Healthcare Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
    01.11.2025noch 85 Monate31.10.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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