Lizenzierung und Implementierung einer Cloudlösung für das Lieferantenrisikomanagement

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
450.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.05.2025
CPV-Codes
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  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
312988-2025
Verfahrensnummer
0ed783cb-ee0f-4300-b644-2092ef468150

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin schreibt einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung und Implementierung einer vom Auftragnehmer betriebenen Cloudlösung für das Lieferantenrisikomanagement aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 450.000 Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 730 Tagen angegeben. Angebote müssen bis zum 30. Mai 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Supplier Risk Management Cloudlösung sowie der Implementierung. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · "Lizenzierung und Implementierung einer Cloudlösung für das Supplier Risk Management", ECA-2025-037

    Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer über die Bereitstellung einer Supplier Risk Management Cloudlösung sowie der Implementierung dieser Lösung. Die Bereitstellung (Überlassung) dieser Cloud-Lösung erfolgt in Form eines vom Auftragnehmer betriebenen SaaS für das Supplier Risk Management. Die detaillierten Anforderungen an das System und der Gegenstand der Lieferung sind im Lastenheft Supplier Risk-Management-Lösung spezifiziert. Die notwendige Infrastruktur wird vom Auftragnehmer bereitgestellt. Der Zugriff und der Datenaustausch mit der Cloud-Lösung müssen über gesicherte Verbindungen erfolgen. Darüber hinaus sollen ebenfalls unterstützende Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung beschafft werden können. Zur Einführung der Cloudlösung wird ein Implementierungspartner gesucht, der die folgenden Aufgaben übernimmt: - Projektmanagement - Durchführung von Anforderungsworkshops - Erstellung der Spezifikationen - Umsetzung der Spezifikationen - Lösungs- und Prozessberatung - Systemkonfiguration und Stammdatensynchronisation - Key-User- / Administratortraining. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Aus dem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: - D-Trust GmbH, - genua GmbH, - iNCO Sp. z o.o., - Xecuro GmbH, - Maurer Electronics GmbH sowie - Maurer Electronics Split d. o.o.. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

    Frist: 30.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · "Lizenzierung und Implementierung einer Cloudlösung für das Supplier Risk Management", ECA-2025-037

Preispunkte auf Grundlage des Angebotswertungspreises gemäß Preisblatt
60 %
Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots gemäß Lastenheft (Wertungsmatrix)
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 541300-2025

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