Rahmenvertrag für Netzwerk-Switche und Zubehör am Hamburg Airport

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.02.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
AIRSYS Airport Business Information Systems GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.01.2024
Bekanntmachungsnummer
8635-2024
Verfahrensnummer
6e74a294-849d-4d5b-b5c1-5345be58da9f
CPV-Codes
32400000 · Netzwerke

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Kurzbeschreibung

Die AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH aus Hamburg beschafft über einen Rahmenvertrag Netzwerk-Switche, Access Points, Transceiver, Lizenzen, Netzteile, Digital-Analog-Converter-Kabel (DAC-Kabel), Patchkabel und weiteres Zubehör. Die Lieferung umfasst sowohl Cisco-Produkte als auch Artikel verschiedener Hersteller für den gesamten Hamburg Airport. Angebote können bis zum 26. Februar 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Switche, Transceiver, Netzteile, DAC-Kabel, Patchkabel und weiteres Zubehör am gesamten Hamburg Airport.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Cisco Artikel

    Switche, Access Points, Transceiver, Lizenzen und Zubehör des Herstellers Cisco.

    Frist: 26.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Artikel diverser Hersteller

    Switche, Transceiver, Netzteile, DAC Kabel, Patchkabel und Zubehör diverser Hersteller.

    Frist: 26.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Cisco Artikel

Qualität
30 %
Preis
70 %

LOT-0002 · Artikel diverser Hersteller

Qualität
30 %
Preis
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 396859-2024
Vergleichbare Verfahren280vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag163 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 48 Vergaben

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DTDeutsche Telekom Business Solutions GmbHBonn4006.06.202593,6 Mio. €fallend
CAComputacenter AG & Co oHGMünchen3026.06.202658,4 Mio. €steigend
CGControlware GmbHUnterhaching2003.08.20263,3 Mio. €steigend
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach2013.07.202625,2 Mio. €stabil
NDNTS Deutschland GmbHLeipzig2009.07.20262,6 Mio. €steigend
TAthink about IT GmbHMünster2023.06.2026 - steigend
CCCMS-IT Consulting GmbHGrasbrunn2019.05.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hamburg (44) · Bayern (43) · Nordrhein-Westfalen (42) · Berlin (24) · Baden-Württemberg (23) · Hessen (19)

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Hamburg
  • Rahmenvertrag für Elektroinstallations- und VerkabelungsarbeitenElektrohaus Wille GmbH & Co. KG +2 weitereDeutsches Elektronen-Synchrotron DESYHamburg, Deutschland
    01.06.2026noch 45 Monate30.06.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH

Aktiv seit 2024 · 8 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2024Spitze KW 30 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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AGABRACON GmbH113.07.20265,5 Mio. €
TATallence AG114.10.2024 -
BGBechtle GmbH103.07.2024 -
TGtelent GmbH103.07.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag fuer Betrieb und Weiterentwicklung der SAP Business Intelligence Plattform HAM DataABRACON GmbHAIRSYS Airport Business Information Systems GmbHHamburg, Deutschland
    5,5 Mio. €
    13.07.2026noch 58 Monate31.07.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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