Rahmenvertrag für IT-Projektmanagement, Architekturmanagement und Software-Prototypen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Düsseldorf - Digitalagentur GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 344366-2026
- Verfahrensnummer
- 1ede1264-7263-49ef-9dc6-0b5c2eb109ab
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Düsseldorf Digitalagentur GmbH beschafft Dienstleistungen der Informationstechnologie (IT) für Digitalisierungsprojekte, insbesondere Projektmanagement, Architekturmanagement und die Erstellung von Software-Prototypen. Der Rahmenvertrag hat eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und wird in Düsseldorf umgesetzt. Angebote müssen bis zum 9. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen für städtische Tochter Düsseldorf Digitalagentur GmbH
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen
Rahmenvertrag für das IT-Projektmanagement, Architekturmanagement, und die Erstellung von Software-Prototypen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten über eine Vertragslaufzeit von längstens 24 Monaten. Der Vertragspartner ist die Düsseldorf Digitalagentur GmbH.
Frist: 09.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die fachliche und methodische Tiefe bewertet die Qualität des methodischen Vorgehens, der inhaltlichen Durchdringung sowie der konzeptionellen Ausarbeitung des Angebots und der bearbeiteten Fachaufgabe. Maßgeblich ist, inwieweit der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass er die spezifischen Anforderungen von IT- und Digitalisierungsprojekten im öffentlichen Sektor, insbesondere im kommunalen Umfeld, versteht und methodisch sicher adressieren kann.
- 30 %
- Bewertung der Fachaufgabe und des Präsentationsauftritts
- 25 %
- Die inhaltliche Qualität der Profile wird entlang der folgenden Kriterien bewertet: • Ausbildung & Zertifizierungen • Rolle und Stellenwert der Person im Projektkontext • Berufserfahrung in der jeweiligen Rolle • Vergleichbare Projekte (Art, Umfeld, öffentliche Verwaltung) • Rollen- und Aufgabenfit zur ausgeschriebenen Tätigkeit
- 15 %
- Höhe der angesetzten Tagessätze
- 30 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 521796-2026
- 20.05.2026Berichtigung 1Änderung in Wertungslogik dargestellt in Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix sowie Ergänzung von Unterlagen zur Fachaufgabe. Zudem Verlängerung der Angebotsfrist um 2 wochen.
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