Rahmenvertrag für digitale Fahrgastinformationsanzeiger an Haltestellen in Sachsen-Anhalt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.07.2025
- CPV-Codes
- Elektronische Anzeigen (31711200)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 440845-2025
- Verfahrensnummer
- 2c509bd9-d738-4cd4-b3f2-ce06ce6d1501
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) beschafft digitale Anzeiger für die dynamische Fahrgastinformation an Bus- und Bahnhaltestellen im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem mindestens vierzeilige Anzeigen, akustische Ansagen, autarke Stromversorgung, Steuerungshardware und -software, ein Content-Management-System sowie gegebenenfalls Masten, Tiefbauarbeiten und Wartung. Die Rahmenvereinbarung läuft vier Jahre; geschätzt werden 187 Anzeiger, höchstens sollen 330 Stück abgerufen werden, wobei keine Mindestabnahmemenge zugesagt wird.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die „Vergabe Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation im ländlichen Raum“ mit folgenden Rahmenbedingungen. Ausgangspunkt für den hier zu vergebenen Rahmenvertrag ist die von der NASA GmbH geplante Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Ziel ist es, bestimmte Haltestellen in Sachsen-Anhalt mit modernen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern auszustatten, welche an den DFI-Steuerrechner der NASA GmbH angeschlossen werden sollen. Im Vorfeld der Ausschreibung hat die NASA GmbH den Bedarf bei den Verkehrsunternehmen abgefragt. Es wurden LOI´s gezeichnet. Die NASA GmbH kann keine Mindestabnahmemenge zusagen. Die Abnahme hängt von der Bedarfsanmeldung der Verkehrsunternehmen nach Zuschlagserteilung ab. Die geschätzte Abnahmemenge liegt auf Grundlage der LOI’s bei 187. Die Höchstmenge liegt bei 330 Stück. Die Bezugsmenge liegt unter dem absoluten Vorbehalt des Abrufs durch die Verkehrsunternehmen gegenüber der NASA GmbH. Bestandteile der oben genannten Vergabe sind die folgenden: • Anzeiger von dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit einseitiger, mind. vierzeiliger Anzeige, • akustischer Ansage der angezeigten Inhalte (Text-to-Speech), • autarke Stromversorgung mittels Batteriepack oder Solarpanel und Akkubox, • Anzeigesteuerungseinheit - Hardware und Firmware, • Anzeigesteuerungseinheit - Software inkl. Umsetzung der Schnittstelle zwischen dem vorhandenen vorgelagerten DFI-Steuerrechner und den Regio-DFI, • CMS-System • Evtl. Lieferung Mast • Evtl. Tiefbauarbeiten an den Standorten • Wartung und Instandhaltung der technischen Systeme Weitere Auftragsbestandteile sind dem Lastenheft PBDFIL_2025_300_Lastenheft zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabe Rahmenvertrag Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation im ländlichen Raum
Gegenstand der Ausschreibung ist die „Vergabe Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation im ländlichen Raum“ mit folgenden Rahmenbedingungen. Ausgangspunkt für den hier zu vergebenen Rahmenvertrag ist die von der NASA GmbH geplante Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Ziel ist es, bestimmte Haltestellen in Sachsen-Anhalt mit modernen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern auszustatten, welche an den DFI-Steuerrechner der NASA GmbH angeschlossen werden sollen. Im Vorfeld der Ausschreibung hat die NASA GmbH den Bedarf bei den Verkehrsunternehmen abgefragt. Es wurden LOI´s gezeichnet. Die NASA GmbH kann keine Mindestabnahmemenge zusagen. Die Abnahme hängt von der Bedarfsanmeldung der Verkehrsunternehmen nach Zuschlagserteilung ab. Die geschätzte Abnahmemenge liegt auf Grundlage der LOI’s bei 187. Die Höchstmenge liegt bei 330 Stück. Die Bezugsmenge liegt unter dem absoluten Vorbehalt des Abrufs durch die Verkehrsunternehmen gegenüber der NASA GmbH. Bestandteile der oben genannten Vergabe sind die folgenden: • Anzeiger von dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit einseitiger, mind. vierzeiliger Anzeige, • akustischer Ansage der angezeigten Inhalte (Text-to-Speech), • autarke Stromversorgung mittels Batteriepack oder Solarpanel und Akkubox, • Anzeigesteuerungseinheit - Hardware und Firmware, • Anzeigesteuerungseinheit - Software inkl. Umsetzung der Schnittstelle zwischen dem vorhandenen vorgelagerten DFI-Steuerrechner und den Regio-DFI, • CMS-System • Evtl. Lieferung Mast • Evtl. Tiefbauarbeiten an den Standorten • Wartung und Instandhaltung der technischen Systeme Weitere Auftragsbestandteile sind dem Lastenheft PBDFIL_2025_300_Lastenheft zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bewerbererklärung gemäß „PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum TVergG LSA („PBDFIL_2025_206_Erklärung_TVergG_LSA“) auszufüllen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz („PBDFIL_2025_203_Vordruck_Nachunternehmerverzeichnis“) auszufüllen und einzureichen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung ("PBDFIL_2025_205_Erklärung_EU-Russlandsanktionen") zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots bereits folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Bewerbererklärung („PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich im Einzelnen aus der Bewerbererklärung („PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“). Eine Nachforderung von Unterlagen ist unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV möglich.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bewerbererklärung gemäß „PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum TVergG LSA („PBDFIL_2025_206_Erklärung_TVergG_LSA“) auszufüllen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz („PBDFIL_2025_203_Vordruck_Nachunternehmerverzeichnis“) auszufüllen und einzureichen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung ("PBDFIL_2025_205_Erklärung_EU-Russlandsanktionen") zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots bereits folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Bewerbererklärung („PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich im Einzelnen aus der Bewerbererklärung („PBDFIL_2025_201_Bewerbererklärung“). Eine Nachforderung von Unterlagen ist unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 54450-2026
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