Rahmenvertrag über Elektro-Solobusse und einen Elektro-Gelenkbus

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.07.2026
CPV-Codes
Elektrobusse (34144910)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
541228-2026
Verfahrensnummer
ff356814-e5e6-4d12-9c3c-a7389e956a15

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Schlienz-Tours GmbH & Co. KG aus Kernen beschafft für den öffentlichen Personennahverkehr einen Rahmenvertrag über bis zu neun Solobusse und bis zu einen Gelenkbus mit Elektroantrieb. Die Auftraggeberin kann daraus zwischen null und maximal zehn Fahrzeugen abrufen; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Fahrzeuge sollen zwischen dem 1. April 2027 und dem 31. Mai 2027 geliefert werden. Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 9 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Frühester Liefertermin ist der 01.04.2027. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Ausgeschrieben wird daher ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 9 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung von bis zu 9 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb

    Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 9 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Frühester Liefertermin ist der 01.04.2027. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Ausgeschrieben wird daher ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 9 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 1 Gelenkbus mit Elektroantrieb aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Wertungspreis ergibt sich aus dem vom Bieter angebotenen Gesamtpreis für die Busse. Dieser Gesamtpreis und damit Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: a) Im Preisblatt (Anlage 7, Reiter „Kaufpreis a“) ist der Kaufpreis je Fahrzeugkategorie (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) je Bus (netto), gestaffelt nach Abnahmemenge, anzugeben. Aus den angegebenen Kaufpreisen je Abnahmemenge wird ein durchschnittlicher Kaufpreis je Bustyp ermittelt (da nur ein Gelenkbus beschafft werden soll, entfällt für diesen die Ermittlung eines Durchschnittspreises) b) In Anlage 7, Reiter „Restwerte b“ sind die dort abgefragten Rückkaufwerte bzw. -preise (netto) je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug (gestaffelt nach Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) einzutragen. Aus den angegebenen Preisen wird je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug und Laufzeit ein durchschnittlicher Rückkaufwert bzw. -preis ermittelt. c) In Anlage 7, Reiter „Service_Wartung c“ sind je Fahrzeugtyp die monatlichen Kosten (netto) des anzubietenden Full Service- und Wartungsvertrags pro Bus gemäß der dortigen Staffelung (Alter bzw. Laufzeit der Busse und Kilometerleistung der Fahrzeuge) anzugeben. Aus den angegebenen Preisen werden je Fahrzeugtyp pro Fahrzeug die durchschnittlichen Kosten über die jeweilige Laufzeit für den anzubietenden Service- und Wartungsvertrag ermittelt. d) Die gemäß a) bis c) ermittelten Preise (netto) werden im Preisblatt im Reiter „Summe a+b+c“ wie folgt miteinander verrechnet: Je Bustyp wird je Bus und Laufzeit vom Kaufpreis der jeweilige angebotene durchschnittliche Restwert bzw. -preis subtrahiert. Addiert werden je Bustyp, je Bus und Laufzeit die Kosten für den Full Service- und Wartungsvertrag (Full Service Kosten). Aus den sich hieraus ergebenden Werten wird je Bus-typ ein Durchschnittspreis gebildet (entfällt für den Gelenkbus, da nur ein Gelenkbus beschafft werden soll). Zur Ermittlung des Wertungspreises werden die wie vorstehend beschrieben ermittelten Preise (netto) für die beiden ausgeschriebenen Bustypen (Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus) miteinander addiert. Das Ergebnis dieser Addition stellt den Wertungspreis dar. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte)
Zusätzlich zum Kriterium Preis wird die Qualität des Angebots bewertet. Es werden maximal 10 Leistungspunkte pro nachfolgend dargestelltem Unterkriterium vergeben. Konzeptbewertung der vom Bieter selbst zu erstellenden, folgenden zwei Konzepte: 1. Konzept für die Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung und Einsatzbereitschaft der Elektrobusse (Gewichtung 80 % der Qualitätsbewertung); 2. Konzept für die Erstunterweisung und Schulung in die Handhabung und sichere Betriebsführung der Busse (Gewichtung 20 % der Qualitätsbewertung) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Das Angebot mit dem höchsten Faktor Z (Wertungspunkte) erhält den Zuschlag. Die Gesamtbewertung wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode wie folgt vorgenommen: Z = wertungsfähige Leistungspunkte / Wertungspreis * 10.000.000 (wertungsfähige Leistungspunkte geteilt durch Wertungspreis multipliziert mit 10.000.000 gleich Wertungspunkte)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Nachforderungen von Unterlagen können von der Auftraggeberin im Rahmen der Regelung des § 41 Abs. 2 und 3 UVgO vorgenommen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 740605-2026
  2. 05.08.2026Berichtigung 1Beschreibung der Änderungen: Änderung Ziffer 5.1 der Bekanntmachung. Die spätesten Liefertermine ändern sich wie folgt: Der Auftragnehmer sichert eine Lieferung der angebotenen und gemäß § 2 der Rahmenvereinbarungen und besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9) abgerufenen Busse mit Elektroantrieb bis spätestens zum 31.05.2027 verbindlich zu, sofern der Abruf aus der Rahmenvereinbarung bis zum 01.11.2026 erfolgt. Erfolgt der Abruf nach dem 01.11.2026 verschiebt sich die Lieferfrist taggenau entsprechend nach hinten. Änderung Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen. Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Referenzaufträge müssen folgende Anforderungen erfüllen: Mindestens 1 Referenz mit folgendem Inhalt: Mindestlieferumfang von 9 batterieelektrischen Solobussen und mindestens 1 weitere Referenz mit folgendem Inhalt: Mindestlieferumfang von 1 batterieelektrischen Gelenkbus.

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