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Digitales Leitsystem mit Haltestellenmasten, ePaper-Displays und Hintergrundsoftware

Status
Offen
Angebotsfrist
25.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Masten und Pfähle (44212220)
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Passagierinformationssystem (48813000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
711197-2026
Verfahrensnummer
01a085fd-fcdf-4195-939f-a0db0ca48fe4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland beschafft ein digitales Leitsystem für den Schienenersatzverkehr (SEV), bestehend aus Haltestellenmasten, ePaper-Displays und einer Software für Fahrgastinformationen und Geräteüberwachung. Vorgesehen sind etwa 172 Haltestellen im Saarland; für die Displays sind rund 40 weitere Standorte als Option genannt. Die Leistungen sind für eine Dauer von 3.650 Tagen, also etwa zehn Jahren, ausgeschrieben.

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Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Vergabe von Leistungen für ein digitales SEV-Leitsystem Saarland: Beschaffung und Aufstellung von Haltestellenmasten - Beschaffung von ePaper-Displays - Beschaffung einer Hintergrundsoftware

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Lieferung und Aufstellung von Haltestellenmasten

    Lieferung und Aufstellung der Haltestellenmasten: Der Bieter ist verantwortlich für die Beschaffung moderner einheitlicher Haltestellenmasten für die ca. 172 Bushaltestellen, welche im Rahmen der Vergabe ertüchtigt werden sollen. Die Haltestellenmasten entsprechen den Design- und Qualitätsvorgaben des Zweckverband Personennahverkehrs Saarland, welche sich am Nahverkehrsplan Landesbusnetz orientieren. Der Bieter übernimmt außerdem die Koordination und Durchführung der baulichen Maßnahmen für die Aufstellung der Haltestellenmasten an den betroffenen Bushaltestellen.

  • LOT-0002 · Beschaffung und Montage von ePaper-Displays

    Beschaffung und Montage von ePaper-Displays: Der Bieter beschafft für die ertüchtigten Haltestellen (ca. 172 Standorte aus Los 1 + weitere ca. 40 als Option) ePaper-Displays mit ca. 13" Bildschirmdiagonale und Stromversorgung über Wechselbatterie inkl. der benötigten Halterungen für die Montage an den Haltestellenmasten. Die Displays müssen von einer unabhängigen Softwarelösung mit Daten versorgt werden können (frei zugängliche Schnittstelle). Neben der Hardware-Beschaffung übernimmt der Bieter die Montage der Displays und trägt Sorge für deren Wartung und Instandhaltung für einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren. Für die Datenversorgung der ePaper-Displays ist deren Ausstattung mit SIM-Karten anzubieten. Im Falle von Defekten oder Vandalismus sind Ersatzgeräte im Rahmen des Wartungsvertrages bereitzustellen.

  • LOT-0003 · Bereitstellung einer Hintergrundsoftware für ePaper-Displays

    Bereitstellung einer Hintergrundsoftware für ePaper-Displays: Der Bieter stellt eine hardwareherstellerunabhängige Hintergrundsoftware für den Betrieb von Fahrgastinformationen auf den ePaper-Displays (siehe Los 2) bereit. Diese Software steuert die Datenversorgung und ist zentraler Datenbroker für Echtzeitdaten (Ist-Abfahrtszeiten) und die Geräteüberwachung (Batteriestände, Störungen, etc.). Die Software ist zentrales Content-Management-System für die Inhaltsbereitstellung auf Ausgabemedien der Fahrgastinformationen. Die Software sollte über eine Differenzierung von Rollen und Zugriffsrechten für verschiedene Nutzer(-gruppen) verfügen. Zusätzlich leistet der Bieter die Schulung für die Mitarbeitenden des ZPS und ggf. von Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Software und trägt Sorge für Updates und technischen Support für einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB. Der Bieter hat im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß §56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung und Aufstellung von Haltestellenmasten

Ausschlaggebend für die Vergabe in Los 1 ist ausschließlich der Preis.
100 %

LOT-0002 · Beschaffung und Montage von ePaper-Displays

Ausschlaggebend für die Vergabe in Los 2 ist ausschließlich der Preis.
100 %

LOT-0003 · Bereitstellung einer Hintergrundsoftware für ePaper-Displays

Ausschlaggebend für die Vergabe in Los 3 ist ausschließlich der Preis.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB. Der Bieter hat im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß §56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

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