Digitale Anlagen für dynamische Fahrgastinformation an Haltestellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.08.2025
CPV-Codes
Elektronische Anzeigen (31711200)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
536655-2025
Verfahrensnummer
79a58b43-a076-447e-836a-b51ddc62ffe3

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Kurzbeschreibung

Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) beschafft digitale Anzeiger für die dynamische Fahrgastinformation an Bus- und Bahnhaltestellen in Sachsen-Anhalt. Die Anlagen umfassen ein- oder doppelseitige Anzeigen mit mindestens vier beziehungsweise zwölf Zeilen, akustische Ansagen, digitale Uhren, Masten oder Montagekonstruktionen sowie Hard- und Software zur Anbindung an den Steuerrechner des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und einen Fernzugriff. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer möglichen Höchstmenge von 60 Anlagen; eine feste Abnahmemenge besteht nicht und hängt vom Bedarf der Kommunen ab.

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Leistungsbeschreibung

Die NASA GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, aufgrund derer für verschiedene Standorte in Sachsen-Anhalt dynamischen Fahrgastinformationen beschafft werden können. Ziel ist es, Schnittstellen im ÖPNV mit modernen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern auszustatten, welche an den von der NASA GmbH entwickelten DFI-Steuerrechner angeschlossen werden sollen. Bestandteile der oben genannten Vergabe sind die folgenden unterschiedlichen standortbedingten Umsetzungsvarianten von DFI-Anlagen: • Anlagen zur Anzeige von Dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit ein- oder doppelseitiger, mind. zwölfzeiliger Anzeige (Typ „Übersichts-DFI“), • Anlagen zur Anzeige von Dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit ein- oder doppelseitiger, mind. vierzeiliger Anzeige (Typ „Haltestellen-DFI“), • akustischer Ansage der angezeigten Inhalte der Dynamischen Fahrgastinformation, • in die DFI integrierte, separate, digitale Uhr, • Mast und Fundament oder Decken-/Wandmontage mit Trägerkonstruktion • Ansteuerungseinheit - Hardware und Firmware, • Ansteuerungseinheit - Software inkl. Umsetzung der Schnittstelle zwischen dem vorhandenen vorgelagerten DFI-Steuerrechner und den Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation, • Fernzugriffmöglichkeit Die abzuschließende Rahmenvereinbarung beinhaltet keine feste Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte Menge. Die Abnahme hängt von der Bedarfsanmeldung der Kommunen nach Zuschlagserteilung ab. Die geschätzte Abnahmemenge ergibt sich aus den unverbindlich, vorab geführten Gesprächen mit den Kommunen. Die mögliche Höchstmenge liegt bei 60 Stück. Weitere Auftragsbestandteile sind dem Lastenheft DFILSA_2025_300_Lastenheft zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung von Standard-Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation im Land Sachsen-Anhalt

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, aufgrund derer für verschiedene Standorte in Sachsen-Anhalt dynamischen Fahrgastinformationen beschafft werden können. Ziel ist es, Schnittstellen im ÖPNV mit modernen digitalen Fahrgastinformationsanzeigern auszustatten, welche an den von der NASA GmbH entwickelten DFI-Steuerrechner angeschlossen werden sollen. Bestandteile der oben genannten Vergabe sind die folgenden unterschiedlichen standortbedingten Umsetzungsvarianten von DFI-Anlagen: • Anlagen zur Anzeige von Dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit ein- oder doppelseitiger, mind. zwölfzeiliger Anzeige (Typ „Übersichts-DFI“), • Anlagen zur Anzeige von Dynamischen Fahrgastinformationen an Bus- und Bahnhaltestellen mit ein- oder doppelseitiger, mind. vierzeiliger Anzeige (Typ „Haltestellen-DFI“), • akustischer Ansage der angezeigten Inhalte der Dynamischen Fahrgastinformation, • in die DFI integrierte, separate, digitale Uhr, • Mast und Fundament oder Decken-/Wandmontage mit Trägerkonstruktion • Ansteuerungseinheit - Hardware und Firmware, • Ansteuerungseinheit - Software inkl. Umsetzung der Schnittstelle zwischen dem vorhandenen vorgelagerten DFI-Steuerrechner und den Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation, • Fernzugriffmöglichkeit Die abzuschließende Rahmenvereinbarung beinhaltet keine feste Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte Menge. Die Abnahme hängt von der Bedarfsanmeldung der Kommunen nach Zuschlagserteilung ab. Die geschätzte Abnahmemenge ergibt sich aus den unverbindlich, vorab geführten Gesprächen mit den Kommunen. Die mögliche Höchstmenge liegt bei 60 Stück. Weitere Auftragsbestandteile sind dem Lastenheft DFILSA_2025_300_Lastenheft zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bewerbererklärung gemäß „DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum TVergG LSA („DFILSA_2025_206_Erklärung_TVergG_LSA“) auszufüllen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz („DFILSA_2025_203_Vordruck_Nachunternehmerverzeichnis“) auszufüllen und einzureichen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung ("DFILSA_2025_205_Erklärung_EU-Russlandsanktionen") zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach §99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots bereits folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) -Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Bewerbererklärung („DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich im Einzelnen aus der Bewerbererklärung („DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“). Eine Nachforderung von Unterlagen ist unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV möglich.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bewerbererklärung gemäß „DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum TVergG LSA („DFILSA_2025_206_Erklärung_TVergG_LSA“) auszufüllen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz („DFILSA_2025_203_Vordruck_Nachunternehmerverzeichnis“) auszufüllen und einzureichen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung ("DFILSA_2025_205_Erklärung_EU-Russlandsanktionen") zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach §99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots bereits folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) -Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit seinem Angebot die Bewerbererklärung („DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich im Einzelnen aus der Bewerbererklärung („DFILSA_2025_201_Bewerbererklärung“). Eine Nachforderung von Unterlagen ist unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 196606-2026

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