Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN-Büromöbeln
Stadt Fürth
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.500.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 650350-2026
- Verfahrensnummer
- 820f82ce-67c8-44e1-bac3-69024cf57b49
- CPV-Codes
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000); Büromöbel (39130000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von ASSMANN-Büromöbeln aus. Die Möbel sollen in Teilmengen nach Bedarf abgerufen werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro. Die Laufzeit ist von Dezember 2026 bis November 2030 vorgesehen, der Leistungsort liegt in Fürth (Region DE253).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN Büromöbeln in Teilmengen auf Abruf in der Zeit von 12/26 - 11/30
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Büromöbel ASSMANN1.500.000 EUR
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN Büromöbeln in Teilmengen auf Abruf in der Zeit von 12/26 - 11/30
Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 56 VgV.
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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