Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmobiliar für offene Ganztagsschulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.11.2024, 09:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Düren
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- CPV-Codes
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- Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke (39120000)
- Büromöbel (39130000)
- Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 589781-2024
- Verfahrensnummer
- 6ffc4d7b-a1eb-49eb-824b-737b14a5aad8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Düren beschafft Schulmobiliar für die Ausstattung offener Ganztagsschulen (OGS) im Stadtgebiet. Der Auftragnehmer liefert die Möbel nach Abruf an 19 OGS-Standorte, insbesondere zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und zum Ersatz verschlissener Ausstattung. Eine jährliche Mindestabnahme von 50.000 Euro netto sowie insgesamt mindestens 500.000 Euro netto sind vorgesehen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 1. Dezember 2024, läuft zunächst bis zum 30. November 2026 und kann einmalig bis zum 30. November 2027 verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Ausbaus von OGS-Plätzen oder aufgrund von Verschleiß werden durch die Stadt Düren Möbel für die Ausstattung von offenen Ganztagsschulen benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mobiliar zur Ausstattung der offenen Ganztagsschulen für die Stadt Düren. Die Möbel sind vom Auftragnehmer nach Abruf an die 19 OGS Standorte im Dürener Stadtgebiet auszuliefern. Im Schuljahr 2023/2024 besuchten insgesamt 3588 Kinder die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Düren. Demgegenüber gab es 1383 OGS-Plätze. Das Entspricht einer Quote von 39 %. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle ab diesem Schuljahr eingeschulten Kinder einen Anspruch auf einen OGS-Platz. Die Schulentwicklungsplanung hat einen leichten An-stieg der Schüler/innen bis dahin ergeben. Als Ziel für den OGS-Ausbau hat die Stadt Düren sich eine Quote von 80 % gesetzt. Es müssen somit noch Rund 1800 neue OGS-Plätze geschaffen werden. In Anbetracht des relativ kurzen Zeitraums kommen Neubaumaßnahmen nicht in Betracht. Es müssen Klassenzimmer an den Stadtorten so ausgestattet werden, dass diese am Nachmittag durch die OGS genutzt werden können. Eine vorhersage des genauen Bedarfs an den einzelnen in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt aufgeführten Positionen ist nicht möglich. Dies liegt daran, dass es sich bei jedem auszustattenden Klassenzimmer um einen Einzelfall handelt. Zudem sind wir auf die jeweiligen Träger angewiesen, die auch zusätzliches Personal benötigen. Eine jährliche Mindestabnahme in Höhe von 50.000,00 EUR (netto) wird gewährleistet. Somit ergibt sich die Gesamtlaufzeit betrachtet eine Mindestabnahme von 500.000,00 EUR (netto). Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens zum 01.12.2024. Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (bis zum 30.11.2026), zuzüglich einmaliger Option auf Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr, sodass die maximale Laufzeit drei Jahre (bis zum 30.11.2027) beträgt. Eine Kündigung des Vertrags nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit ist jedoch möglich. Sofern bis zum Zeitpunkt von 3 Monaten vor der jeweiligen Beendigung der Vertragslaufzeit keine Kündigung des Vertrages seitens der Stadt Düren oder dem Auftragnehmer erfolgt ist, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Für alle angebotenen Produkte gilt eine Mängelhaftung von drei Jahren. Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen. Die genauen Eigenschaften des zu liefernden Mobiliars können der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt (s. Vergabeunterlagen) entnommen werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmobiliar im Rahmen des Ausbaus von OGS Plätzen
Die Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen läuft größtenteils über die Schulen. Hierunter fallen folgende Schritte: - Beratung der Schulen bei der Ausstattung der Räumlichkeiten - Erstellung von Angeboten (zur Abrufung) - Koordinierung von Lieferterminen Folgende Schritte laufen über das Schulverwaltungs- und Sportamt: - Endgültige Abrufung (Beauftragung) - Begleichung der Rechnungen Einsatz von Subunternehmern Sämtliche hier und im Rahmenvertrag niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer, kooperierende Unternehmen, eingesetzte Drittunternehmen etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über den Rahmenvertrag und diese Leistungsbeschreibung informiert sind. a) Der Auftragnehmer darf ausschließlich die der Auftraggeberin vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung der Auftraggeberin. b) Ein Subunternehmer hat die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in gleicher Weise zu beachten wie der Auftragnehmer. Die Abrechnung der Leistungen des Subunternehmers erfolgt im Innenverhältnis Auftragnehmer/Subunternehmer. Die Auftraggeberin zahlt für Leistungen aus diesem Vertrag ausschließlich an den Auftragnehmer. Lieferung und Service Die Lieferung erfolgt fracht- und verpackungsfrei vollständig montiert frei Verwendungsstelle. Die Lieferanten und Monteure müssen deutschsprachig sein. Die Lieferadressen liegen im Dürener Stadtgebiet. Lieferungen müssen regelmäßig von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Die Anlieferungszeiten sind mit der auftraggebenden Stelle stets rechtzeitig abzustimmen. Von den Bietern wird ein gut funktionierender, deutschsprachiger Service- und Reparatur-dienst erwartet. Reparaturen müssen zeitnah ab Auftragseingang abgewickelt sein. Der Auftragnehmer muss innerhalb der Geschäftszeiten Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 15.00 Uhr erreich-bar sein.
Frist: 06.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 197995-2025
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