Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN-Büromöbeln

Stadt Fürth

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.500.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Fürth
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
650350-2026
Verfahrensnummer
820f82ce-67c8-44e1-bac3-69024cf57b49
CPV-Codes
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000); Büromöbel (39130000)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Fürth schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von ASSMANN-Büromöbeln aus. Die Möbel sollen in Teilmengen nach Bedarf abgerufen werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro. Die Laufzeit ist von Dezember 2026 bis November 2030 vorgesehen, der Leistungsort liegt in Fürth (Region DE253).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN Büromöbeln in Teilmengen auf Abruf in der Zeit von 12/26 - 11/30

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Büromöbel ASSMANN1.500.000 EUR

    Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von ASSMANN Büromöbeln in Teilmengen auf Abruf in der Zeit von 12/26 - 11/30

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 56 VgV.

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LOT-0000 · Büromöbel ASSMANN

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Vergabeunterlagen

7 Dateien · geladen 23.09.2026
1232EU_Bekanntmachung_Inland-1118.pdfSonstiges65 KBKlicken zum Anzeigen
2025-06-06-Info-Rechnungsstellung-Fuerth.pdfSonstiges257 KBKlicken zum Anzeigen
250807 L_654RV Fortsetzung zu BVBdoc.pdfSonstiges277 KBKlicken zum Anzeigen
Geheimhaltungsverpflichtung_26-0197.docxSonstiges19 KBKlicken zum Anzeigen
LV-Preisblatt_26-0197.xlsxLVLeistungsverzeichnis26 KBKlicken zum Anzeigen
L_1240_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LD_zu_Bekanntm-0726.pdfFormular191 KBKlicken zum Anzeigen
eForm_16_25420.pdfSonstiges2 MBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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