Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer Gase

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0,01 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.07.2025
Bekanntmachungsnummer
481070-2025
Verfahrensnummer
e3f54dd7-bfb8-4fb6-b5ee-af468891f5b4
CPV-Codes
24110000 · Technische Gase; 24111500 · Medizinische Gase

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft medizinische und technische Gase für die Patientenversorgung sowie für Ausbildung, Forschung und Lehre. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung von Druckgasflaschen, einen Cryo-/LIN-Service für klinikinternen Flüssigstickstoff sowie die Gestellung und Befüllung von Leihtankanlagen mit tiefkaltverflüssigten Gasen. Die Leistungen werden am Standort Homburg im Saarland über eine Laufzeit von 730 Tagen erbracht.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Als Maximalversorger benötigt das UKS sowohl für die Versorgung der stationär und ambulant behandelten Patient/innen, als auch für Ausbildungs-, Forschungs- und Lehrzwecke verschiedenste Gase in unterschiedlichen Ausführungen. Die Versorgung am UKS erfolgt über die drei nachfolgend genannten, gängigen Versorgungssäulen: - Druckgasflaschen - Cryo-Behälter (Versorgung mit Flüssigstickstoff klinikintern) - Leihtankanlagen (Versorgung mit Flüssiggasen durch Ringleitungssysteme) Das UKS sucht dementsprechend zuverlässige Vertragspartner, welche die nachfolgend genannten Leistungslose bedienen und den Bedarf des UKS abdecken können. - Los 1: Belieferung mit Druckgasflaschen - Los 2: Cryo-/LIN-Service - Los 3: Gestellung von Leihtankanlagen inkl. Befüllung mit tiefkaltverflüssigten Gasen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1: Belieferung mit Druckgasflaschen

    Die Schätzmengen je Los ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 10). Los 1: Belieferung mit Druckgasflaschen Gegenstand ist die Belieferung mit verschiedenen Druckgasflaschen für medizinische und nichtmedizinische Anwendungen. Darunter fallen medizinische Gase (Arzneimittel und Medizinprodukte), technische Gase, Reingase und Gasgemische in individueller Zusammensetzung. Angefragt werden Stahlflaschen in Standard-Ausführung, ohne weitere Ausstattungsmerkmale. Eine Artikelliste ist nach der Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen, welche mindestens folgende Daten beinhalten muss: Produktbezeichnung/Materialnummer (Lieferantenspezifisch und laut Preisblatt), Artikelnummer, Einzelpreis Netto/Brutto, Mengeneinheit, Stückzahl, Inhalt, Flaschengröße. Es sind ausschließlich die im Preisblatt aufgeführten Druckgasflaschengrößen anzubieten. Los 2: Cryo-/LIN-Service Gegenstand ist die Belieferung der Cryo-Tankanlagen mit Flüssigstickstoff im Rahmen eines Cryo-/LIN-Services. Bestandteil ist somit die Anlieferung des Flüssigstickstoffs und Befüllung der Cryo-Behälter in den jeweiligen Gebäuden der entsprechenden Anlieferstellen. Die zu beliefernden Flüssigstickstoffbehältnisse sind Eigentum des AG. Los 3: Gestellung von Leihtankanlagen inkl. Belieferung mit tiefkaltverflüssigten Gasen Gegenstand ist die Gestellung und Befüllung dreier Tankanlagen, zur Versorgung der Ringleitungsnetzte des AG mit tiefkaltverflüssigten Gasen (2x Sauerstoff und 1x Stickstoff). Von der in Ziff. 3.3 genannten Dimensionierung der Tankanlagen soll nach Möglichkeit nicht wesentlich abgewichen werden. Als unwesentlich zu betrachten sind, mit Blick auf das Fassungsvermögen der Tankanlagen, Abweichungen von bis zu maximal 10% der zurzeit installierten Tankanlagen. Darüber hinaus ist der Tankaufbau bzw. die Dimensionierung so zu wählen, dass eine Änderung der Fundamente nicht vonnöten ist. Sollte die Erneuerung eines Fundaments wider Erwarten für einen ordnungsgemäßen und insb. gefahrenvorbeugenden Aufbau der Tankanlage unumgänglich sein, sind die Mitarbeitenden des Dezernats IV Technik bei Ortsbesichtigung darüber in Kenntnis zu setzen. Nach Vertragsabschluss sind dem AG sämtliche Unterlagen unmittelbar bereitzustellen, die für die Planung und Umsetzung einer baulichen Maßnahme bzgl. der Fundamente vonnöten sind. Für Fundament-Anpassungen bzw. -Erneuerungen ist der AG zuständig und trägt die Kosten.

    Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Cryo-/LIN-Service

    Die Schätzmengen je Los ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 10). Los 1: Belieferung mit Druckgasflaschen Gegenstand ist die Belieferung mit verschiedenen Druckgasflaschen für medizinische und nichtmedizinische Anwendungen. Darunter fallen medizinische Gase (Arzneimittel und Medizinprodukte), technische Gase, Reingase und Gasgemische in individueller Zusammensetzung. Angefragt werden Stahlflaschen in Standard-Ausführung, ohne weitere Ausstattungsmerkmale. Eine Artikelliste ist nach der Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen, welche mindestens folgende Daten beinhalten muss: Produktbezeichnung/Materialnummer (Lieferantenspezifisch und laut Preisblatt), Artikelnummer, Einzelpreis Netto/Brutto, Mengeneinheit, Stückzahl, Inhalt, Flaschengröße. Es sind ausschließlich die im Preisblatt aufgeführten Druckgasflaschengrößen anzubieten. Los 2: Cryo-/LIN-Service Gegenstand ist die Belieferung der Cryo-Tankanlagen mit Flüssigstickstoff im Rahmen eines Cryo-/LIN-Services. Bestandteil ist somit die Anlieferung des Flüssigstickstoffs und Befüllung der Cryo-Behälter in den jeweiligen Gebäuden der entsprechenden Anlieferstellen. Die zu beliefernden Flüssigstickstoffbehältnisse sind Eigentum des AG. Los 3: Gestellung von Leihtankanlagen inkl. Belieferung mit tiefkaltverflüssigten Gasen Gegenstand ist die Gestellung und Befüllung dreier Tankanlagen, zur Versorgung der Ringleitungsnetzte des AG mit tiefkaltverflüssigten Gasen (2x Sauerstoff und 1x Stickstoff). Von der in Ziff. 3.3 genannten Dimensionierung der Tankanlagen soll nach Möglichkeit nicht wesentlich abgewichen werden. Als unwesentlich zu betrachten sind, mit Blick auf das Fassungsvermögen der Tankanlagen, Abweichungen von bis zu maximal 10% der zurzeit installierten Tankanlagen. Darüber hinaus ist der Tankaufbau bzw. die Dimensionierung so zu wählen, dass eine Änderung der Fundamente nicht vonnöten ist. Sollte die Erneuerung eines Fundaments wider Erwarten für einen ordnungsgemäßen und insb. gefahrenvorbeugenden Aufbau der Tankanlage unumgänglich sein, sind die Mitarbeitenden des Dezernats IV Technik bei Ortsbesichtigung darüber in Kenntnis zu setzen. Nach Vertragsabschluss sind dem AG sämtliche Unterlagen unmittelbar bereitzustellen, die für die Planung und Umsetzung einer baulichen Maßnahme bzgl. der Fundamente vonnöten sind. Für Fundament-Anpassungen bzw. -Erneuerungen ist der AG zuständig und trägt die Kosten.

    Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Gestellung von Leihtankanlagen inkl. Belieferung mit tiefkaltverflüssigten Gasen

    Die Schätzmengen je Los ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 10). Los 1: Belieferung mit Druckgasflaschen Gegenstand ist die Belieferung mit verschiedenen Druckgasflaschen für medizinische und nichtmedizinische Anwendungen. Darunter fallen medizinische Gase (Arzneimittel und Medizinprodukte), technische Gase, Reingase und Gasgemische in individueller Zusammensetzung. Angefragt werden Stahlflaschen in Standard-Ausführung, ohne weitere Ausstattungsmerkmale. Eine Artikelliste ist nach der Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen, welche mindestens folgende Daten beinhalten muss: Produktbezeichnung/Materialnummer (Lieferantenspezifisch und laut Preisblatt), Artikelnummer, Einzelpreis Netto/Brutto, Mengeneinheit, Stückzahl, Inhalt, Flaschengröße. Es sind ausschließlich die im Preisblatt aufgeführten Druckgasflaschengrößen anzubieten. Los 2: Cryo-/LIN-Service Gegenstand ist die Belieferung der Cryo-Tankanlagen mit Flüssigstickstoff im Rahmen eines Cryo-/LIN-Services. Bestandteil ist somit die Anlieferung des Flüssigstickstoffs und Befüllung der Cryo-Behälter in den jeweiligen Gebäuden der entsprechenden Anlieferstellen. Die zu beliefernden Flüssigstickstoffbehältnisse sind Eigentum des AG. Los 3: Gestellung von Leihtankanlagen inkl. Belieferung mit tiefkaltverflüssigten Gasen Gegenstand ist die Gestellung und Befüllung dreier Tankanlagen, zur Versorgung der Ringleitungsnetzte des AG mit tiefkaltverflüssigten Gasen (2x Sauerstoff und 1x Stickstoff). Von der in Ziff. 3.3 genannten Dimensionierung der Tankanlagen soll nach Möglichkeit nicht wesentlich abgewichen werden. Als unwesentlich zu betrachten sind, mit Blick auf das Fassungsvermögen der Tankanlagen, Abweichungen von bis zu maximal 10% der zurzeit installierten Tankanlagen. Darüber hinaus ist der Tankaufbau bzw. die Dimensionierung so zu wählen, dass eine Änderung der Fundamente nicht vonnöten ist. Sollte die Erneuerung eines Fundaments wider Erwarten für einen ordnungsgemäßen und insb. gefahrenvorbeugenden Aufbau der Tankanlage unumgänglich sein, sind die Mitarbeitenden des Dezernats IV Technik bei Ortsbesichtigung darüber in Kenntnis zu setzen. Nach Vertragsabschluss sind dem AG sämtliche Unterlagen unmittelbar bereitzustellen, die für die Planung und Umsetzung einer baulichen Maßnahme bzgl. der Fundamente vonnöten sind. Für Fundament-Anpassungen bzw. -Erneuerungen ist der AG zuständig und trägt die Kosten.

    Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 658894-2025
Vergleichbare Verfahren270vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag181 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 49 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Rahmenvertrag für medizinische und technische Gase sowie Miet- und DruckgasbehälterUniversitätsklinikum AugsburgAugsburg, Deutschland02.04.2026 -
Rahmenvertrag zur Versorgung mit medizinischen und technischen Gasen sowie TrockeneisUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden AöRDresden, Deutschland10.03.2026 -
Lieferung technischer Gase und Bereitstellung von TankanlagenUniversität Duisburg-EssenDuisburg, Deutschland17.06.20263,9 Mio. €
Lieferung und Logistik medizinischer und technischer DruckgaseUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität DresdenDresden, Deutschland06.05.2026 -
Rahmenvertrag für Flaschengase, Gasbündel und zugehörige DienstleistungenDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Köln, Deutschland30.03.2026800 Tsd. €
Lieferung medizinischer Gase in Flaschen und TankversorgungSLK-Kliniken Heilbronn GmbH-EinkaufHeilbronn, Deutschland25.09.2026 -
Lieferung technischer und verflüssigter Gase, Trockeneis sowie MiettanksForschungsverbund Berlin e.V.Berlin, Deutschland26.06.2026 -
Lieferung und Austausch von medizinischem Sauerstoff für den RettungsdienstKreis SteinfurtSteinfurt, Deutschland24.09.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
LGLinde GmbHPullach10016.07.20265,3 Mio. €steigend
LGLinde GmbH, Gases DivisionPullach6013.01.2026372 Tsd. €fallend
ALAir Liquide Deutschland GmbHDüsseldorf4004.08.2026200 Tsd. €stabil
DMDräger Medical Deutschland GmbHLübeck4019.05.20261,5 Mio. €steigend
NGNippon Gases Deutschland GmbHDresden3017.08.2026150 Tsd. €stabil
RGRadiometer GmbHKrefeld3024.06.20261,5 Mio. €steigend
LGLinde GmbH - 2004.08.20264,9 Mio. €steigend
GHGE Healthcare GmbHMünchen2004.08.20261 €stabil
APAir Products GmbHHattingen2029.06.2026 - steigend
DMDräger Medical ANSY GmbHLübeck2023.06.2026428 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (52) · Bayern (27) · Baden-Württemberg (24) · Hessen (23) · Sachsen (20) · Berlin (17)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Medizinische Gase, Tankanlagen und Versorgung in BehälternLinde GmbH, Gases Division +4 weitereVertragseinrichtungen der Prospitalia GmbH, UlmUlm, Deutschland
    221 Tsd. €
    09.01.2025noch 4 Monate09.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge zur Lieferung und Wiederbefüllung verschiedener Labor- und PrüfstandsgaseAir Liquide Deutschland GmbHKraftfahrt-BundesamtFlensburg, Deutschland
    200 Tsd. €
    04.08.2025noch 10 Monate04.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für RettungsdiensteFleischhacker GmbH & Co. KG +5 weitereStadt DattelnDatteln, Deutschland
    760 Tsd. €
    17.08.2026noch 11 Monate17.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge zur Lieferung von Standardgasen, Helium und PrüfgasenLinde GmbH, Gases Division +1 weitereBayerisches Landesamt für UmweltAugsburg, Deutschland
    895 Tsd. €
    27.10.2025noch 13 Monate31.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Lieferung von Stickstoffmonoxid-Prüfgasen in DruckflaschenLinde GmbH (Gases Division)LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergKarlsruhe, Deutschland
    494 Tsd. €
    26.01.2026noch 16 Monate26.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von medizinischem Sauerstoff in Mietbehältern mit DruckminderernCritical care Gesellschaft für home care Medizintechnik GmbHBerliner FeuerwehrBerlin, Deutschland
    608 Tsd. €
    29.09.2025noch 24 Monate29.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum des Saarlandes

Aktiv seit 2023 · 29 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr10Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 29 seit 2023Spitze KW 38 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SGSolventum Germany GmbH110.12.2025588 Tsd. €
ALAIR LIQUIDE Medical GmbH122.09.20250,01 €
LGLinde GmbH, Gases Division122.09.20250,01 €
SGSander Gourmet GmbH101.06.20251,5 Mio. €
SFSCHWÄLBCHEN Frischdienst GmbH101.06.20251,5 Mio. €
TGTransgourmet GmbH &Co.OHG101.06.20251,5 Mio. €
ATAdam Theis GmbH101.06.20251,5 Mio. €
FSFleisch Schwamm & Cie. mbH101.06.20251,5 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseLinde GmbH, Gases Division +1 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    0,01 €
    22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Software zur SpracherkennungSolventum Germany GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    588 Tsd. €
    10.12.2025noch 27 Monate10.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenBäckerei Gillen GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    0,01 €
    17.12.2024noch 27 Monate17.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des SaarlandesOffen - 11,9 Mio. €
18.09.2026Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des SaarlandesOffen - 48 Mio. €
27.08.2026Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OPOffen - -
27.08.2026Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und ModernisierungOffen - 2,6 Mio. €
21.08.2026Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des SaarlandesGeplant - 0,01 €
30.07.2026Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANAOffen - 3,8 Mio. €
22.07.2026Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen FührungskulturOffen - -
10.07.2026Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und WartungOffen - -
11.06.2026Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-PlattformOffen - 3,8 Mio. €
18.05.2026Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für KrankenhäuserOffen - 405 Tsd. €
12.05.2026Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive WartungVergeben - -
30.04.2026Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-SystemsOffen - -
10.02.2026Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für KrankenhäuserOffen - 405 Tsd. €
12.09.2025Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-ClusterVergeben - 0,01 €
29.08.2025Software zur SpracherkennungVergebenSGSolventum Germany GmbH588 Tsd. €
23.07.2025Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseVergebenLGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere0,01 €
27.02.2025All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches PatientendatenmanagementsystemVergebenRMRein Medical GmbH151 Tsd. €
10.02.2025Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und GästeverpflegungVergebenATAdam Theis GmbH +6 weitere1,5 Mio. €
07.11.2024Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und VerbrauchsmaterialienOffen - 0,1 €
19.09.2024Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenVergebenBGBäckerei Gillen GmbH0,01 €
16.09.2024Digitale Plattform für Entlassmanagement und PatientenüberleitungOffen - 0,1 €
26.07.2024Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-NetzwerkkomponentenVergebenDTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH2,3 Mio. €
19.07.2024Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein UniversitätsklinikumOffen - 0,01 €
22.03.2024Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen DialyseVergeben - 0,01 €
08.03.2024Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit VollserviceVergebenSBScherer Büroelektronik GmbH1 €

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