Lieferung und Inbetriebnahme von Langzeitbeatmungsgeräten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.08.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- CPV-Codes
- Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke (33157400)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 482227-2024
- Verfahrensnummer
- c84d80f7-d0df-4dc9-bc27-0ce9af840988
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH beschaffen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Langzeitbeatmungsgeräte zur künstlichen Belüftung der Lunge bei längerem Ausfall der Spontanatmung. Für den Standortbereich Berlin wird über eine Laufzeit von vier Jahren mit einem durchschnittlichen Bedarf von etwa 100 Geräten gerechnet; eine Mindestabnahme ist nicht vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. August 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Inbetriebnahme von Geräten zur künstlichen Belüftung der Lunge mit Atemgas für einen längeren Zeitraum bei Ausfall der Spontanatmung (Langzeitbeatmungsgeräte).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Langzeitbeatmungsgeräte
Es wird von einem durchschnittlichen Bedarf von ca. 100 Langzeitbeatmungsgeräten über eine Laufzeit von 4 Jahren ausgegangen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Frist: 30.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 13930-2026
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