Rahmenvereinbarung über Lieferung und Wartung von Ultraschallgeräten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.08.2026
CPV-Codes
Ultraschallanlage (33112200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
549206-2026
Verfahrensnummer
8e0297c6-2b6c-4b45-9f05-123502cd38cf

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Frankfurt führt eine weitere Verhandlungsrunde für einen bestehenden Rahmenvertrag zur Beschaffung von Ultraschallgeräten durch. Es handelt sich um die Fortführung des laufenden Verfahrens 2025035, bei dem keine neuen Eignungsprüfungen erforderlich sind. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualität.

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Leistungsbeschreibung

Das vorliegende Projekt stellt eine neue Verhandlungsrunde im Rahmen des bereits laufenden Vergabeverfahrens Rahmenvertrag über die Lieferung von Ultraschallgeräten - 2025035 dar. Das Verfahren wurde ursprünglich unter der EU-Bekanntmachung OJ S 176/2025 15/09/2025 im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekannt gemacht. Es handelt sich bei dieser neuen Verhandlungsrunde ausdrücklich nicht um ein eigenständiges, neu eingeleitetes Vergabeverfahren im Sinne der Vergabeverordnung (VgV). Insbesondere liegt kein neues Vergabeverfahren im Sinne der §§ 14 ff. VgV vor. Vielmehr ist diese Verhandlungsrunde integraler Bestandteil und unmittelbare Fortsetzung des laufenden Verfahrens 2025035, das mit der oben genannten Bekanntmachung eingeleitet wurde. Die vergaberechtliche Grundlage, der sachliche Anwendungsbereich sowie die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bleiben gegenüber dem ursprünglichen Verfahren unverändert. Die Durchführung dieser Verhandlungsrunde erfolgt technisch-organisatorisch in einem neu angelegten Projektraum. Diese Vorgehensweise ist ausschließlich einer technischen Notwendigkeit geschuldet: Die neue Verhandlungsrunde lässt sich im bestehenden System nicht im ursprünglichen Projektraum des Verfahrens 2025035 abbilden; eine andere technische Darstellung ist nicht möglich. Die Anlage eines neuen Projektraums dient damit allein der systemseitigen Verwaltung und Strukturierung dieser Verhandlungsrunde und hat keinerlei vergaberechtliche Bedeutung. Sie begründet insbesondere keinen neuen Verfahrensbeginn und löst keine erneuten vergaberechtlichen Pflichten (z. B. erneute Bekanntmachung, erneute Eignungsprüfung oder erneuter Beginn von Fristen) aus. Sämtliche im Rahmen des Verfahrens 2025035 getroffenen Entscheidungen, dokumentierten Verfahrensschritte sowie die festgestellte Eignung der verbliebenen Bieter bleiben vollumfänglich gültig und werden in dieser Verhandlungsrunde fortgeführt. Die Verhandlungsrunde knüpft nahtlos an den bisherigen Verfahrensstand an.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Ultraschallgeräte - Los 2

    Das vorliegende Projekt stellt eine neue Verhandlungsrunde im Rahmen des bereits laufenden Vergabeverfahrens Rahmenvertrag über die Lieferung von Ultraschallgeräten - 2025035 dar. Das Verfahren wurde ursprünglich unter der EU-Bekanntmachung OJ S 176/2025 15/09/2025 im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekannt gemacht. Es handelt sich bei dieser neuen Verhandlungsrunde ausdrücklich nicht um ein eigenständiges, neu eingeleitetes Vergabeverfahren im Sinne der Vergabeverordnung (VgV). Insbesondere liegt kein neues Vergabeverfahren im Sinne der §§ 14 ff. VgV vor. Vielmehr ist diese Verhandlungsrunde integraler Bestandteil und unmittelbare Fortsetzung des laufenden Verfahrens 2025035, das mit der oben genannten Bekanntmachung eingeleitet wurde. Die vergaberechtliche Grundlage, der sachliche Anwendungsbereich sowie die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bleiben gegenüber dem ursprünglichen Verfahren unverändert. Die Durchführung dieser Verhandlungsrunde erfolgt technisch-organisatorisch in einem neu angelegten Projektraum. Diese Vorgehensweise ist ausschließlich einer technischen Notwendigkeit geschuldet: Die neue Verhandlungsrunde lässt sich im bestehenden System nicht im ursprünglichen Projektraum des Verfahrens 2025035 abbilden; eine andere technische Darstellung ist nicht möglich. Die Anlage eines neuen Projektraums dient damit allein der systemseitigen Verwaltung und Strukturierung dieser Verhandlungsrunde und hat keinerlei vergaberechtliche Bedeutung. Sie begründet insbesondere keinen neuen Verfahrensbeginn und löst keine erneuten vergaberechtlichen Pflichten (z. B. erneute Bekanntmachung, erneute Eignungsprüfung oder erneuter Beginn von Fristen) aus. Sämtliche im Rahmen des Verfahrens 2025035 getroffenen Entscheidungen, dokumentierten Verfahrensschritte sowie die festgestellte Eignung der verbliebenen Bieter bleiben vollumfänglich gültig und werden in dieser Verhandlungsrunde fortgeführt. Die Verhandlungsrunde knüpft nahtlos an den bisherigen Verfahrensstand an.

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Preis
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