Rahmenvereinbarung für VMware-Broadcom-Lizenzen und zugehörige Services
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 545166-2025
- Verfahrensnummer
- 577dc775-129c-4304-9a5c-a4d9cc186ab4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH beschafft als zentraler IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lizenzen, Software- und Support-Produkte des Herstellers VMware by Broadcom sowie zugehörige Serviceleistungen. Die Rahmenvereinbarung soll den Bedarf der Landesverwaltung, weiterer landeseigener Einrichtungen und Unternehmen sowie des Auftraggebers selbst in Mecklenburg-Vorpommern abdecken. Sie hat eine Laufzeit von 720 Tagen; Angebote sind bis zum 29. August 2025 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (Datenverarbeitungszentrumsgesetz - DVZG M-V) vom 1. November 2000 bietet der Auftraggeber unter anderem die Beschaffung von Software und damit verbundenen Dienstleistungen an. Darüber hinaus hat der Auftraggeber einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software sowohl für eigene Zwecke und als auch um als IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern u. a. für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Anwendungsdienste und Infrastrukturen zentral zur Verfügung zu stellen. Diese Rahmenvereinbarung gewährleistet die Deckung aller Bedarfe der einzelnen Bedarfsträger an Software- und Support-Produkten des Herstellers VMware® by Broadcom sowie zugehörigen Serviceleistungen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen des Herstellers VMware® by Broadcom nebst zugehörigen Services
Die DVZ M-V GmbH hat in ihrer Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (Datenverarbeitungszentrumsgesetz - DVZG M-V) vom 1. November 2000 bietet der Auftraggeber unter anderem die Beschaffung von Software und damit verbundenen Dienstleistungen an. Darüber hinaus hat der Auftraggeber einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software sowohl für eigene Zwecke und als auch um als IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern u. a. für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Anwendungsdienste und Infrastrukturen zentral zur Verfügung zu stellen. Diese Rahmenvereinbarung gewährleistet die Deckung aller Bedarfe der einzelnen Bedarfsträger an Software- und Support-Produkten des Herstellers VMware® by Broadcom sowie zugehörigen Serviceleistungen.
Frist: 29.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB Anhang 5 Punkt 1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 3 Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 3 Punkt 2 - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 3 Punkt 3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB Anhang 5 Punkt 1 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Anhang 5 Punkt 2 - Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung) Anlage 3 Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023 Anlage 3 Punkt 2 - Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Anlage 3 Punkt 3 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 703640-2025
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