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Lieferung von Broadcom- und Omnissa-Softwarelizenzen und zugehörigen Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
04.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Diverses Netzsoftwarepaket (48219000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
539429-2026
Verfahrensnummer
7b19075c-291c-49b9-9298-dc13e6ed0f96

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Weilheim-Schongau beschafft Softwarelizenzen von Broadcom und Omnissa sowie zugehörige Dienstleistungen für Virtualisierungs- und Arbeitsplatzlösungen, darunter virtuelle Desktop-Infrastrukturen (VDI). Die Beschaffung soll bestehende Lizenzen verlängern und die Lizenzstruktur an den künftigen Bedarf anpassen; sie betrifft das Landratsamt in Weilheim-Schongau. Angebote können bis zum 3. September 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Landratsamt Weilheim‑Schongau betreibt eine IT‑Umgebung, in der Produkte der Hersteller Broadcom sowie Omnissa für den Betrieb von Virtualisierungs‑ und Arbeitsplatzlösungen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Komponenten zur Bereitstellung und zum Betrieb virtueller Arbeitsplatzumgebungen (VDI) sowie die zugehörigen Infrastruktur‑ und Managementkomponenten (z. B. Host‑basierte Virtualisierung und ggf. erweiterte Plattformkomponenten). Ein Teil der aktuell eingesetzten Softwarelizenzen steht zur Verlängerung an. Gleichzeitig besteht ein Bedarf zur Anpassung und Weiterentwicklung der Lizenzstruktur im Hinblick auf: die zukünftige Nutzung virtueller Arbeitsplätze, die zugrunde liegende Virtualisierungsinfrastruktur, sowie die eingesetzten Lizenzmodelle (z. B. Concurrent‑Use, Host‑basierte Lizenzierung, paketierte Plattformmodelle). Vor diesem Hintergrund ist eine konsolidierte Beschaffung erforderlich, die sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen abbildet. Das Landratsamt Weilheim-Schongau beabsichtig nun, die Lieferung, der Softwarelizenzen und dazugehörende Dienstleistungen für das Landratsamt Weilheim-Schongau auf Grundlage eines EVB-IT Softwareüberlassungsvertrags inkl. AGB und den EVB-IT Dienstleistung AGB zu beschaffen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Softwarelizenzen des Herstellers Broadcom und Omnissa für das Landratsamt Weilheim-Schongau

    Das Landratsamt Weilheim‑Schongau betreibt eine IT‑Umgebung, in der Produkte der Hersteller Broadcom sowie Omnissa für den Betrieb von Virtualisierungs‑ und Arbeitsplatzlösungen eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Komponenten zur Bereitstellung und zum Betrieb virtueller Arbeitsplatzumgebungen (VDI) sowie die zugehörigen Infrastruktur‑ und Managementkomponenten (z. B. Host‑basierte Virtualisierung und ggf. erweiterte Plattformkomponenten). Ein Teil der aktuell eingesetzten Softwarelizenzen steht zur Verlängerung an. Gleichzeitig besteht ein Bedarf zur Anpassung und Weiterentwicklung der Lizenzstruktur im Hinblick auf: die zukünftige Nutzung virtueller Arbeitsplätze, die zugrunde liegende Virtualisierungsinfrastruktur, sowie die eingesetzten Lizenzmodelle (z. B. Concurrent‑Use, Host‑basierte Lizenzierung, paketierte Plattformmodelle). Vor diesem Hintergrund ist eine konsolidierte Beschaffung erforderlich, die sowohl bestehende als auch zukünftige Anforderungen abbildet. Das Landratsamt Weilheim-Schongau beabsichtig nun, die Lieferung, der Softwarelizenzen und dazugehörende Dienstleistungen für das Landratsamt Weilheim-Schongau auf Grundlage eines EVB-IT Softwareüberlassungsvertrags inkl. AGB und den EVB-IT Dienstleistung AGB zu beschaffen.

    Frist: 03.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zusätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtlich in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor Erklärungen, Unterlagen und Nachweise nachzufordern (§ 56 VGV)

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 80% in die Gesamtwertung des An-gebots ein. Die Bewertung des Preises erfolgt vergleichend. Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 80 Preispunkte. Alle weiteren Angebotspreise werden ins Verhältnis zum niedrigsten Preis gesetzt und erhalten die Preispunkte nach folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 80 Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle.
80 %
Der Bieter, der mit seiner angebotenen Leistung die höchste Leistungspunktzahl erreicht, erhält 20 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (eigene Leistungspunktzahl / höchste erreichte Leistungspunktzahl) x 20 Es erfolgt eine Rundung bis zur zweiten Nachkommastelle. Die Leistungspunkte werden auf Basis der in Anlage 13 Leistungs- und Preisblatt beschriebenen Bewertungskriterien durch den Auftraggeber vergeben.
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zusätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtlich in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Vergabestelle behält sich vor Erklärungen, Unterlagen und Nachweise nachzufordern (§ 56 VGV)

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 713084-2026

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