Rahmenvereinbarung für verdeckte Testkäufe bei Finanzdienstleistern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.05.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 623.529 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Leistungsüberprüfung (79313000)
- Meinungsumfragen (79320000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 211138-2026
- Verfahrensnummer
- 67e63113-654a-41ff-8a2a-b1a0ec2d3300
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sucht einen Dienstleister für regelmäßige Mystery-Shopping-Aktionen, also verdeckte Testkäufe und Tests von Vertriebsprozessen. Die Einsätze sollen beaufsichtigte Institute und Unternehmen im Umgang mit Privatkunden vor Ort, online oder kombiniert prüfen und mögliche Verstöße gegen Verbraucherschutzvorgaben frühzeitig erkennen. Der Dienstleister unterstützt Planung, Konzeption und Durchführung auf Abruf und muss kontinuierlich erreichbar sein; der geschätzte Auftragswert beträgt 623.529 Euro. Der Auftrag ist der Region Bonn zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 6. Mai 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die BaFin nutzt verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutz-relevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen Informationen darüber erlangt werden, ob die durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Mystery Shopping
Der Dienstleister führt die einzelnen Aktionen auf Abruf der Auftraggeberin durch. Die Durchführung der Aktionen erfolgt entweder vor Ort, online oder als Kombination aus beiden Varianten. Der Auftragnehmer leistet bei der Planung, Konzeption und Durchführung der einzelnen Mystery Shopping-Aktionen beratende Unterstützung innerhalb von der Auftraggeberin gesetzter Fristen und stellt eine kontinuierliche Erreichbarkeit sicher. Die Möglichkeit eines Echtzeit-Datenabrufs durch die Auftraggeberin während einer laufenden Aktion über ein Online-Tool ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Den Abschluss der jeweiligen Aktionen bildet die Übermittlung der Ergebnisse (Rohdaten) sowie eine Kurzauswertung und Aufbereitung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer in Form eines Abschlussberichtes. Details entnehmen Sie bitte der Vertragsanlage 1 Leistungsbeschreibung.
Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Mystery Shopping
- Preis (insgesamt 300 Punkte) Bei der Preiswertung können bis zu 300 Punkte erzielt werden. Zur Bewertung des Preises wird eine fiktive Jahrespauschale in EUR brutto gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt: - Pos. 1 des Preisblattes "Konzeption Mystery-Shopping Aktion (inklusive Erstellung Testkunden-Profile und Testkunden-Fragebögen, Testkundenauswahl, Abstimmungen mit Auftraggeberin)" - Positionen 2.1 bis 2.3, 3.1 bis 3.3, 4.1 bis 4.3 und 5.1 bis 5.3 werden wie folgt ermittelt: Zuerst wird für jede einzelne Position (2.1, 2.2, ... 5.3) das Produkt aus Menge und angebotenen Einzelpreis gebildet. Anschließend werden die so gebildeten Produkte der jeweiligen einzelnen Positionen (2.1., 2.2., ..., 5.3.) addiert. Die erhaltene Summe wird durch 12 dividiert. Der so berechnete Wert (Position 2. bis 5.) ist die Grundlage für den unten angeführten Multiplikator. - Pos 6. des Preisblattes "Expertencheck" ist das Produkt aus Menge und angebotenen Stundensatz für den Expertencheck -Pos 7. des Preisblattes "Ergebnisaufbereitung und -auswertung" -Pos 8. des Preisblattes "Datenerfassung aus Informationsdokumenten" -Pos 9. des Preisblattes "Erstellung Abschlussbericht" Die Preise der Positionen 1, 7, 8 und 9 des Preisblattes werden pauschal je Mystery-Shopping Aktion für die Preisbewertung verwendet und mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Wert der Position 2. bis 5. wird mit dem Faktor 2,5 multipliziert. Der Wert der Position 6. wird mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Hierbei handelt es sich um die einzelnen Wertungspreise. Aus den für die Positionen 1. bis 9. ermittelten einzelnen Wertungspreisen wird eine Zwischernsumme gebildet. Auf diese Zwischensumme wird der höchste genannte Zuschlag für einen Sofortabruf (Nr. 2 Pos 1 bis 4 des Preisblattes) berechnet. Der so ermittelte Betrag wird mit der Zwischensumme addiert und ergibt den Gesamtpreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (MIN) erhält 300 Punkte. Angebote mit einem mehr als viermal so hohen Gesamtpreis (MAX) erhalten 0 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Für Anbieter, deren Preis zwischen MIN und MAX liegt, wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation anhand der folgenden Bewertungsfunktion ermittelt: Erzielte Punkte = 300 - ((Bieterpreis - MIN)/(MAX - MIN)) * 300
- 30 %
- Für die Erfüllung der Qualitätsmerkmale kann ein Bieter maximal 700 Punkte erhalten. Mit dem Angebot legt der Bieter ein Konzept vor, in dem er seine Herangehensweise an die Auftragsdurchführung schildert. Die Ausführungen werden danach beurteilt, inwieweit sie eine effiziente, professionelle Vertragsdurchführung erwarten lassen. Von besonderer Relevanz ist für die Auftraggeberin die Qualität der Unterstützungsleistungen bei der Konzeption und Durchführung von Mystery Shopping Aktionen, die Qualität der zu erwartenden Datenlieferungen und die Herangehensweise an die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin. Die genaue Punkteverteilung zu den einzelnen Aspekten entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen unter 21.2.1.1.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 527143-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.