Rahmenvereinbarung für Kommunikations- und Strategiedienstleistungen im Nahverkehr

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.05.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
9.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein - vertreten durch NAH.SHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.04.2024
Bekanntmachungsnummer
257752-2024
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d453901062
CPV-Codes
79413000 · Marketing-Beratung

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Kurzbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die NAH.SH GmbH, sucht eine Hauptagentur für strategische Beratung sowie die jährliche Entwicklung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Imagekampagnen, Absatzwerbung, Verkaufsförderung, kleinere Marktforschungsaufträge, Workshops sowie die Entwicklung und Kontrolle verschiedener Kommunikationsmittel. Der geschätzte Auftragswert beträgt 9 Millionen Euro; die Leistung betrifft den Nahverkehr in Schleswig-Holstein, die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2024.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Bieter erbringt Kommunikations- und Strategiedienstleistungen für die NAH.SH GmbH. Die Aufgabe besteht in der strategischen Beratung der NAH.SH GmbH mit Bezug zu Kommunikationsmaßnahmen und weiterführenden Fragen. Diese strategische Beratung kann von dem Auftragnehmer selbst oder mit Hilfe eines Subunternehmers erbracht werden. Der Auftragnehmer oder sein Subunternehmer sollte in der Lage sein, im Rahmen dieser strategischen Beratung kleinere Marktforschungsaufträge zu übernehmen sowie Workshops und generelle unternehmensberatende Tätigkeiten durchzuführen. In Bezug auf die Kommunikationsdienstleistungen besteht die Aufgabe in der Ausarbeitung der jährlichen kreativen Grundausrichtung und Kommunikationsleitlinie der NAH.SH GmbH im Bereich der Basis-/Imagekampagne, Absatzwerbung und Verkaufsförderung. Die dafür benötigten unterschiedlichen Kommunikationsmittel, -instrumente und -maßnahmen sind zu entwickeln, abzustimmen, umzusetzen und zu kontrollieren, um so eine effiziente Gesamtkommunikation für den Nahverkehr in Schleswig-Holstein zu erreichen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Nicht losweise Vergabe9.000.000 EUR

    Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung ist die jährliche Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen für die NAH.SH GmbH im Bereich der klassischen Kommunikation als Hauptagentur. Mit Hilfe dieser Kommunikationsmaßnahmen sollen die Marke NAH.SH und die Produkte des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein am Markt platziert und verstetigt werden. Weiter ist Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung die strategische Beratung der NAH.SH GmbH mit Bezug zu Kommunikationsmaßnahmen und weiterführenden Fragen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. In der ersten Phase des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen. Werden die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht, wird der Bewerber grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Richtigkeit der Eigenerklärungen geeignete weitere Unterlagen fristgebunden vom Bewerber anzufordern. Sie wird dies dann machen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bewerber aus Unachtsamkeit Angaben nicht oder widersprüchlich geliefert hat. Das Gleiche gilt für alle Erklärungen und Nachweise, die in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) von den Bietern abgegeben werden. Hier ist in der letzten Stufe die Kalkulation einzureichen. Preisangaben werden grundsätzlich nur dann von der Vergabestelle nachgefordert, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Nicht losweise Vergabe

Preis
25 %
Qualität
15 %
Qualität
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. In der ersten Phase des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen. Werden die Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht, wird der Bewerber grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Richtigkeit der Eigenerklärungen geeignete weitere Unterlagen fristgebunden vom Bewerber anzufordern. Sie wird dies dann machen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bewerber aus Unachtsamkeit Angaben nicht oder widersprüchlich geliefert hat. Das Gleiche gilt für alle Erklärungen und Nachweise, die in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) von den Bietern abgegeben werden. Hier ist in der letzten Stufe die Kalkulation einzureichen. Preisangaben werden grundsätzlich nur dann von der Vergabestelle nachgefordert, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 775144-2024
Vergleichbare Verfahren285vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag177 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 52 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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    185 Tsd. €
    05.11.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    26.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    31.03.2025noch 6 Monate31.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Land Schleswig-Holstein - vertreten durch NAH.SH

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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2024Spitze KW 18 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
B|boy | Strategie und Kommunikation GmbH118.12.20249 Mio. €

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