Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing mit Versicherungs- und Serviceleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.595.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.06.2025
CPV-Codes
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  • Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
  • Fahrräder (34430000)
  • Fahrräder ohne Motor (34431000)
  • Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
  • Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
  • Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen (50100000)
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000)
  • Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
www1.muelheim-ruhr.de
Bekanntmachungsnummer
420399-2025
Verfahrensnummer
ba7d015a-c45b-4322-bde7-edef9c4b98d1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr sucht einen einheitlichen Anbieter für das Leasing von Fahrrädern zur dienstlichen und privaten Nutzung durch ihre Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Versicherungen, Wartung, Reparaturen, Schulungen, die Abwicklung von Bestellungen, Rückgaben und Schadensfällen sowie ein Online-Portal. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 780 Fahrräder, höchstens dürfen 1.560 Fahrräder abgenommen werden; der geschätzte Auftragswert liegt bei 2.595.000 Euro, die Rahmenvereinbarung läuft 1.460 Tage in der Region Mülheim an der Ruhr.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verfahren über eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW2.595.000 EUR

    Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.

    Frist: 08.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen bestimmt sich nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 2 VgV

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen bestimmt sich nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 2 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 13895-2026

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