Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.913.406 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Bewachungsdienste (79713000)
- Bekanntmachung
- www1.muelheim-ruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 373435-2026
- Verfahrensnummer
- 222ea267-0bf8-4860-a7e7-f4db2aa89fa5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt einen Rahmenvertrag für Sicherheitspersonal in ihren Verwaltungsgebäuden aus. Der Vertrag läuft initial zwei Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr (maximal vier Jahre Gesamtlaufzeit) und umfasst etwa 58.000 Einsatzstunden mit einer Mindestabnahme von 40.000 Stunden. Die Leistungen beinhalten Einlasskontrollen, Überprüfungen gefährlicher Gegenstände, Interventionen bei Übergriffen und Kontrollgänge. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt rund 1,9 Millionen Euro, Bewerbungsfrist ist der 29. Juni 2026.
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zum Einsatz von Sicherheitspersonal in verschiedenen Gebäuden der Stadtverwaltung über eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option diese zwei mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die geschätzte Menge an Einsatzstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren liegt bei etwa 58.000 Stunden. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren, zur Abnahme einer Mindestmenge von 40.000 Einsatzstunden. Die Höchstmenge der Einsatzstunden liegt bei insgesamt 72.500 Stunden. Der Leistungsumfang beinhaltet unter anderem Einlasskontrollen, Überprüfen von Terminlisten, Durchführen von Kontrollen auf gefährliche Gegenstände und temporäres Einbehalten dieser, Eingreifen bei Übergriffen, Kontrollgängen und führen von Statistiken. (Bitte beachten: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug des Leistungsverzeichnisses.) Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sicherheitsdienstleistungen in der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr1.913.406 EUR
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zum Einsatz von Sicherheitspersonal in verschiedenen Gebäuden der Stadtverwaltung über eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option diese zwei mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die geschätzte Menge an Einsatzstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren liegt bei etwa 58.000 Stunden. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren, zur Abnahme einer Mindestmenge von 40.000 Einsatzstunden. Die Höchstmenge der Einsatzstunden liegt bei insgesamt 72.500 Stunden. Mit erreichen der Höchstmenge, unabhängig von der Laufzeit, gilt der Vertrag als erfüllt. Eine Erhöhung der Maximalstundenzahl ist grundsätzlich nur im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere § 132 GWB) und in beidseitigem Einvernehmen zulässig. Der Leistungsumfang beinhaltet unter anderem Einlasskontrollen, Überprüfen von Terminlisten, Durchführen von Kontrollen auf gefährliche Gegenstände und temporäres Einbehalten dieser, Eingreifen bei Übergriffen, Kontrollgängen und führen von Statistiken. (Bitte beachten: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug des Leistungsverzeichnisses.) Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 2-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) (§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise, Erklärungen oder Unterlagen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen o. Ä.) können bei Bedarf durch die Auftraggeberin nachgefordert werden. In diesem Fall sind die angeforderten Unterlagen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung einzureichen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet Unterlagen nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Konzept zum Auftragsmanagement mit Angaben zum Managementteam, Auftragsplanung und Organisation. Genauere Informationen zu den Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Die möglichen Punkte für die Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für das Qualitätskriterium "Auftragsmanagement" können maximal 50 Punkte erreicht werden.
- Konzept zum Sicherheitspersonal mit Angaben zur Erfahrung, den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Ausstattung und den Uniformen. Genauere Informationen zu den Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Die möglichen Punkte für die Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für das Qualitätskriterium "Sicherheitspersonal" können maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Aussagekräftiges Unternehmensprofil mit Angaben zum Personalmanagement, Referenzen sowie Bescheinigungen und Qualitätszertifikaten. Genauere Informationen zu den Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Die möglichen Punkte für die Unterkriterien können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für das Qualitätskriterium "Unternehmen" können maximal 25 Punkte erreicht werden.
- Die Bewertung des Preises erfolgt anhand des angebotenen Stundenverrechnungssatzes für Sicherheitsdienstleistungen (einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Handscanner und aller im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 2-3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 123 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) vgl. § 124 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) - Eigenerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) (§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise, Erklärungen oder Unterlagen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen o. Ä.) können bei Bedarf durch die Auftraggeberin nachgefordert werden. In diesem Fall sind die angeforderten Unterlagen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung einzureichen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet Unterlagen nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589075-2026
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