Kauf und Lieferung von Turn- und Sporthallenausstattung sowie Sportkleingeräten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2025, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Wuppertal
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Sportgeräte und -ausrüstungen (37400000)
  • Ausrüstungen für Feldsportarten und Hallensportarten (37450000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
557180-2025
Verfahrensnummer
e1f27c8b-a063-4b72-8022-f6ed498c0bd1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Wuppertal beschafft im Rahmenvertrag Turn- und Sporthallenausstattung sowie Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien für ihre Einrichtungen, insbesondere das Sport- und Bäderamt und die städtischen Schulen. Vorgesehen sind Höchstabnahmevolumina von 600.000 Euro netto für die Hallenausstattung und 175.000 Euro netto für Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien; eine Mindestabnahme ist nicht garantiert. Der Vertrag läuft ab Zuschlagserteilung zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 3. September 2025 um 7:30 Uhr koordinierter Weltzeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über Kauf und Lieferung von Los 1: Turn- und Sporthallenausstattung Los 2: Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien für die Bedarfsdeckung aller Einrichtungen der Stadt Wuppertal, insbesondere des Sport- und Bäderamts der Stadt Wuppertal sowie aller städtischen Wuppertaler Schulen. Der Rahmenvertrag hat für die Vertragslaufzeit folgende rein aus vergaberechtlichen Gründen anzugeben-de Höchstabnahmevolumina: Los 1 (Turn- und Sporthallenausstattung): 600.000,00 € (netto) Los 2 (Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien: 175.000,00 € (netto) Die unverbindlich geschätzten Abnahmemengen ergeben sich aus dem LV/Preisblatt. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann insbesondere auch nach unten abweichen. Es besteht keinerlei Verpflichtung einer Mindestabnahme. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet automatisch zwei Jahre nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin zwei Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um je-weils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform oder Schriftform.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Turn- und Sporthallenausstattung

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über Kauf und Lieferung von Los 1: Turn- und Sporthallenausstattung Los 2: Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien für die Bedarfsdeckung aller Einrichtungen der Stadt Wuppertal, insbesondere des Sport- und Bäderamts der Stadt Wuppertal sowie aller städtischen Wuppertaler Schulen. Der Rahmenvertrag hat für die Vertragslaufzeit folgende rein aus vergaberechtlichen Gründen anzugebende Höchstabnahmevolumina: Los 1 (Turn- und Sporthallenausstattung): 600.000,00 € (netto) Los 2 (Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien: 175.000,00 € (netto) Die unverbindlich geschätzten Abnahmemengen ergeben sich aus dem LV/Preisblatt. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann insbesondere auch nach unten abweichen. Es besteht keinerlei Verpflichtung einer Mindestabnahme. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet automatisch zwei Jahre nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin zwei Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform oder Schriftform.

    Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über Kauf und Lieferung von Los 1: Turn- und Sporthallenausstattung Los 2: Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien für die Bedarfsdeckung aller Einrichtungen der Stadt Wuppertal, insbesondere des Sport- und Bäderamts der Stadt Wuppertal sowie aller städtischen Wuppertaler Schulen. Der Rahmenvertrag hat für die Vertragslaufzeit folgende rein aus vergaberechtlichen Gründen anzugebende Höchstabnahmevolumina: Los 1 (Turn- und Sporthallenausstattung): 600.000,00 € (netto) Los 2 (Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien: 175.000,00 € (netto) Die unverbindlich geschätzten Abnahmemengen ergeben sich aus dem LV/Preisblatt. Dabei handelt es sich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Das tatsächliche Auftragsvolumen kann insbesondere auch nach unten abweichen. Es besteht keinerlei Verpflichtung einer Mindestabnahme. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet automatisch zwei Jahre nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin zwei Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform oder Schriftform.

    Frist: 03.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe gem. § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung. Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Turn- und Sporthallenausstattung

Der Zuschlag wird – vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens – anhand des Zuschlagskriteriums „Preis“ sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik auf die wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt (§ 127 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV). Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 100 % gewichtet. Entscheidend ist der Wertungspreis am Ende des ausgefüllt mit dem Angebot einzureichenden Preisblatts. Es wird auch an dieser Stelle noch einmal klargestellt, dass es sich bei den Mengenangaben im Preisblatt lediglich um eine rein vergaberechtlichen Zwecken dienende Schätzung der voraussichtlichen Mengen handelt. Diese Mengen werden nicht fest beauftragt, es besteht kein Anspruch des AN auf Abnahme der angegebenen Mengen und auch kein Anspruch auf Schadenersatz, sofern die angegebenen Mengen nicht abgerufen werden sollten. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Angebote, die nicht vollumfänglich den im Leistungsverzeichnis/Preisblatt beschriebenen Inhalten entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Sollten mehrere Angebote exakt denselben Wertungspreis anbieten, so wird das Angebot, das den Zuschlag erhält, im Losverfahren ausgewählt. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen bereits im Verhältnis zur allgemeinverbindlichen Preisliste rabattierten Angebots-/Wertungspreis je Hersteller / Lieferant für die zu beauftragen-den Leistung unter Verwendung des jeweiligen Preisblatts (VG-Nr. 3.1 für Los 1, VG-Nr. 3.2 für Los 2) anzugeben. Alle Angaben sind transparent und nachvollziehbar für den Auftraggeber anzugeben. Sind an die Preise und die Rabatte besondere Bedingungen durch den Bieter geknüpft, werden diese nicht mitgewertet und führen zum Ausschluss des Angebotes.
100 %

LOT-0002 · Sportkleingeräte und Trainingsmaterialien

Der Zuschlag wird – vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens – anhand des Zuschlagskriteriums „Preis“ sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik auf die wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt (§ 127 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV). Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 100 % gewichtet. Entscheidend ist der Wertungspreis am Ende des ausgefüllt mit dem Angebot einzureichenden Preisblatts. Es wird auch an dieser Stelle noch einmal klargestellt, dass es sich bei den Mengenangaben im Preisblatt lediglich um eine rein vergaberechtlichen Zwecken dienende Schätzung der voraussichtlichen Mengen handelt. Diese Mengen werden nicht fest beauftragt, es besteht kein Anspruch des AN auf Abnahme der angegebenen Mengen und auch kein Anspruch auf Schadenersatz, sofern die angegebenen Mengen nicht abgerufen werden sollten. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Angebote, die nicht vollumfänglich den im Leistungsverzeichnis/Preisblatt beschriebenen Inhalten entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Sollten mehrere Angebote exakt denselben Wertungspreis anbieten, so wird das Angebot, das den Zuschlag erhält, im Losverfahren ausgewählt. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen bereits im Verhältnis zur allgemeinverbindlichen Preisliste rabattierten Angebots-/Wertungspreis je Hersteller / Lieferant für die zu beauftragen-den Leistung unter Verwendung des jeweiligen Preisblatts (VG-Nr. 3.1 für Los 1, VG-Nr. 3.2 für Los 2) anzugeben. Alle Angaben sind transparent und nachvollziehbar für den Auftraggeber anzugeben. Sind an die Preise und die Rabatte besondere Bedingungen durch den Bieter geknüpft, werden diese nicht mitgewertet und führen zum Ausschluss des Angebotes.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe gem. § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung. Unterlagen können gemäß § 56 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 732747-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.