Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Elektrogeräte

Status
Offen
Angebotsfrist
14.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt SchwelmProfil ansehen
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
19.09.2026
Bekanntmachungsnummer
25840762
CPV-Codes
79212000 · Betriebsprüfung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schwelm schreibt die technische Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, also beweglicher Elektrogeräte, aus. Vorgesehen sind mindestens 4.500 Prüfungen pro Jahr sowie insgesamt mindestens 10.000 Geräte innerhalb eines zweijährigen Prüfzyklus; als Ausführungszeitraum ist der 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 angegeben. Die Leistungen sind in Schwelm zu erbringen und werden nach dem Preis pro geprüfter Einheit bewertet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Es wird eine Mindeststückzahl von je 4.500 Stück für das Jahr 2025 und 2026 angenommen (mindestens 4.500 Stück pro Jahr). Insgesamt ist für einen Prüfzyklus von zwei Jahren (Ein Prüfzyklus besteht aus zwei Jahren, da einige Gebäude einen 2-jährigen Prüfrhythmus haben) von einer Gesamtmindeststückprüfzahl von 10.000 Geräten auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung (mindest. 3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren für die Prüfung von mindestens 4.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem Betrieb oder in einer Verwaltung. 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.01.2027 - 31.12.2030 VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stück !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betriebsmittelprüfung ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel technische Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Geräteprüfung Elektrogeräteprüfung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

    Es wird eine Mindeststückzahl von je 4.500 Stück für das Jahr 2025 und 2026 angenommen (mindestens 4.500 Stück pro Jahr). Insgesamt ist für einen Prüfzyklus von zwei Jahren (Ein Prüfzyklus besteht aus zwei Jahren, da einige Gebäude einen 2-jährigen Prüfrhythmus haben) von einer Gesamtmindeststückprüfzahl von 10.000 Geräten auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung (mindest. 3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren für die Prüfung von mindestens 4.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem Betrieb oder in einer Verwaltung. 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.01.2027 - 31.12.2030 VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stück !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Betriebsmittelprüfung ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel technische Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Geräteprüfung Elektrogeräteprüfung

    Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

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Stadt Schwelm

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