Rahmenvertrag zur Erfassung und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.05.2025
Bekanntmachungsnummer
291474-2025
Verfahrensnummer
e05a6260-967c-4738-9124-a3d3e6e2fa77
CPV-Codes
79212000 · Betriebsprüfung; 79313000 · Leistungsüberprüfung

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München, beschafft in München die Erfassung und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der Norm DIN VDE 0702. Der Rahmenvertrag läuft vom 14. Juli 2025 bis zum 30. September 2026 und kann sich automatisch bis längstens 30. September 2028 verlängern. Angebote müssen bis zum 6. Juni 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Leistungsbeschreibung

Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0702. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 14.07.2025 bis zum 30.09.2026. Es besteht die Möglichkeit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Prüfintervall (02.08.2027 bis 30.09.2028), wenn der Vertrag vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 30.09.2028.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe eines Rahmenvertrags für die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0702

    Die Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0702. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 14.07.2025 bis zum 30.09.2026. Es besteht die Möglichkeit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Prüfintervall (02.08.2027 bis 30.09.2028), wenn der Vertrag vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 30.09.2028.

    Frist: 06.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe) zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben: • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b,89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. Werden gem. §3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. Werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und§ 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Vergabe eines Rahmenvertrags für die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0702

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Anforderungen

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe) zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben: • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b,89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. Werden gem. §3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. Werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und§ 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 532206-2025
Vergleichbare Verfahren243vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag211 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 27 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
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FGFAM Gebäudedienste GmbHOberhausen3007.07.202652 Tsd. €stabil
KPKPS Prüfservice GmbHHirschberg2011.08.2026 - steigend
SPSGUJ Prüfdienst Sven GlowallaWittmund2027.07.2026502 Tsd. €steigend
CICMS IT-Consulting GmbHGrasbrunn2013.04.20261,8 Mio. €stabil
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CAComputacenter AG & Co. oHGKerpen2007.10.20250,7 €steigend
MDMR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbHNürnberg2026.09.2025817 Tsd. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (120) · Berlin (26) · Nordrhein-Westfalen (25) · Sachsen (16) · Baden-Württemberg (15) · Hessen (10)

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Bayern
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Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München

Aktiv seit 2025 · 8 Verfahren
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Verfahren pro Jahr6Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2025Spitze KW 26 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
GGGISA GmbH124.06.20261 €
RRRT Reprotechnik.de GmbH123.06.2026381,215 €
AHallpremio Handel GmbH101.12.2025504 Tsd. €
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SOsolution-MUC115.07.20251 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Sicherheitstechnische Betreuung und optionaler organisatorischer BrandschutzAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland
    977,037 €
    27.10.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Druck- und KopierdienstleistungenRT Reprotechnik.de GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
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