Abschlussprüfleistungen im Rahmen einer Wirtschaftsprüfer-Rahmenvereinbarung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.08.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
gematik GmbH
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Betriebsprüfung (79212000)
  • Buchhaltungsprüfung (79212500)
  • Leistungsüberprüfung (79313000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
472936-2025
Verfahrensnummer
c12c5453-7e49-40b5-a376-578d0a764887

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die gematik GmbH mit Sitz in Berlin sucht einen Auftragnehmer für Abschlussprüfleistungen, beginnend mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025. Vorgesehen ist eine exklusive Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren und zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, also maximal vier Jahre. Angebote müssen bis zum 6. August 2025 um 07:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei (2) Jahren und einer einseitigen Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung, um jeweils ein (1) Jahr, die mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier (4) Jahre. Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Abschlussprüfleistungen, beginnend mit der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfer 2026-2029

    Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer exklusiven Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von zwei (2) Jahren und einer einseitigen Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung, um jeweils ein (1) Jahr, die mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier (4) Jahre. Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Abschlussprüfleistungen, beginnend mit der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025. Der Gegenstand und der Umfang der Prüfung werden hierbei von §§ 316 ff HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgegeben. Der Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage der Prüfung ist der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt gem. § 318 HGB jährlich durch die Gesellschafterversammlung des AG. Vor der jährlichen Bestellung muss der Auftragnehmer jeweils eine Erklärung gem. Ziffer 8.2.3 PCGK Teil II "Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" abgeben. Hierin erklärt der vorgesehene Abschlussprüfer, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihm und seinen Organen einerseits und der AG sowie ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an dessen Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die AG erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vereinbart sind. Die Höchstmenge des Vertrages beträgt für die feststehende Vertragslaufzeit zwei (2) Jahresabschlussprüfungen (einschließlich der damit ggf. optional einhergehenden Leistungsbestandteile). Sofern der AG von dem ihm zustehenden Optionsrecht zur Vertragsverlängerung Gebrauch macht, erhöht sich die Höchstmenge des Vertrages auf vier (4) Jahresabschlussprüfungen (Höchstmenge des Vertrages). Die Leistungen aus diesem Vertrag können nur bis zum Erreichen der entsprechenden Höchstmenge abgerufen werden. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) entnommen werden.

    Frist: 06.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gem. §§123, 124 GWB Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung: Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird. Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

gem. §§123, 124 GWB Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung: Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird. Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 628359-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.