Elektrotechnische Prüfung und Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Regierungspräsidium TübingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.06.2026
Bekanntmachungsnummer
388477-2026
Verfahrensnummer
f5c24755-85bd-4a67-a367-130f13838172
CPV-Codes
50700000 · Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden; 50711000 · Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden; 71630000 · Technische Kontrolle und TestsMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Tübingen beauftragt die elektrotechnische Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, darunter dienstliche und private Elektrogeräte sowie Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik, und bestimmter Sondergeräte. Die Leistungen werden an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg über eine Höchstlaufzeit von vier Jahren erbracht und umfassen Messung mit jährlich kalibrierten Geräten, Dokumentation und Gerätekennzeichnung. In zwei Losen sind insgesamt geschätzt bis zu 60.750 Geräte zu prüfen; die Höchstmengen betragen zusammen bis zu 78.750 Geräte. Angebote müssen bis zum 15. Juli 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet ein Verfahren zur elektrotechnischen Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (insbesondere dienstliche und private Elektrogeräte, IuK- und Leasinggeräte) sowie bestimmter elektrischer Sondergeräte mit jährlich kalibrierten Messgeräten inkl. Dokumentation und Ge-rätekennzeichnung (E-Check) an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg. Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Schätzmenge an Geräten, bei denen der E-Check innerhalb der vier Jahre (Höchstlaufzeit) durchgeführt werden soll, sowie die Höchstmengen sind: Los 1 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 55.000 Stückzahl Schätzmenge - 70.000 Stückzahl Höchstmenge Los 1 Sondergeräte 100 Stückzahl Schätzmenge - 150 Stückzahl Los 2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 5.500 Stückzahl Schätzmenge - 7.000 Stückzahl Höchstmenge Los 2 Sondergeräte 650 Stückzahl Schätzmenge - 800 Stückzahl Höchstmenge

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Prüfung elektrischer Betriebsmittel (E-Check)

    Rahmenvereinbarung

    Frist: 15.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Prüfung elektrischer Betriebsmittel (E-Check)

    Rahmenvereinbarung

    Frist: 15.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zu-lässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung be-steht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Preisblatt, Anlage 5a bzw. Anlage 5b) ist mit allen in der Anlage 4 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 02.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Mittwoch, 15.07.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind. Je Los kann ein Angebot abgegeben werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis Nr. 1: Pauschalpreis für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel pro Stück x 0,7 Preis Nr. 2: Pauschalpreis für Sondergeräte gem. Anlage 6b x 0,2 Preis Nr. 3: Anfahrtspauschale x 0,1 = Gewichteter Brutto-Angebotspreis (Anlage 1 Ziff. 9.4) Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung Preis entscheidet das Los. Zu beachten: Ein Skontoabzug fließt nicht in die Wertung ein.
100 %
Preis Nr. 1: Pauschalpreis für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel x 0,3 Preis Nr. 2: Pauschalpreis für Sondergeräte x 0,6 Preis Nr. 3: Anfahrtspauschale x 0,1 = Gewichteter Brutto-Angebotspreis Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung Preis entscheidet das Los. Zu beachten: Ein Skontoabzug fließt nicht in die Wertung ein.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

Anforderungen

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zu-lässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung be-steht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Preisblatt, Anlage 5a bzw. Anlage 5b) ist mit allen in der Anlage 4 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 02.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Mittwoch, 15.07.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind. Je Los kann ein Angebot abgegeben werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 622864-2026
Vergleichbare Verfahren257vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag107 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 34 Vergaben

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Regierungspräsidium Tübingen

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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
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