Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte 2026–2030
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 369683-2025
- Verfahrensnummer
- 8b994682-d0a4-4b48-bb19-5b29b9d60a46
- CPV-Codes
79211200 · Erstellung von Bilanzabschlüssen; 79212000 · Betriebsprüfung; 79212100 · Buchprüfung; 79212400 · Buchprüfung im Hinblick auf Betrug; 79212500 · BuchhaltungsprüfungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beauftragt einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung seiner Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Prüfungen erfolgen nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Krankenhausrechts; optional kann auch die Prüfung eines Konzernabschlusses beauftragt werden. Leistungsort ist Aachen in Nordrhein-Westfalen, die Angebotsfrist endet am 17. Juni 2025 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts des Universitätsklinikums Aachen AöR für die Geschäftsjahre 2026 - 2030 nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie den Vorschriften des § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 3 und 4 der UKVO. Als Option bitten wir die etwaige Prüfung eines Konzernabschlusses mit zu berücksichtigen, der nach Maßgabe der §§ 290 HGB / 296 HGB gegenwärtig (noch) nicht verpflichtend zu erstellen ist; je nach Entwicklung der Konzernstruktur aber kurzfristig erforderlich ist. Des Weiteren ist der Prüfungsumfang über die originäre Jahresabschlussprüfung hinausgehend um weitere gesetzlich geforderte Testate und Prüfungshandlungen zu erweitern, die im Einzelnen im Rahmen der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Frist: 17.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
. Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
. Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Änderungen und Bieterfragen
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- Lieferung persönlicher Schutzausrüstung für medizinische EinrichtungenAlto Products Im- und Export GmbH +15 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland0,1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.06.2026noch 20 Monate02.06.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Dachdeckerarbeiten für den Neubau eines Radiopharmak jederzeitors und Zyklotronbunkers | Offen | - | - |
| 15.09.2026 | Softwarelösung für Schulungs-, Weiterbildungs- und Seminarmanagement | Offen | - | - |
| 10.09.2026 | Wartung von Raumlufttechnik-Anlagen und Brandschutzklappen im Franziskus-Klinikum | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | Objektplanung und Betriebsorganisation für ein Erweiterungsgebäude mit 12 Operationssälen | Vergeben | SAsander.hofrichter architekten GmbH | - |
| 18.08.2026 | Austausch von Isolierverglasungen sowie Türen, Fenstern und Metallbauarbeiten | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | GMP-konforme Laborausstattung für CAR-T-Zelltherapeutika mit Wartung und Qualitätskontrolle | Offen | - | - |
| 17.08.2026 | Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie | Offen | - | - |
| 15.08.2026 | Tiefbau- und Erschließungsarbeiten zur Baufeldfreimachung für einen Psychiatrieneubau | Offen | - | - |
| 15.08.2026 | Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung mit Redundanzleitungen | Offen | - | - |
| 15.08.2026 | Externe Coaching-Leistung für die integrierte Projektabwicklung eines Erweiterungsgebäudes für Operationssäle | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Schlüsselfertiges Laborgebäude für die Digitale Pathologie in Modulbauweise | Offen | - | - |
| 14.08.2026 | Plattform für hochauflösende räumliche Transkriptomanalyse | Offen | - | 1 € |
| 13.08.2026 | Neurochirurgisches Navigationssystem mit fünfjährigem Service- und Wartungsvertrag | Vergeben | MGMedtronic GmbH | - |
| 12.08.2026 | Infrastrukturmaßnahmen zur Integration eines Neubaus in das Dieselsteuerungssystem | Vergeben | ZAZauner Anlagentechnik GmbH | - |
| 08.08.2026 | Rahmenvereinbarung für GPU-gestützte Hochleistungsrecheninfrastruktur | Offen | - | 4 Mio. € |
| 06.08.2026 | Unterhaltsreinigung Etage 9 UBFT-Gebäude Universitätsklinikum Aachen | Offen | - | - |
| 06.08.2026 | Digitalisierung von patientenbezogenen Papierprozessen und Patientenaufklärung | Vergeben | TCThieme Compliance GmbH | - |
| 06.08.2026 | Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau des OP-Erweiterungsgebäudes | Offen | - | - |
| 03.08.2026 | Entwicklung und Bereitstellung interoperabler Softwarekomponenten für medizinische Bild- und Gesundheitsdaten | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Technische Integration und Vernetzung von Forschungsplattformen für radiologische und pathologische Daten | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Forschungsdatenmanagement für die digitale Pathologie | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau von Operationssälen | Vergeben | - | - |
| 03.08.2026 | Unterstützungsleistungen für regulatorische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen in der digitalen Pathologie | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Plattform zur Integration und Verwaltung KI-gestützter Analyseverfahren für die digitale Pathologie | Geplant | - | - |
| 27.07.2026 | Generalunternehmerleistungen für Technik- und Reinraumausbau eines Radiopharmakalabors | Vergeben | CDCaverion Deutschland GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSchulungen und Grundsatzberatung zur Krankenhausabrechnungsprüfung
44265 Dortmund · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK NordWest (Allgemeine Ortskrankenkasse) sucht eine Rahmenvereinbarung für Schulungen und grundlegende Beratungen zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen an verschiedenen Standorten. Der Leistungsort liegt in Nordrhein-Westfalen; die Frist endet am 15. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
56 % ähnlichPrüfung der Jahresrechnung 2026 einschließlich Lagebericht der Stadt Hennef
Hennef · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Hennef (Sieg) beauftragt die Prüfung ihrer Jahresrechnung 2026 einschließlich des Lageberichts sowie die Erstellung des entsprechenden Prüfberichts. Der Auftrag betrifft die Stadt Hennef und ist zunächst auf eine Laufzeit von 365 Tagen angelegt. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist höchstens viermal möglich; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
53 % ähnlichPrüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse der Stadtwerke Lübeck für 2027 bis 2031
Lübeck · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH beschafft einen Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse ihrer Konzerngesellschaften einschließlich des Konzernabschlusses. Die Leistungen betreffen den Wirtschaftsraum Lübeck und sollen die Geschäftsjahre 2027 bis 2031 abdecken; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,6 Millionen Euro. Teilnahmeanträge können bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichPrüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse der Thüringer Aufbaubank 2027–2030
Erfurt · Offen · Frist 05.10.2026
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Erfurt sucht eine Wirtschaftsprüfung für ihre handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte der Geschäftsjahre 2027 bis 2030. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Vorprüfungen, die Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes einschließlich eines gesonderten Prüfungsberichts sowie die jährliche Vorstellung der Ergebnisse in den zuständigen Gremien. Die Leistungen werden im Rahmen einer Vereinbarung vergeben, wobei der Abschlussprüfer jährlich bestellt wird; die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichJahresabschlussprüfungen 2026–2031 für das TBZ Flensburg und drei weitere Einheiten
Flensburg · Offen · Frist 13.10.2026
Das Technische Betriebszentrum Flensburg AöR beauftragt für sich und drei weitere Wirtschaftsteilnehmer Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2026 bis 2031. Geprüft wird nach den §§ 316 ff. des Handelsgesetzbuchs sowie mit einer erweiterten Prüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes; die jährlichen Prüfaufträge werden vom Landesrechnungshof Schleswig-Holstein abgerufen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 560.000 Euro, die Leistung wird in Flensburg erbracht und die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026.
48 % ähnlichPrüfung der Verwendungsnachweise von TU Berlin und Charité 2026–2029
Offen · Frist 30.09.2026
Die Technische Universität Berlin beauftragt die Prüfung der Verwendungsnachweise, also der Nachweise über die zweckgemäße Verwendung von Mitteln, für die Jahre 2026 bis 2029 bei der TU Berlin und der Charité. Optional können auch die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031 geprüft werden; der Leistungsort liegt in Berlin. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
46 % ähnlichPrüfung und Testierung des Jahresabschlusses sowie Wirtschaftsprüfung
Offen · Frist 13.10.2026
Das Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) e. V. in Leipzig beauftragt die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Prüfung der Buchführung, der Bilanz, des Programmbudgets, der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz; außerdem ist ein Prüfbericht zu erstellen. Die Leistung endet am 23. Juni 2027, wobei der Auftraggeber ein Optionsrecht für drei weitere jährliche Jahresabschlussprüfungen hat; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 9:00 Uhr, elektronisch eingereicht werden.
45 % ähnlichWirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse und Finanzführung von Stiftung und Landesstiftungen
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. in Berlin vergibt die Prüfung seiner handelsrechtlichen Jahresabschlüsse sowie seiner Wirtschafts- und Finanzführung. Zusätzlich sollen die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse von 16 rechtlich selbstständigen Landesstiftungen geprüft werden. Der Prüfungszeitraum beginnt mit dem Haushaltsjahr 2026 und umfasst bis zu vier Jahre.
45 % ähnlichBetriebsärztliche Betreuung im Jahr 2026
Offen · Frist 12.10.2026
Das Universitätsklinikum Tübingen, Abteilung Dienstleistungen und Wirtschaftsbedarf, beschafft einen betriebsärztlichen Dienst für das Jahr 2026. Der Leistungsort liegt in Tübingen beziehungsweise der Region Baden-Württemberg; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Frist endet am 12. Oktober 2026.
44 % ähnlichRevisionsprüfungen an drei Hochschulen
Offen · Frist 25.09.2026
Die Hochschule Bochum beschafft Revisionsprüfungen für drei Hochschulen. Der Auftrag betrifft die Region DEA, die in den Rohdaten nicht näher aufgeschlüsselt ist; Angaben zum Umfang und zur Laufzeit liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 11:00 Uhr UTC.
43 % ähnlichAbrechnung wahl- und privatärztlicher Leistungen für das Universitätsklinikum Freiburg
Freiburg · Offen · Frist 21.09.2026
Das Universitätsklinikum Freiburg sucht einen Dienstleister, der die Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen übernimmt. Die Vergabe erfolgt in sieben Losen, jeweils nach Fachbereich (Neurozentrum, Universitäts‑Herzzentrum, HNO‑Heilkunde und Dermatologie, Operative Fächer, Mund‑Kiefer‑ und Gesichtschirurgie, Kinder‑, Jugend‑ und Frauenmedizin, Department für Innere Medizin). Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 21. September 2026. Der Auftrag umfasst die komplette Abrechnungsleistung für die genannten Fachbereiche.
43 % ähnlichRevisionsprüfungen im Co-Sourcing für die Jahre 2027 und 2028
Darmstadt · Offen · Frist 20.10.2026
Die ENTEGA AG mit Sitz in Darmstadt beauftragt externe Dienstleistungen für interne Revisionsprüfungen im Rahmen eines Co-Sourcing-Modells. Der Auftrag umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Prüfungen einschließlich Berichterstellung und Maßnahmenvereinbarung; der Jahresrevisionsplan und das laufende Maßnahmencontrolling verbleiben beim Auftraggeber. Vorgesehen sind für 2027 und 2028 jeweils etwa sechs Hauptprüfungen sowie vereinzelt Nachschauprüfungen mit insgesamt rund 150 Personentagen pro Jahr, optional verlängerbar bis 2030.
42 % ähnlichWiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 2026–2030
Hannover · Offen · Frist 09.10.2026
Die Klinikum Region Hannover GmbH beauftragt wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3). Die Leistung ist für den Zeitraum 2026 bis 2030 in neun Losen im Raum Hannover vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
42 % ähnlichJahresabschlussprüfungen und Zuwendungsprüfungen für ein Museum
Berlin · Offen · Frist 12.10.2026
Das Museum für Naturkunde Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung in Berlin vergibt Prüfungsleistungen für sein gesamtes kaufmännisches Rechnungswesen. Geprüft werden unter anderem die Jahresabschlüsse, die ordnungsgemäße Verwendung institutioneller Fördermittel, Sonderfinanzierungen, die Überleitung zur Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die Programmbudgetabrechnung, der Lagebericht sowie die angewandten IT-Verfahren nach dem einschlägigen Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Zusätzlich ist die Anwendung der Leitlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verwendung von Programmpauschalen zu prüfen; der Leistungszeitraum ist vorbehaltlich der jährlichen Zustimmung des Landesrechnungshofs von 2026 bis 2029, Angebote sind bis zum 12. Oktober 2026 um 09:00 Uhr einzureichen.
40 % ähnlichWirtschaftsprüfung, Jahresabschlussprüfungen und Steuerberatung
Hannover · Offen · Frist 16.10.2026
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beschafft Wirtschaftsprüfungs-, Jahresabschlussprüfungs- und Steuerberatungsleistungen für sich sowie für drei verbundene Gesellschaften. Die Vergabe umfasst zwei Fachlose; vorgesehen sind bis zu 16 Jahresabschlussprüfungen, davon das Prüfungsjahr 2027 fest und die Jahre 2028 bis 2030 optional, sowie optional bis zu vier Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,8 Millionen Euro, der Leistungsort liegt im Raum Hannover (Niedersachsen); Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichPrüfleistungen nach Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Bonn · Offen · Frist 30.09.2026
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abteilung 5.3, beschafft Prüfleistungen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemäß Leistungsbeschreibung. Der Leistungsort liegt in Bonn (Region Köln/Bonn); Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden. Für die Zuschlagsentscheidung zählen das Konzept und ein Musterbogen sowie der Preis jeweils zur Hälfte.
38 % ähnlichWartung von Raumlufttechnik-Anlagen und Brandschutzklappen im Franziskus-Klinikum
Aachen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Universitätsklinikum Aachen AöR beauftragt Wartungsarbeiten im Hauptgebäude des Franziskus-Standorts der Uniklinik RWTH Aachen. Der Leistungsumfang umfasst 11 Anlagen für Raumlufttechnik (RLT), Brandschutzklappen, Einbauteile im Kanalnetz sowie die Dokumentation der Wartungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Leistungsbeginn; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 7:00 Uhr UTC.
38 % ähnlichGanzheitliche Scan- und Belegverarbeitung für Rechnungsprüfungsprozesse
Düsseldorf · Offen · Frist 06.10.2026
Die AOK Rheinland/Hamburg beschafft externe Dienstleistungen zur Annahme, Digitalisierung und Verarbeitung von Belegen für die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB), insbesondere für die Bereiche Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Rehasport, Pflege und Hebammenleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10 Millionen Euro; der Leistungsort liegt in der Region Düsseldorf. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage, Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
37 % ähnlichPrüfung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bonn · Offen · Frist 28.09.2026
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost in Bonn beschafft unabhängige externe Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2026. Geprüft werden die getrennten Jahresabschlüsse der Bundesanstalt und der im Datensatz als PVK bezeichneten Einrichtung einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lageberichten; außerdem sind Sonderprüfungen zu Zahlungen der Postnachfolgeunternehmen an die PVK vorgesehen. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose in der Region Bonn mit einer Laufzeit von jeweils 1.460 Tagen; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
37 % ähnlichSteuerliche Beratungsleistungen für die Universität des Saarlandes
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Die Universität des Saarlandes, Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste, beschafft steuerliche Beratungsleistungen. Der Auftrag wird in Saarbrücken beziehungsweise der Region Saarland (NUTS-Code DEC01) ausgeführt und hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Solidaris Revision-GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 06.10.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
270 vergleichbare Verfahren, davon 169 mit erfasstem Zuschlag · 140 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 427.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 36 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH · Köln
4 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Düsseldorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rödl & Partner · Nürnberg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ebner Stolz GmbH & Co. KG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB · Stuttgart
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses eines Gesundheitsverbunds
Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG · Lüdenscheid
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Grant Thornton AG
Vertragsschluss: 19.03.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Auditierung, Zertifizierungsbetreuung und Erstgespräche für die Außer-Haus-Gastronomie
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Marco Oehr +16 weitere
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Friedrich-Ebert-Stiftung · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 08.10.2027
Auftragnehmer: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft +1 weitere
Vertragsschluss: 08.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wirtschaftsprüfung der Jahresrechnungen 2024 bis 2027
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.07.2028
Auftragnehmer: EYK audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vertragsschluss: 15.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Rheinland Klinikum Neuss GmbH · Neuss
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 08.07.2029
Auftragnehmer: Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vertragsschluss: 08.07.2026
Zuschlagswert: 680.000 EUR
- Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse ab 2024
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.12.2029
Auftragnehmer: BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
Vertragsschluss: 09.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten für 2025–2028
NRW.URBAN Service GmbH · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vertragsschluss: 30.07.2025
Zuschlagswert: 236.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+49 2418080782125 erfasste Verfahren, davon 81 vergeben. 53 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenK. Angabe
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de+49 2211473045
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+49 2418080782
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:36 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.06.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)
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