Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.11.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.100.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
- Bekanntmachungsnummer
- 678309-2023
- Verfahrensnummer
- f72496b8-c479-4f38-ac47-695440c8cf0e
- CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71311220 · Dienstleistungen im Straßenbau; 71621000 · Technische Analysen oder BeratungMehr anzeigenWeniger anzeigen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Anwendung, Aktualisierung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr). Die Leistungen umfassen unter anderem die Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten sowie die Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall „Beschleunigte globale Transformation 2040“; weitere Arbeitspakete können per Einzelabruf beauftragt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,1 Millionen Euro, die Laufzeit 1.080 Tage; die Ausschreibung ist der Region Bonn zugeordnet, Auftraggeber ist eine Vergabestelle des Ministeriums in Berlin.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. . Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2 - Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 23.100.000 EUR
Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden: AP 1: Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“ der Verkehrsprognose 2040 AP 1a: Übernahme und Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten AP 1b: Aktualisierung des Strukturdatenkataloges AP 1c: Ermittlung der Umlegungsmatrizen AP 1d: Umlegung der Fahrten des PV und GV AP 1e: Rückkopplungen zwischen Straßenverkehrsprognose und Fachteil 2 der VP 2040 AP 1f: Differenzierung der ermittelten streckenbezogenen Verkehrsbelastungswerte nach Nutzergruppen AP 2: Verkehrswirtschaftliche Bewertungen geplanter Projekte AP 2a: Operationalisierung und Aktualisierung der Bewertungswerkzeuge AP 2b: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben AP 2c: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 2d: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte AP 2e: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 3: Verkehrsverlagerungen infolge der Ausweisung mautpflichtiger Strecken oder anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 3a: Verkehrsverlagerungen infolge der Lkw-Maut AP 3b: Verkehrsverlagerungen infolge anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 4: Weitere Leistungen im Zuge der Anwendung des NEMOBFStr . Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3.100.000 EUR netto Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 22.11.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2
- Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 3
- 0.4 %
- Konzept zur Qualitätssicherung
- 0.15 %
- Organisation und Kommunikationsplan
- 0.05 %
- Personaleinsatz
- 0.1 %
- Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- 0.3 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist. Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 219288-2024
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel |
|---|
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend |
|---|
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Schadstoffgutachten und Sanierungsbegleitung für städtische LiegenschaftenIngenieurbüro Dr. Stefan Henning GmbH +2 weitereStadt GelsenkirchenGelsenkirchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.10.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Ökologische Baubegleitung für den Zukunftsgarten Duisburg zur Internationalen Gartenausstellung 2027Terra Consulting GmbH +2 weitereWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.07.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Planungs- und Überwachungsleistungen für Sanierungs- und InstandhaltungsmaßnahmenZetcon Ingenieure GmbHAOK NordWest - Die Gesundheitskasse.Hagen, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.05.2025noch 8 Monate05.05.2027
- Ingenieurleistungen für Geotechnik, Altlasten, Schadstoffe und RückbauHINZ Ingenieure GmbHImmobilien Management Essen GmbH (IME)Essen, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.07.2025noch 9 Monate03.07.2027
- Planung und Überwachung von Sanierungs- und InstandhaltungsmaßnahmenM B Architekten GmbH +1 weitereAOK NordWest - Die Gesundheitskasse.Hagen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2025noch 11 Monate26.08.2027
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierungs- und UmbauvorhabenWeber und Partner GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.11.2025noch 14 Monate30.11.2027
- Fachplanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und KlimatechnikAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2025noch 15 Monate14.12.2027
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Aktiv seit 2023 · 19 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| AGARC-GREENLAB GmbH | 5 | 29.12.2023 | 1,1 Mio. € |
| BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 2 | 05.04.2024 | 3 Mio. € |
| ]A]init[ AG für digitale Kommunikation | 1 | 25.07.2025 | 17 Mio. € |
| JRJBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB | 1 | 16.09.2024 | 160 Tsd. € |
| RSRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB | 1 | 10.09.2024 | 180 Tsd. € |
| BBBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 1 | 03.09.2024 | 120 Tsd. € |
| GRGöhmann Rechtsanwälte mbB | 1 | 31.08.2024 | 140 Tsd. € |
| KLKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 1 | 31.08.2024 | 330 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland3,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.03.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und NutzerfinanzierungPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitereBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland718 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in BayernARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland934 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland1,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an BundesfernstraßenARC-GREENLAB GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland944 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2023noch 15 Monate29.12.2027
- Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische VerkehrszusammenarbeitHan Wang Project Management GmbHBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland875 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.08.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der BundesfernstraßenBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-ConsultBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland2,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.04.2024noch 15 Monate31.12.2027
- Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler Kommunikation]init[ AG für digitale KommunikationBundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-VergabeBerlin, Deutschland17 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.07.2025noch 34 Monate25.07.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 16.09.2024 | Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung von Internetauftritten und digitaler Kommunikation | Vergeben | ]A]init[ AG für digitale Kommunikation | 17 Mio. € |
| 12.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,3 Mio. € |
| 12.07.2024 | Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,1 Mio. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 944 Tsd. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 1,2 Mio. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen in Bayern | Vergeben | AGARC-GREENLAB GmbH | 934 Tsd. € |
| 11.07.2024 | Nacherfassung und Georeferenzierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen | Vergeben | - | 718 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und -vertretung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht | Vergeben | KLKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 330 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rechtsberatung und Vertretung im Informationstechnologie- und Urheberrecht | Vergeben | JRJBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB | 160 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Vertretung im öffentlichen Dienstrecht | Vergeben | GRGöhmann Rechtsanwälte mbB | 140 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Steuerrechtliche Rechtsberatung und Vertretung | Vergeben | BBBeiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | 120 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Rechtsberatung und Prozessvertretung im Handels- und Gesellschaftsrecht | Vergeben | RSRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB | 180 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für zivilrechtliche Beratung und Vertretung | Vergeben | MRMüller-Wrede Rechtsanwälte PartGmbB | 220 Tsd. € |
| 23.05.2024 | Rahmenvereinbarung für Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtsschutz | Vergeben | BLBHO Legal - Baumann, Heinrich, Ortner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | 100 Tsd. € |
| 29.04.2024 | Beratung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für die deutsch-chinesische Verkehrszusammenarbeit | Vergeben | HWHan Wang Project Management GmbH | 875 Tsd. € |
| 15.02.2024 | Rechtliche und technische Beratung zur Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung | Vergeben | PLPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft +1 weitere | - |
| 09.02.2024 | Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des Bundes | Vergeben | - | 9,8 Mio. € |
| 08.11.2023 | Anwendung und Auswertung des digitalen Netzmodells der Bundesfernstraßen | Vergeben | BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 3,8 Mio. € |
| 07.11.2023 | Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells der Bundesfernstraßen | Vergeben | BIBietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult | 2,2 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAktuell keine ähnlichen offenen Ausschreibungen im erfassten Bestand gefunden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Bietergemeinschaft Ingenieurgruppe IVV / SSP-Consult
Zuschlagswert: 3.788.500 EUR · Vertragsschluss: 05.03.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
0 vergleichbare Verfahren, davon 0 mit erfasstem Zuschlag · 0 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld gefunden.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Schadstoffgutachten und Sanierungsbegleitung für städtische Liegenschaften
Stadt Gelsenkirchen · Gelsenkirchen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Dr. Stefan Henning GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 01.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Ökologische Baubegleitung für den Zukunftsgarten Duisburg zur Internationalen Gartenausstellung 2027
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Terra Consulting GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 08.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Planungs- und Überwachungsleistungen für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.05.2027
Auftragnehmer: Zetcon Ingenieure GmbH
Vertragsschluss: 05.05.2025
Zuschlagswert: -1 EUR
- Ingenieurleistungen für Geotechnik, Altlasten, Schadstoffe und Rückbau
Immobilien Management Essen GmbH (IME) · Essen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.07.2027
Auftragnehmer: HINZ Ingenieure GmbH
Vertragsschluss: 03.07.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.08.2027
Auftragnehmer: M B Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 26.08.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierungs- und Umbauvorhaben
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Weber und Partner GmbH
Vertragsschluss: 17.11.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachplanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimatechnik
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.12.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Nacherfassung und Digitalisierung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2027
Auftragnehmer: ARC-GREENLAB GmbH
Vertragsschluss: 29.12.2023
Zuschlagswert: 1.131.256 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
10115 · Berlin
servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de00019 erfasste Verfahren, davon 19 vergeben. 19 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnen992-80013-14
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228-9499-0
Beschaffungsamt des BMI
esender_hub@bescha.bund.de000
Kontakt laut Bekanntmachung
servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 17:53 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.11.2023 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 16:41 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen