Projektsteuerung für den Retentionsraum Köln-Worringen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 99578-2026
- Verfahrensnummer
- 8c0a1f83-ae6a-4814-a447-35457ff12f62
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, vergeben Projektsteuerungsleistungen für den geplanten Retentionsraum Köln-Worringen im Norden von Köln. Die Leistungen umfassen die Steuerung von Projekten mit Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerken sowie auf Straßen, Deichen und Geländemodellierung. Der Retentionsraum erstreckt sich über etwa 691 Hektar und soll bei extremem Hochwasser rund 29,4 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen.
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Leistungsbeschreibung
Der Planungsraum für den Retentionsraum Köln-Worringen liegt im Norden der Stadt Köln, linksrheinisch zwischen den Stadtteilen Langel, Fühlingen, Blumenberg, Thenhoven, Roggendorf und Worringen. Im Nordosten und Osten wird der Raum durch den Rheinhauptdeich abgegrenzt. Im Südosten wird die Grenze durch den Hitdorfer Fährweg, im Süden durch die Landesstraße L43 gebildet. Die Grenze im Westen ist das Hochufer am Westrand des Worringer Bruchs bei Roggendorf und Thenhoven. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Niederrhein bis in die Niederlande und zur Abminderung der Wellenscheitel bei extremen Hochwasserabflüssen im Rhein strebt das Land Nordrhein-Westfalen an mehreren Standorten die Wiedergewinnung ehemaliger Überflutungsflächen durch die Rückverlegung von Deichen und den Anschluss der Auen an die Hochwasserführung des Rheins und durch den Bau gesteuerter Retentionsräume zur Kappung von Hochwasserspitzen an. Einer dieser Standorte liegt in der ehemaligen Rheinschleife des Worringer Bruchs. Wegen der Bedeutung auch für den regionalen Hochwasserschutz wurde der Retentionsraum im Planfeststellungsabschnitt 10 in das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln einbezogen. Der Retentionsraum wird auf einer Fläche von ca. 691 ha ausgewiesen. Die Fläche wird zu ca. 70 % landwirtschaftlich genutzt, ca. 30 % bestehen aus Waldflächen, überwiegend in der Altrheinschleife des FFH-Gebietes und Naturschutzgebietes „Worringer Bruch“. Nur ein untergeordneter Teil der Flächen ist durch Straßen und Wege befestigt bzw. wird zu Siedlungszwecken genutzt. Bei einem maximalen Füllstand von 43,00 mNN, der einem Rheinhochwasser von 11,90 mKP mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von einmal in ca. 200 Jahren bei Worringen entspricht, beträgt das Volumen ca. 29,4 Mio. m³. Wegen des geplanten Einsatzes des Retentionsraums ausschließlich bei Hochwasserereignissen, die das Hochwasserschutzziel der bis zu 11,90 mKP geschützten Stadtteile überschreiten, verbleibt die Hauptdeichlinie in der derzeit vorhandenen rheinnahen Trasse. Der Schutz der rückwärtigen Bebauung bei Betrieb des Retentionsraums wird mit Dreizonendeichen, Deichen mit integrierter Spundwand, Schutzwänden sowie einem Fangedamm sichergestellt. Östlich der ehemaligen Kläranlage Worringen wird ein steuerbares Ein- und Auslassbauwerk zur Flutung und Entleerung des Retentionsraumes angeordnet. Eine Flutung des Retentionsraumes ist frühestens bei Erreichen eines Wasserstands von 11,70 mKP vorgesehen, wenn die offizielle Hochwasservorhersage einen Wellenscheitel über 11,90 mKP prognostiziert. Die Flutung des Retentionsraumes erfolgt mit der Zielstellung die Spitze der Hochwasserwelle zu kappen, um ein Überschreiten des Bemessungswasserstandes von 11,90 mKP zu vermeiden. Bei einem weiteren Anstieg des Rheinwasserstandes kann wertvolle Zeit für Evakuierungs- und Sicherungsmaßnahmen gewonnen werden. Nach Ablauf des Hochwasserscheitels wird der Retentionsraum über das Ein- und Auslassbauwerk im Rheinhauptdeich mit der ablaufenden Hochwasserwelle im Rhein bis zur Höhenkote 39,00 mNN (entsprechend ca. 8 mKP) entleert. Die Entleerung tiefergelegener Flächen innerhalb des Bruchgebiets erfolgt über den Pletschbach und ein vor dem Durchlass an der B9 angeordnetes Pumpwerk. 1 Rheindeich Der Rheinhauptdeich zwischen Worringen und Langel wurde nach dem Hochwasser 1995 erhöht und bietet nunmehr Schutz bis zu einem Wasserstand von11,90 Meter Kölner Pegel. 2 Deiche im Retentionsraum Im Südosten sowie im Nordwesten des Retentionsraums sind bis zu 6,50 Meter hohe Deiche geplant, zum Teil mit integrierter Spundwand. 3 Hochwasserschutzwand Bruchstraße Im Westen und Südwesten wird der Retentionsraum überwiegend durch die natürliche Geländehöhe begrenzt. In der Tieflage entlang der Bruchstraße wird eine Hochwasserschutzwand errichtet. Die beiden Unterführungen unter der Bahnstrecke werden durch Pumpen mit Notstromversorgung trocken gehalten. 4 Fangedamm mit Abwasserkanal Entlang der Brombeergasse wird ein Fangedamm errichtet. Dieses kompakte Bauwerk benötigt deutlich weniger Fläche als ein Deich. 5 Erhöhung Neusser Landstraße Im Norden wird die Neusser Landstraße leicht erhöht und mit einer bis zu 1,20 Meter hohen Hochwasserschutzwand mit integrierter Spundwand versehen. 6 Einlass- und Auslassbauwerk Durch das Einlassbauwerk im Deich können bis zu 412 Kubikmeter Wasser pro Sekunde in den Retentionsraum strömen. Das Bauwerk besteht aus fünf Klappen von je 6 Metern Länge. Es dient auch als Auslassbauwerk. 7 Absperrbauwerke Pletschbach Der nur selten Wasser führende Pletschbach wird im Fall einer Flutung durch zwei Absperrbauwerke verschlossen. 8 Restentleerung Pletschbach 9 Restentleerungspumpwerk Die Restentleerung ab einem Wasserstand von unter 8 Metern Kölner Pegel erfolgt über den Pletschbach und das geplante Pumpwerk. Bereits beauftragt ist die Multiprojektsteuerung sowie die Projektsteuerung der übergeordneten Leistungen und Verträge. Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Lose: Los 4: Projektsteuerung Hauptbestandteil Ingenieurbauwerke Los 5: Projektsteuerung Hauptbestandteil Straßen – Deiche – Geländemodellierung Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Projektsteuerung - Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder 1-5 im Sinne vom AHO-Heft 9 (2020). Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
LOT-0003 · Projektsteuerung – Straßen, Deiche, Geländemodellierung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder 1-5 im Sinne vom AHO-Heft 9 (2020). Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Projektsteuerung - Ingenieurbauwerke
- Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
- 30 %
- folgende Unterkriterien: - Projektspezifischer Ansatz (20 %) - Prozessorientierte Darstellung (5 %) - Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams (10 %) Technische Umsetzung von Projektbearbeitungsstrukturen / Qualitätsmanagement (20 %)
- 55 %
- Erfahrung mit der BIM-Methodik
- 10 %
- Akzeptanz des Vertrages
- 5 %
LOT-0003 · Projektsteuerung – Straßen, Deiche, Geländemodellierung
- Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
- 30 %
- folgende Unterkriterien: - Projektspezifischer Ansatz (20 %) - Prozessorientierte Darstellung (5 %) - Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams (10 %) Technische Umsetzung von Projektbearbeitungsstrukturen / Qualitätsmanagement (20 %)
- 55 %
- Erfahrung mit der BIM-Methodik
- 10 %
- Akzeptanz des Vertrages
- 5 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 595527-2026
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