Planungsleistungen zur Optimierung von Klärwerksanlagen in Köln-Weiden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 197093-2026
- Verfahrensnummer
- 1f2d9345-9594-41b6-98a3-a6fb8d365aef
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, ein Kommunalunternehmen der Stadt Köln, schreiben Planungsleistungen für das Außenklärwerk in Köln-Weiden aus. Geplant werden eine neue Fäkalannahmestation, die Optimierung der mechanischen Zulaufreinigung sowie die Erneuerung eines Teilabschnitts der Trübwasserleitungen. Die Maßnahmen umfassen außerdem erforderliche Anpassungen an Rohrleitungen, Bauwerken sowie Elektro- und Steuerungstechnik; Angaben zu einem Auftragszeitraum oder einer Größenordnung sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (kurz: StEB Köln), sind ein Dienstleister der Wasserwirtschaft und als Kommunalunternehmen der Stadt Köln öffentlicher Auftraggeber. Bezogen auf das Außenklärwerk in Köln-Weiden werden Planungsleistungen für die Zulauf Mechanik, die Fäkalannahmestation sowie für die Trübwasserleitungen benötigt, die im Folgenden beschrieben werden: Die Maßnahmen unter Ziffer 1 bis 3 sind als Funktionseinheit zu betrachten, dies schließt unter anderem die Logistik auf der Kläranlage, An- und Ablieferplätze, Betriebsabläufe, Maschinen-, elektrische und bauliche Anlagen ein. Die Planung und Bauausführung haben unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regelwerke und Normen (z. B. DWA, DIN, VDE, WHG, AwSV) zu erfolgen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an Dichtheit, Umwelt- und Grundwasserschutz, Arbeitssicherheit sowie Betriebssicherheit zu gewährleisten. 1. Fäkalannahmestation Im Rahmen des Bauvorhabens ist die Planung und der Neubau einer Fäkalannahmestation auf dem Gelände des Klärwerks vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer modernen, betriebssicheren und hygienisch einwandfreien Annahmeeinrichtung für Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben und mobilen Entsorgungssystemen. Die neue Anlage ist in robuster und wartungsfreundlicher Ausführung zu planen und zu errichten, um den hohen mechanischen und chemischen Beanspruchungen durch das angelieferte Medium standzuhalten. Dabei sind eine langlebige Bauweise, eine einfache Reinigung sowie eine sichere und emissionsarme Handhabung des Materials sicherzustellen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Planung und Ausführung der Annahmetechnik einschließlich Fäkalsieb, Annahmestation, Pumpentechnik und zugehöriger Rohrleitungsverbindungen, die Erneuerung bzw. Erweiterung der Elektro- und Steuerungstechnik einschließlich der Einbindung in das vorhandene Prozessleitsystem, die Auslegung und Herstellung eines geeigneten Abfüllplatzes im Bereich der Annahmestelle, das so auszubilden ist, dass kein Eindringen oder Versickern von Fäkalien in das Grundwasser möglich ist, die bauliche Integration der Anlage in die bestehende Infrastruktur des Klärwerks, einschließlich der notwendigen Anpassungen an die Medienzuführungen, Entwässerung und Zugangsbereiche. Betriebsabläufe, Annahmelogistik, Zufahrten sind ebenfalls zu betrachten. Für die Planung stehen dem Auftragnehmer Bestandsunterlagen, Lagepläne und Geländedaten zur Verfügung, die bei der Dimensionierung und Ausführung der neuen Fäkalannahmestation zu berücksichtigen sind. 2. Funktionseinheit Zulaufmechanik Im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens ist die Neuplanung der Zulaufmechanik im Klärwerk vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Erneuerung und Optimierung der mechanischen Reinigungsstufe, um die Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Wartungsfreundlichkeit der Gesamtanlage langfristig sicherzustellen. Die Planung umfasst die Erneuerung und Anpassung sämtlicher wesentlicher Anlagenteile im Bereich der Zulaufmechanik, einschließlich: Sandklassierer und Rechengutwaschpresse sind wichtiger Bestandteil der Maßnahme. Rechenanlage zur Grobstoffrückhaltung, Rechengutwasch-presse zur Behandlung und Entwässerung des Rechenguts, Sandwäscher zur Trennung und Reinigung des Sandfangguts, sämtliche zugehörigen Rohrleitungs- und Verbindungssysteme, einschließlich erforderlicher Anpassungen an die vorhandene Hydraulik, Elektro- und Steuerungstechnik einschließlich Einbindung in das vorhandene Prozessleitsystem. Im Zuge der Neuplanung ist zu prüfen, ob eine bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes sowie eine Anpassung oder Verstärkung des Fundamentes erforderlich sind, um die neuen Anlagenteile ordnungsgemäß aufzunehmen und den betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden. 3. Trübwasserleitungen Im Rahmen des Bauvorhabens ist die Erneuerung eines Teilabschnittes der Trübwasserleitungen vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die hydraulische und betriebliche Optimierung der bestehenden Leitungssysteme sowie die Sicherstellung einer dauerhaft korrosionsbeständigen und wartungsarmen Ausführung. Der AG hält folgenden Lösungsweg für möglich: Die Maßnahme umfasst ein Austausch der bestehenden Trübwasserleitungen im definierten Abschnitt, beginnend ab dem vorgesehenen Anschlusspunkt bis zum vorhandenen Schacht. Die neuen Leitungen sind in Edelstahl-Ausführung (Werkstoffauswahl nach Eignung für Abwasser und Trübwasser) zu errichten, um eine hohe Lebensdauer und Beständigkeit gegenüber chemischen und mechanischen Belastungen zu gewährleisten. Der Leitungsverlauf beinhaltet einen Übergang über eine Brücke, um eine strömungsgünstige und spannungsarme Verlegung sicherzustellen. Anschließend erfolgt der Anschluss im Kellerbereich an das vorhandene Leitungssystem. Im Zuge der Maßnahme sind sämtliche Anpassungs- und Anschlussarbeiten, einschließlich der erforderlichen Halterungen, Befestigungselemente, Dichtungen und Übergangsstücke, mit auszuführen. Der Anschluss an das bestehende System hat spannungsfrei und unter Berücksichtigung der bewegungsbedingten Belastungen durch Temperatur- und Schwingungseinflüsse zu erfolgen. Es wird verwiesen auf die vollständige Leistungsbeschreibung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen Anlagenoptimierung: Paket Zulauf Mechanik, AKW Weiden
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen. Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungsleistungen Anlagenoptimierung: Paket Zulauf Mechanik, AKW Weiden
- Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
- 35 %
- • 0-3 Punkte, dass Risiken im Rahmen der Planung nicht hinreichend berücksichtigt und/oder ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine zügige Umsetzung nicht erwarten lässt. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine strukturierte und qualitative Herangehensweise sowie eine zügige Umsetzung grundsätzlich erwarten lässt und bei dem auch eine Betrachtung von Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. • 7-9 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, dass eine gut strukturierte und hohe qualitative Herangehensweise erwarten lässt, eine Identifikation mit dem Projekt und den Zielen darlegt und bei dem eine Methode für eine Betrachtung von realistischen Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. Daneben erfordert eine entsprechende Bewertung eine personelle Ausstattung des Projektes, die eine qualitativ hochwertige und beschleunigte Leistungserbringung erwarten lässt. • 10 Punkte erhält ein Angebot, das darüber hinaus, eine prüffähige Entwurfsplanung (LP 3) bezogen auf die Fäkalannahmestation innerhalb von 6 Wochen ab Zuschlagserteilung zusagt.
- 25 %
- • 0-3 Punkten, bei dem auf ein Qualitätsmanagement keinen oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung • 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung • 7-10 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen hinaus erfolgt, durch das eine besondere Qualität der Planung und deren Umsetzung sichergestellt wird.
- 10 %
- • 0-3 Punkte, dass nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. • 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
- 25 %
- • 0-3 Punkte, dass zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. • 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. • 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
- 5 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 663835-2026
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