Entsorgung und Verwertung von Rechengut, Sandfanggut und Fäkalienreststoffen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.03.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.02.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abfallcontainer und -körbe (34928480)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
  • Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
74338-2024
Verfahrensnummer
b42554de-3377-4ef3-a7ba-36ac04f77991

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, beauftragen die Bereitstellung und Disposition von Containern, den Transport sowie die Verwertung von jährlich etwa 385 Tonnen Rechengut, 170 Tonnen Sandfanggut und 26 Tonnen Fäkalienreststoffen. Die Leistungen betreffen vier Außenklärwerke in Köln sowie die Fäkalienannahmestation im Klärwerk Köln-Weiden. Der Vertrag läuft 48 Monate vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 und ist in drei Lose gegliedert.

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Leistungsbeschreibung

Containergestellung /-disposition, Transport und Verwertung von Rechengut (385 t/a), Sandfanggut (170 t/a) und Fäka-Reststoffen (26 t/a) für die vier Kölner Außenklärwerke für eine Dauer von 48 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2028)

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Transport und Verwertung von Rechengut

    Transportmittelgestellung (Kippfahrzeuge und Container), Abtransport und Entsorgung von 385 t/a Rechengut (AVV-Nr.: 190801) der vier Kölner Außenklärwerke für eine Dauer von 48 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2028)

    Frist: 05.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Transport und Verwertung von Sandfanggut

    Transportmittelgestellung (Kippfahrzeuge und Container), Abtransport und Entsorgung von 170 t/a Sandfanggut (AVV-Nr.: 190802) der vier Kölner Außenklärwerke für eine Dauer von 48 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2028)

    Frist: 05.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Transport und Verwertung von Fäka-Reststoffen

    Transportmittelgestellung (Transportfahrzeuge und Rollcontainer), Abtransport und Entsorgung von 26 t/a Fäka-Reststoffen (hier Rechengut AVV-Nr.: 190801 und Sandfanggut AVV-Nr.: 190802) der Fäkalienannahmestation im Klärwerk Köln-Weiden für eine Dauer von 48 Monaten (01.01.2025 bis 31.12.2028).

    Frist: 05.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB/ § 6e EU VOB/A und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. 7. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Transport und Verwertung von Rechengut

Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Preis + Umweltschadenskosten“ sind die angebotenen Preise (Summe Netto) aus dem Preisverzeichnis (unterschieden nach Hauptangebot und Nebenangebot), ergänzt durch mögliche Folgekosten (hier: Umweltschadenskosten), die aus den Angaben der Bieter abgeleitet werden können. Umweltschadenskosten zielt hierbei auf die beim Transport entstehenden, klima-schädlichen CO2-Emissionen ab und werden mit einem fiktiven Wert von 90 ct pro gefahrenen LKW-Kilometer (einfache Weg-strecke zwischen Anfallort und Entsorgungs-anlage) während des Vertragszeitraums (hier: 48 Monate) angesetzt.
90 %
Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Klimaresilienz“ sind die über die Bieterangaben erfragten Informationen zu CO2-Äquivalenten, welche bei der Abwicklung von Transport und Verwertung des angebotenen Entsorgungsweges entstehen. Die Informationen fließen in eine Wertungstabelle ein mit einer entsprechenden Punktezuteilung je nach Qualität und Umfang der Angaben zu den bei der Leistungsabwicklung zu erwartenden CO2-Äquivalenten.
10 %

LOT-0002 · Transport und Verwertung von Sandfanggut

Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Preis + Umweltschadenskosten“ sind die angebotenen Preise (Summe Netto) aus dem Preisverzeichnis (unterschieden nach Hauptangebot und Nebenangebot), ergänzt durch mögliche Folgekosten (hier: Umweltschadenskosten), die aus den Angaben der Bieter abgeleitet werden können. Umweltschadenskosten zielt hierbei auf die beim Transport entstehenden, klima-schädlichen CO2-Emissionen ab und werden mit einem fiktiven Wert von 90 ct pro gefahrenen LKW-Kilometer (einfache Weg-strecke zwischen Anfallort und Entsorgungsanlage) während des Vertragszeitraums (hier: 48 Monate) angesetzt
90 %
Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Klimaresilienz“ sind die über die Bieterangaben erfragten Informationen zu CO2-Äquivalenten, welche bei der Abwicklung von Transport und Verwertung des angebotenen Entsorgungsweges entstehen. Die Informationen fließen in eine Wertungstabelle ein mit einer entsprechenden Punktezuteilung je nach Qualität und Umfang der Angaben zu den bei der Leistungsabwicklung zu erwartenden CO2-Äquivalenten.
10 %

LOT-0003 · Transport und Verwertung von Fäka-Reststoffen

Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Preis + Umweltschadenskosten“ sind die angebotenen Preise (Summe Netto) aus dem Preisverzeichnis (unterschieden nach Hauptangebot und Nebenangebot), ergänzt durch mögliche Folgekosten (hier: Umweltschadenskosten), die aus den Angaben der Bieter abgeleitet werden können. Umweltschadenskosten zielt hierbei auf die beim Transport entstehenden, klima-schädlichen CO2-Emissionen ab und werden mit einem fiktiven Wert von 90 ct pro gefahrenen LKW-Kilometer (einfache Weg-strecke zwischen Anfallort und Entsorgungsanlage) während des Vertragszeitraums (hier: 48 Monate) angesetzt.
90 %
Grundlage für die Wertung nach Zuschlagskriterium „Klimaresilienz“ sind die über die Bieterangaben erfragten Informationen zu CO2-Äquivalenten, welche bei der Abwicklung von Transport und Verwertung des angebotenen Entsorgungsweges entstehen. Die Informationen fließen in eine Wertungstabelle ein mit einer entsprechenden Punktezuteilung je nach Qualität und Umfang der Angaben zu den bei der Leistungsabwicklung zu erwartenden CO2-Äquivalenten.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB/ § 6e EU VOB/A und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. 7. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 393429-2024

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