Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung von Schulen und Kindertagesstätten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2025, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
7.196.591 EUR
Lose
2
Auftraggeber
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2025
Bekanntmachungsnummer
216573-2025
Verfahrensnummer
76848877-c991-48e6-9625-4d62eb13a04e
CPV-Codes
71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen

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Kurzbeschreibung

Die LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH beschafft Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen zur Modernisierung und Erweiterung von Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Leipzig. Die Leistungen sind in zwei Bereiche aufgeteilt: HLS steht für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einschließlich weiterer technischer Anlagen, ELT für Elektro- und Telekommunikationstechnik. Die Laufzeit beträgt je Los 1.460 Tage; die Teilnahmefrist endet am 5. Mai 2025 um 14:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung im Zusammenhang mit der Modernisierung und Erweiterung des Schul- und Kitanetzes, aufgeteilt in zwei Lose: Los 1: HLS (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8) und Los 2: ELT (Anlagengruppen 4 und 5)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1: HLS (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8)7.196.591 EUR

    Die Auftraggeber beabsichtigen die Modernisierung von Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Durch die Modernisierungen soll dem Bedarf zur Kapazitätserweiterung und dem Kapazitätserhalt im Umgang mit den Gebäuden zur Bildungsinfrastruktur begegnet werden. Die Stadt Leipzig verfolgt eine Schul- und Kitabaustrategie, anhand derer eine transparente und effektive Umsetzung der Modernisierungsvorhaben erfolgen soll. Die entsprechenden Maßnahmen sind häufig in Blöcken in sehr engen Zeiträumen durchzuführen. Die Durchführung der Maßnahmen nach der Schul- und Kitabaustrategie erfolgt bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. Sie richten sich nach der jährlichen Fortschreibung der Schul- und Kitabaustrategie der Stadt Leipzig. Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach der durch die Stadt innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres durchgeführten Priorisierung. Anhand der Priorisierung erfolgt auch dann die Beauftragung der einzelnen Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen aus der Schul- und Kitabaustrategie werden über den Rahmenvertrag realisiert werden, sondern nur ein Teil der anstehenden Maßnahmen. Über den abzuschließenden Rahmenvertrag sollen einfachere standardisierte Planungsvorhaben vergeben werden. Anspruchsvollere Planungsprojekte werden außerhalb des Rahmenvertrags mittels Einzelausschreibungen vergeben. Den Rahmenvertragspartnern bleibt es unbenommen, sich an diesen Ausschreibungen ebenfalls zu beteiligen. Da Schwankungen in der Zahl der durchzuführenden Projekte zu erwarten sind, werden Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung mit mehreren Vertragspartnern im jeweiligen Los geschlossen: Los 1 HLS: Rahmenvertrag mit bis zu 10 Vertragspartnern. Die Teilnahmeanträge können für eines der Lose oder für beide Lose eingereicht werden. Das Angebot/ die Angebote können in der anschließenden Verfahrensstufe nur für das Los/ die Lose abgegeben werden, für welche(-s) sich der Bewerber im Teilnahmewettbewerb beworben hat. Den Zuschlag kann ein Bieter für ein oder für beide Lose (wenn sich dieser für beide Lose beworben und ein Angebot für beide Lose abgegeben hat) erhalten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von allen für die Projekte benötigten Planungs- und Beratungsleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen: HLS – Anlagengruppen 1 bis 3 und 8. Die Auftragnehmer sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 in Anlehnung an die HOAI ausführen können. Dabei werden je nach Einzelprojektauftrag sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen und ggf. weitere Beratungsleistungen zu erbringen sein. Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen im jeweiligen Einzelprojekt. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung entnommen werden. Die konkreten Vorgaben hinsichtlich der jeweiligen Einzelbeauftragung werden in dem jeweiligen Mini-Wettbewerb mitgeteilt. Die Auftraggeber streben an, im jeweiligen Los mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Vorhabenrealisierung im Wege der Einzeprojektaufträge zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 10 Rahmenvertragspartnern je Los. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages im jeweiligen Los wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeber zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichten sich die Auftraggeber auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Bei Aufforderung durch den Auftraggeber müssen die Rahmenvertragspartner ein Angebot abgeben. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus den Rahmenvertragsentwürfen nebst deren Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines sogenannten „Mini-Wettbewerbes“ zwischen den Rahmenvertragspartnern des jeweiligen Loses ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Der Rahmenvertrag für das jeweilige Los wird mit der Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Höchstwert (Abrufvolumen) beträgt für den Rahmenvertrag Los 1 HLS: 7.500.000 Euro. Die Abrufe können nur bis zu diesem maximalen Abrufvolumen erfolgen. Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, sobald der Höchstwert von 7.500.000 Euro erreicht ist.

  • LOT-0002 · Los 2: ELT (Anlagengruppen 4 und 5)4.252.531 EUR

    Die Auftraggeber beabsichtigen die Modernisierung von Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Durch die Modernisierungen soll dem Bedarf zur Kapazitätserweiterung und dem Kapazitätserhalt im Umgang mit den Gebäuden zur Bildungsinfrastruktur begegnet werden. Die Stadt Leipzig verfolgt eine Schul- und Kitabaustrategie, anhand derer eine transparente und effektive Umsetzung der Modernisierungsvorhaben erfolgen soll. Die entsprechenden Maßnahmen sind häufig in Blöcken in sehr engen Zeiträumen durchzuführen. Die Durchführung der Maßnahmen nach der Schul- und Kitabaustrategie erfolgt bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. Sie richten sich nach der jährlichen Fortschreibung der Schul- und Kitabaustrategie der Stadt Leipzig. Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach der durch die Stadt innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres durchgeführten Priorisierung. Anhand der Priorisierung erfolgt auch dann die Beauftragung der einzelnen Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen aus der Schul- und Kitabaustrategie werden über den Rahmenvertrag realisiert werden, sondern nur ein Teil der anstehenden Maßnahmen. Über den abzuschließenden Rahmenvertrag sollen einfachere standardisierte Planungsvorhaben vergeben werden. Anspruchsvollere Planungsprojekte werden außerhalb des Rahmenvertrags mittels Einzelausschreibungen vergeben. Den Rahmenvertragspartnern bleibt es unbenommen, sich an diesen Ausschreibungen ebenfalls zu beteiligen. Da Schwankungen in der Zahl der durchzuführenden Projekte zu erwarten sind, werden Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung mit mehreren Vertragspartnern im jeweiligen Los geschlossen: Los 2 ELT: Rahmenvertrag mit bis zu 10 Vertragspartnern. Die Teilnahmeanträge können für eines der Lose oder für beide Lose eingereicht werden. Das Angebot/ die Angebote können in der anschließenden Verfahrensstufe nur für das Los/ die Lose abgegeben werden, für welche(-s) sich der Bewerber im Teilnahmewettbewerb beworben hat. Den Zuschlag kann ein Bieter für ein oder für beide Lose (wenn sich dieser für beide Lose beworben und ein Angebot für beide Lose abgegeben hat) erhalten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von allen für die Projekte benötigten Planungs- und Beratungsleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI 2021 für die im jeweiligen Los vorgesehenen Anlagengruppen: ELT – Anlagengruppen 4 und 5. Die Auftragnehmer sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 in Anlehnung an die HOAI ausführen können. Dabei werden je nach Einzelprojektauftrag sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen und ggf. weitere Beratungsleistungen zu erbringen sein. Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen im jeweiligen Einzelprojekt. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung entnommen werden. Die konkreten Vorgaben hinsichtlich der jeweiligen Einzelbeauftragung werden in dem jeweiligen Mini-Wettbewerb mitgeteilt. Die Auftraggeber streben an, im jeweiligen Los mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Vorhabenrealisierung im Wege der Einzeprojektaufträge zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 10 Rahmenvertragspartnern je Los. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages im jeweiligen Los wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeber zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich die Auftraggeber auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Bei Aufforderung durch den Auftraggeber müssen die Rahmenvertragspartner ein Angebot abgeben. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus den Rahmenvertragsentwürfen nebst deren Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines so genannten „Mini-Wettbewerbes“ zwischen den Rahmenvertragspartnern des jeweiligen Loses ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Der Rahmenvertrag für das jeweilige Los wird mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Höchstwert (Abrufvolumen) beträgt für den Rahmenvertrag Los 2 ELT: 4.500.000 Euro. Die Abrufe können nur bis zu diesem maximalen Abrufvolumen erfolgen. Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, sobald der Höchstwert von 4.500.000 Euro erreicht ist.

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 675790-2025
Vergleichbare Verfahren276vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag183 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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MHM&P Hamburg GmbHHamburg3030.01.202616,2 Mio. €steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (65) · Baden-Württemberg (47) · Sachsen (31) · Rheinland-Pfalz (27) · Hessen (17) · Niedersachsen (16)

Laufende Rahmenverträge

Sachsen

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Aktiv seit 2024 · 8 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2024Spitze KW 46 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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BBB.A.C. Bau- und Anlagenconsult Dr. Barleben GmbH115.09.202512 Mio. €
IPiproplan Planungsgesellschaft mbH115.09.202512 Mio. €
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FIFWU Ingenieurbüro GmbH115.09.202512 Mio. €
WLWPW Leipzig GmbH115.09.202512 Mio. €
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