Tiefbauplanung für Infrastrukturmaßnahmen zur Trassierung des Mittelspannungsnetzes
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2025, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 12.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Leipzig AöR
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- CPV-Codes
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- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 242423-2025
- Verfahrensnummer
- 19d022fa-d70f-42e2-9cdc-8c6fb054066f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Leipzig, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht mehrere Rahmenvertragspartner für Planungsleistungen im Tiefbau zur Trassierung des Mittelspannungsnetzes auf dem Campus in Leipzig. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 12 Millionen Euro; die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen. Einzelaufträge werden unter den Rahmenvertragspartnern in erneuten Vergabeverfahren vergeben, die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2025 um 14:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz mit mehreren Rahmenvertragspartnern, Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im erneuten Vergabeverfahren unter den Rahmenvertragspartnern
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz12.000.000 EUR
Das Universitätsklinikum Leipzig beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Damit die klinische Maximalversorgung durch das Universitätsklinikum Leipzig weiterhin gewährleistet werden kann, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung 2025 zu realisierenden Tiefbaumaßnahmen auf dem Campus der Universitätsmedizin Leipzig geschaffen werden. Hierfür werden Planungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz zur Stromversorgung des Campus UML benötigt. Diese Planungsleistungen sind der Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Dabei muss den besonderen Anforderungen der kritischen Infrastruktur des Universitätsklinikums Leipzig als Krankenhaus der Maximalversorgung im besonderen Maße Rechnung getragen werden. Die Einzelheiten zu der abzuschließenden Rahmenvereinbarung und den auf dieser Grundlage zu erbringenden Leistungen sind der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Wegen den Einzelheiten wird auf die stufenweise Beauftragung nach Maßgabe des beigefügten Rahmenvertrages verwiesen. Rahmenvertrag und Einzelbeauftragung: Die Auftraggeberin strebt an, mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 5 Rahmenvertragspartnern. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils umzusetzende Einzelmaßnahme wird nach Abschluss der Rahmenvereinbarung in einer jeweils gesonderten Leistungsbeschreibung beschrieben und im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern beauftragt. Es ist zu erwarten, dass Infrastrukturmaßnahmen als voraussichtlich 10 Einzelmaßnahmen durchzuführen sein werden. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich die Auftraggeberin auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag nebst dessen Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines so genannten „Mini-Wettbewerbs“ zwischen den Rahmenvertragspartnern ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Laufzeit, Bedarfsschätzung und Höchstabrufvolumen: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen, wobei die Auftraggeberin zur einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre berechtigt ist. Das geschätzte Auftragsvolumen über 6 Jahre (Festlaufzeit von 4 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre) beträgt 12 Mio. Euro. Der Höchstwert (Abrufvolumen) des Auftrags wird auf 15 Mio. Euro festgelegt. Die Abrufe können daher bis zum maximalen Abrufvolumen (Höchstwert) von bis zu 15 Mio. Euro erfolgen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald der Höchstwert erreicht ist.
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV)
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LOT-0001 · Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz
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Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV)
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 497655-2025
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