Planungsleistungen für die Modernisierung von Schulen und Kindertagesstätten in Leipzig
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2024, 16:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 6.073.283 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
- CPV-Codes
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 695117-2024
- Verfahrensnummer
- 5daaf414-c31a-48bd-a265-57b716667d4c
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Kurzbeschreibung
Die LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH beschafft Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen zur Modernisierung von Schulen und Kindertagesstätten. Die Einzelaufträge werden innerhalb von Rahmenvereinbarungen in Mini-Wettbewerben vergeben und sollen Kapazitätserweiterung sowie Kapazitätserhalt der Bildungsinfrastruktur im Stadtgebiet Leipzig unterstützen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6.073.283 Euro, die Laufzeit 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 9. Dezember 2024 um 15:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung des Schul- und Kita-Netzes mit Einzelauftragsvergabe im Mini-Wettbewerb
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Modernisierung des Schul- und Kita-Netzes6.073.283 EUR
Die Auftraggeber beabsichtigen die Modernisierung von Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Durch die Modernisierungen soll dem Bedarf zur Kapazitätserweiterung und dem Kapazitätserhalt im Umgang mit den Gebäuden zur Bildungsinfrastruktur begegnet werden. Die Stadt Leipzig entwarf eine Schul- und Kitabaustrategie, anhand derer eine transparente und effektive Umsetzung der Modernisierungsvorhaben erfolgen soll. Die entsprechenden Maßnahmen sind häufig in Blöcken in sehr engen Zeiträumen durchzuführen. Die Durchführung der Maßnahmen nach der Schul- und Kitabaustrategie erfolgt bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. Sie richten sich nach der jährlichen Fortschreibung der Schul- und Kitabaustrategie der Stadt Leipzig. Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach der durch die Stadt innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres durchgeführten Priorisierung. Anhand der Priorisierung erfolgt auch dann die Beauftragung der einzelnen Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen aus der Schul- und Kitabaustrategie werden über den Rahmenvertrag realisiert werden, sondern nur ein Teil der anstehenden Maßnahmen. Über den abzuschließenden Rahmenvertrag sollen einfachere standardisierte Planungsvorhaben vergeben werden. Anspruchsvollere Planungsprojekte werden außerhalb des Rahmenvertrags mittels Einzelausschreibungen vergeben. Den Rahmenvertragspartnern bleibt es unbenommen, sich an diesen Ausschreibungen ebenfalls zu beteiligen. Da Schwankungen in der Zahl der durchzuführenden Projekte zu erwarten sind, werden Rahmenvereinbarungen für Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume mit mehreren Vertragspartnern geschlossen. Leistungen Objektplanung – Gebäude und Innenräume Gegenstand der Ausschreibung ist der Rahmenvertrag für die Erbringung von allen für die Projekte benötigten Planungs- und Beratungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung – Gebäude und Innenräume entsprechend § 34 HOAI 2021. Die Auftragnehmer sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 in Anlehnung an die HOAI ausführen. Dabei werden je nach Projekt sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen und ggf. weitere Beratungsleistungen zu erbringen sein. Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen im jeweiligen Einzelprojekt. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung (Anlage A) entnommen werden. Die konkreten Vorgaben hinsichtlich der jeweiligen Einzelbeauftragung werden in dem jeweiligen Mini-Wettbewerb mitgeteilt. Rahmenvertrag und Einzelbeauftragung Die Auftraggeber streben an, mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Vorhabenrealisierung zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeber zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich die Auftraggeber auch nicht, eine be-stimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Rahmenvertragsentwurf nebst dessen Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines so genannten „Mini-Wettbewerbes“ zwischen den Rahmenvertragspartnern ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Die Rahmenvereinbarung wird auf 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bezuschlagung abgeschlossen und kann von den Auftraggebern mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6.073.283,00 Euro. Der Höchstwert (Abrufvolumen) des Rahmenvertrags beträgt 6.500.000 Euro. Die Abrufe können nur bis zu diesem maximalen Abrufvolumen erfolgen. Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, sobald der Höchstwert von 6.500.000 Euro erreicht ist.
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
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Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung verwiesen. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: Die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 300450-2025
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