Planung und schlüsselfertiger Neubau der Erich Kästner Grundschule

Markt Postbauer-Heng

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Markt Postbauer-Heng
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
647917-2026
Verfahrensnummer
cd7113db-9250-4573-9af7-c078652229fb
CPV-Codes
Bauleistungen im Hochbau (45210000); Bau von Grundschulen (45214210); Ingenieur- und Hochbauarbeiten (45220000); Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000); Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Der Markt Postbauer-Heng vergibt Planungsleistungen sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung der Erich Kästner Grundschule. Der Neubau entsteht in Postbauer-Heng im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Teilnahmeanträge müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Neubaus der Erich Kästner Grundschule in Postbauer-Heng.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Markt Postbauer-Heng - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Erich Kästner Grundschule

    Der Markt Postbauer-Heng ist eine lebenswerte und zukunftsorientierte Marktgemeinde im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit rund 8.000 Einwohnern. Der Markt Postbauer-Heng richtet seine kommunale Entwicklung an den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) aus und wurde im Oktober 2021 als "Gemeinwohl-Gemeinde" ausgezeichnet (Gemeinden - Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland). Im Rahmen der Gemeinwohl-Bilanzierung werden insbesondere die Werte Menschenwürde, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und demokratische Mitbestimmung bewertet. Die Auszeichnung beruht unter anderem auf dem Engagement des Marktes für eine nachhaltige Ortsentwicklung, die aktive Bürgerbeteiligung, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die generationengerechte Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur. Der Markt Postbauer-Heng plant die Errichtung einer neuen Grundschule mit Ganztagsräumlichkeiten (Erich Kästner Grundschule, nachfolgend auch "EKS"). Die Investition in eine moderne Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versteht der Markt zugleich als konkreten Beitrag zur Umsetzung seiner gemeinwohlorientierten Entwicklungsziele. Das Vorhaben dient der Deckung des bereits heute für die erste Klasse bestehenden Be-darfs an Ganztagsbetreuungsplätzen und der Sicherstellung des ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle vier Jahrgangsstufen geltenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung. Mit dem Neubau soll ein zukunftsfähiger Bildungsstandort geschaffen werden, der Bildung, Betreuung, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Teilhabe gleichermaßen fördert. Der Markt Postbauer-Heng hat bezüglich des Vorhabens "Erich Kästner Grundschule" eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um verschiedene Varianten zur Realisierung der erforderlichen Räumlichkeiten zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Architekturbüros Theo Nutz wurde im Januar 2026 vorgelegt. Der Gemeinderat des Markts Postbauer-Heng hat auf dieser Grundlage entschieden, Variante 2 der Machbarkeitsstudie zu realisieren. Von den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten wurde Variante 2 als Grundlage für die weitere Projektentwicklung ausgewählt. Diese sieht im Grundsatz die Verlagerung der Grundschule an den Standort der bestehenden Erich Kästner Mittelschule sowie die Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung vor. Das Architekturbüro Theo Nutz geht in der Machbarkeitsstudie von einer zu realisierenden Hauptnutzfläche von ca. 1.386 m² sowie von Planungs- und Baukosten (KG 300 - 700) in Höhe von ca. 9,4 Mio. EUR brutto aus. Darüber hinaus wurden die der Variante 2 zugrundeliegenden Planungen zwischenzeitlich fortentwickelt. Hierbei wurden insbesondere die Klassenzimmerflächen gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie vergrößert. Die vorgenannten Unterlagen dienen jedoch ausschließlich der Information über den bisherigen Stand der Planungen. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat der Auftraggeber entschieden, dass die Variante 2 der Machbarkeitsstudie nicht als bindende Verfahrensvorgabe/ Orientierungsplanung in diesem Verfahren dienen soll. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung auf Grundlage der Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen zu erarbeiten. Für die Planungen der Bieter wird allerdings verbindlich vorgegeben, dass der Neubau als Erweiterungsneubau zur bestehenden Mittelschule umzusetzen ist und Räumlichkeiten der Erich Kästner Grundschule sowie der Ganztagsbetreuung beinhalten muss. Der Markt Postbauer-Heng beabsichtigt, den Neubau der der Erich Kästner Grundschule mit Ganztagsräumlichkeiten im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen umzusetzen. Dies ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Weiterhin sind die Erbringung der Freianlagenplanung auch für das Areal der Erich Kästner Mittelschule ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen. Zuletzt ist auch die Wartung einzelner Anlagen und Einbauten optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistungen. Notwendige Anpassungsmaßnahmen des Bestandsgebäudes sind konzeptbedingt durch den Auftragnehmer zu planen, jedoch nicht Teil der zu erbringenden Bauleistung. Der Umbau des Bestandsgebäudes der Mittelschule ist somit nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund. Der Auftragnehmer ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren. Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die wirtschaftlichste, d.h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien beste Angebot für die Planung und Errichtung des Neubaus gefunden werden. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Markt Postbauer-Heng ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Die Marktgemeinde strebt mit dem vorliegenden Verfahren zugleich die Auswahl eines Auftragnehmers an, dessen Unternehmenswerte und Grundsätze mit den von der Marktgemeinde verfolgten Zielen der Nachhaltigkeit, sozialen Verantwortung und Gemeinwohlorientierung korrespondieren. Der im Rahmen des Vergabeverfahrens auszuwählende Auftragnehmer ist verpflichtet, Planung und Errichtung der Erich Kästner Schule nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu planen und schlüsselfertig zu errichten.

Anforderungen an deinen Betrieb

(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

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LOT-0001 · Markt Postbauer-Heng - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Erich Kästner Grundschule

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Vergabeunterlagen

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260918_Postbauer-Heng_Neubau_EKS_Anlage 1_Teilnahmeformular.pdfFormular289 KBKlicken zum Anzeigen
260918_Postbauer-Heng_Neubau_EKS_Anlage 2_Information_DSGVO.pdfSonstiges187 KBKlicken zum Anzeigen
260918_Postbauer-Heng_Neubau_EKS_Bewerbermemorandum.pdfAnschreiben372 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

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