Fliesenarbeiten für den Neubau eines Hauses der Grundschule Hildburghausen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bauleistungen im Hochbau (45210000)
  • Bau von Grundschulen (45214210)
  • Boden- und Fliesenarbeiten (45431000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
437815-2026
Verfahrensnummer
fd29b53f-e3b9-4d61-8d0f-65fe0c8d4083

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Hildburghausen beauftragt Fliesenarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Neubaus von Haus 1 der Grundschule Hildburghausen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem vorbereitende Arbeiten, Boden- und Wandfliesen, Anarbeitungen, Profile, Fugen, Revisionsöffnungen, Treppen sowie Sauberlaufzonen. Angebote müssen bis zum 30. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Angebots- und Wertungspreis.

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Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst im Wesentlichen: - Vorbereitende Arbeiten - Bodenfliesen - Wandfliesen - Anarbeitungen / Aussparungen - Profile / Fugen / Revisionsöffnungen - Treppen - Sauberlaufzonen - Sonstiges

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Haus 1 GS Hildburghausen - Los 14 Fliesenarbeiten

    Durchführung der Fliesenarbeiten für den 1. BA - Neubau Haus 1 der Grundschule Hildburghausen gem. Leistungsbeschreibung/-verzeichnis Die Leistung umfasst im Wesentlichen: - Vorbereitende Arbeiten - Bodenfliesen - Wandfliesen - Anarbeitungen / Aussparungen - Profile / Fugen / Revisionsöffnungen - Treppen - Sauberlaufzonen - Sonstiges

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlusskriterien gem. § 6e EU VOB/A bis § 6f EU VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 2 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU - VOB/A EU). Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Anwendung. Im Übrigen werden Angebote gem. § 16 EU VOB/A, § 16a Abs. 5 EU VOB/A sowie § 9 Abs. 2 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) ausgeschlossen oder können nach § 16d Abs. 1 EU VOB/A unberücksichtigt bleiben, wenn diese nicht den formellen Erfordernissen aus §§ 13 EU VOB/A, 8 EU VOB/A und § 16 EU VOB/A sowie § 16a EU VOB/A genügen oder unauskömmlich sind (§ 16d Abs. 1 EU VOB/A). Dies gilt auch für Angebote, denen die Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nicht beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A. Angebote, welche die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen nicht enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Angebots- und Wertungspreis
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlusskriterien gem. § 6e EU VOB/A bis § 6f EU VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 2 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU - VOB/A EU). Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Anwendung. Im Übrigen werden Angebote gem. § 16 EU VOB/A, § 16a Abs. 5 EU VOB/A sowie § 9 Abs. 2 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) ausgeschlossen oder können nach § 16d Abs. 1 EU VOB/A unberücksichtigt bleiben, wenn diese nicht den formellen Erfordernissen aus §§ 13 EU VOB/A, 8 EU VOB/A und § 16 EU VOB/A sowie § 16a EU VOB/A genügen oder unauskömmlich sind (§ 16d Abs. 1 EU VOB/A). Dies gilt auch für Angebote, denen die Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nicht beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG). Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A. Angebote, welche die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen nicht enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612302-2026
  2. 26.06.2026BekanntmachungBekanntmachung 6968245

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