Planungsleistungen für Ersatz und Ertüchtigung der Fähranlagen Brunsbüttel und Ostermoor
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserstraßen-Neubauamt Hannover
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik (71334000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681012-2026
- Verfahrensnummer
- 724f219c-08e2-48fa-8470-b502954aad17
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 15 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Hannover beauftragt Planungsleistungen für den Ersatz beziehungsweise die Ertüchtigung der Fähranlagen Brunsbüttel und Ostermoor am Nord-Ostsee-Kanal. Der Auftrag umfasst unter anderem Variantenuntersuchungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Bauleistungen; einbezogen sind auch Verkehrsanlagen, Wartehäuser und Betriebs- beziehungsweise Lagergebäude. Die Vertragsdauer beträgt 3.240 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand sind Planungsleistungen für den Ersatz bzw. die Ertüchtigung der Fähranlagen Brunsbüttel und Ostermoor am Nord-Ostsee-Kanal. Die Maßnahme besteht aus: Objekt 1: Fähranlage Brunsbüttel (inkl. Verkehrsanlage und dem Fährwartehaus und dem Öllager an der Anlage Brunsbüttel Nord) Objekt 2: Fähranlage Ostermoor (inkl. Verkehrsanlage und Betriebsgebäude)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ersatz der Fähranlagen Brunsbüttel und Ostermoor
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen im Wesentlichen: - Grundlagenermittlung - Vorplanung der Maßnahme u.a. mit Variantenuntersuchung zum Bauablauf in Brunsbüttel, der Verriegelungstechnik der Fähren, die Bauweise des Leitwerkes sowie Instandsetzung oder Ersatz der Wartehäuser und Lagergebäude. - Erstellung des Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 (ein Entwurf-AU für alle Objekte) - Ausführungsplanung - Erstellung der Vergabeunterlagen für die Vergabe der Bauleistungen zur Maßnahme - Mitwirken bei der Vergabe (Bedarfsleistung) Dazu sind Leistungen aus den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Gebäude, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung erforderlich.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) - diese werden mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" überprüft. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Hierfür haben die Bewerber folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Formblatt 140), Anlage B07_Eigenerklärung Verordnung 2022_576 Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ersatz der Fähranlagen Brunsbüttel und Ostermoor
- Bewertung des Angebotes hinsichtlich der für den Auftraggeber anfallenden Ausgaben. Alle Kriterien und deren Gewichtung sind dem Formblatt 313-L/F (Datei 'A04_Gewichtung Zuschlagskriterien_BruOsm-321.pdf' der Teilnahmeunterlagen) zu entnehmen.
- 40 %
- Die Zuschlagskriterien, die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen, sind die Qualität nach § 58 (2) Nr. 1 VgV sowie die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals nach § 58 (2) Nr. 2 VgV. Alle Kriterien und deren Gewichtung sind dem Formblatt 313-L/F (Datei 'A04_Gewichtung Zuschlagskriterien_BruOsm-321.pdf' der Teilnahmeunterlagen) zu entnehmen.
- 60 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026| Anschreiben | 19 KB | |
| Sonstiges | 427 KB | |
| Anschreiben | 212 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 23,9 MB | |
| Vertragsbedingungen | 80 KB | |
| Anschreiben | 54 KB | |
| Formular | 152 KB | |
| Sonstiges | 118 KB | |
| Sonstiges | 130 KB | |
| Formular | 593 KB | |
| Sonstiges | 34 KB | |
| Formular | 52 KB | |
| Sonstiges | 177 KB | |
| Sonstiges | 79 KB |
Anforderungen
§ 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) - diese werden mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" überprüft. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Hierfür haben die Bewerber folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Formblatt 140), Anlage B07_Eigenerklärung Verordnung 2022_576 Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXWSYYBYT1ZKNP2D
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.