Planungsleistungen für die Ortsumgehung Haldensleben an der B 245n

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
  • Beratung im Bereich Belüftung (71321400)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
747433-2026
Verfahrensnummer
49fa9c30-9840-4ae9-a0d6-eb54532430bc

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Kurzbeschreibung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, vergibt Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Haldensleben an der B 245n. Dazu gehören die Objektplanung der Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 5 und 6 sowie die Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 6; das Vorhaben umfasst eine rund 3,8 Kilometer lange Strecke im Landkreis Börde und schließt den Rückbau zweier Bahnübergänge sowie den Neubau einer Eisenbahnüberführung ein. Angebote müssen bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5 und 6) und Planung Technische Ausrüstung (Lph 1 bis 3, 5 und 6)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · B 245n BÜ HDL - VgV - OP VA

    Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich Mitte plant den Neubau der Ortsumgehung Haldensleben im Zuge der B 245n einschließlich des Rückbaus der Bahnübergänge Althaldensleber Straße und Klinggraben-Hagenstraße mit Neubau der Eisenbahnüberführung (Straßentunnel) Klinggraben-Hagenstraße in den Gemarkungen Haldensleben, Wedringen, Hundisburg und Nordgermersleben im Landkreis Börde. Die Gesamtlänge der Strecke beträgt ca. 3,8 km. Diese beginnt auf der in nördlicher Richtung von Bebertal nach Haldensleben verlaufenden B 245 bei Bau-km 0 + 100 (Netzknoten 3734 028, Station 2.257) und endet mit dem Anschluss an die B 71 auf der Magdeburger Straße bei Bau-km 3 + 900. Im Streckenverlauf sind 7 Brückenbauwerke und 6 Knotenpunkte sowie Lärmschutzwände und Stützbauwerke vorgesehen. Vorgesehen sind die weitere Planung, die Bauausschreibungen sowie die Bauausführung in 3 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten: 1. Bauabschnitt: km 0+000 bis km 2+442,903 2. Bauabschnitt: km 2+500,00 bis km 3+150,00 3. Bauabschnitt: km 3+150,00 bis km 3+900,00 Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5 und 6) sowie die Planung der Technischen Ausrüstung (Lph 1 bis 3, 5 und 6) vergeben.

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · B 245n BÜ HDL - VgV - OP VA

Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
10 %
Erfahrungen des Projektleiters
15 %
Erfahrungen des Objektplaners Verkehrsanlagen
15 %
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung der Rückfragen des Auftraggebers
30 %
Honorar / Preis
30 %

Vergabeunterlagen

3 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026
1_OU-Haldensleben_Aufforderung.zipSonstiges10 MB
2_OU-Haldensleben_OP-VA_Vordrucke.zipFormular290 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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