Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs und Markenportals

Bundesdruckerei GmbH

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
380.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesdruckerei GmbH
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.07.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
476277-2025
Verfahrensnummer
8b45b65f-4276-460c-9d2a-7233fe735fce
CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)

Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin sucht Dienstleistungen zur Weiterentwicklung ihres bestehenden Corporate-Design-Systems (CD) sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals auf Basis des Tools Frontify. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 730 Tagen und einem geschätzten Auftragswert von 380.000 Euro. Die Teilnahmefrist endet am 18. August 2025 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Corporate Design (CD) und Markenportal-Pflege (digitale Dokumentation der CD-Richtlinien auf Basis des Tools Frontify) für den Auftraggeber. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Corporate-Design-Systems sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen bereits informatorisch beigefügten Leistungsbeschreibung (Dokument II.3) entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs

    Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Corporate Design (CD) und Markenportal-Pflege (digitale Dokumentation der CD-Richtlinien auf Basis des Tools Frontify) für den Auftraggeber. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Corporate-Design-Systems sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Dokument II.3) entnommen werden. Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des betreffenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs

Preis
50 %
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand 1. der Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams (Konzept zum vorgesehenen Projektteam), 2. der inhaltlichen Qualität des Lösungskonzeptes zur Leistungserbringung und seiner Präsentation bewertet.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des betreffenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 864188-2025

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