Ausbau und Instandsetzung der Außenanlagen des Winterdienstgebäudes am Flughafen München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen München GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
- CPV-Codes
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- Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten (45112700)
- Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen (45112710)
- Entwässerungsarbeiten (45232452)
- Diverse Oberbauarbeiten (45233200)
- Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (45233222)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 179161-2026
- Verfahrensnummer
- 217cc6b9-0af1-4e37-860a-654ca0308fff
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, Bodenaustausch, Verlegung von Kabelschutzrohren, Betonpflasterungen, Entwässerungs- und Fassadenrinnen sowie die Anlage von Vegetationsschichten und Bepflanzungen für das Winterdienstgebäude des Flughafens München. Insgesamt werden rund 1300 m² Oberboden, 120 m³ Bodenaustausch, 367 m² Betonpflaster und diverse Drainage- und Gartenarbeiten ausgeführt. Der Leistungsumfang ist in einem Los zusammengefasst.
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Leistungsbeschreibung
- 1300 m² Oberboden liefen und einbauen - 120 m³ Bodenaustausch bis 1 m über MHW - 250 m² FSS - 250 m² KTS - 75 m³Boden Graben lösen - 150 m Kabelschutzrohr Typ 75 - 205 m² Betonpflaster 200/100mm liefern und einbauen - 162 m² Betonpflaster 200/200mm liefern und einbauen - 1300 m² Vegetationstragschicht lockern - 14 Stk. Hochstamm StU 16-20 cm liefern und pflanzen - 1300 m² Rasenansaat - 200 m² Rückbau Betonpflaster - 25 m Rückbau Bordstein - 75 m Entwässerungsrinne B125 - 25 m Fassadenrinne - 100 m Muldenrinne 3 zeilig - 275 m Betonbord TB8/20 - 69 m Betonbord TB8/50 - 10 m Winkelstützelemente - 11 Stk. Blockstufe Betonfertigteil - 13,5 m³ Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C20/25 - 1300 m² Wässern Rasen - 14 Stk. Wässern Hochstämme - 6 Stk. Fahrradanlehnbügel
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-1004869_Flughafen München_Erw. Winterdienstgebäude_Außenanlagen
- 1300 m² Oberboden liefen und einbauen - 120 m³ Bodenaustausch bis 1 m über MHW - 250 m² FSS - 250 m² KTS - 75 m³Boden Graben lösen - 150 m Kabelschutzrohr Typ 75 - 205 m² Betonpflaster 200/100mm liefern und einbauen - 162 m² Betonpflaster 200/200mm liefern und einbauen - 1300 m² Vegetationstragschicht lockern - 14 Stk. Hochstamm StU 16-20 cm liefern und pflanzen - 1300 m² Rasenansaat - 200 m² Rückbau Betonpflaster - 25 m Rückbau Bordstein - 75 m Entwässerungsrinne B125 - 25 m Fassadenrinne - 100 m Muldenrinne 3 zeilig - 275 m Betonbord TB8/20 - 69 m Betonbord TB8/50 - 10 m Winkelstützelemente - 11 Stk. Blockstufe Betonfertigteil - 13,5 m³ Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C20/25 - 1300 m² Wässern Rasen - 14 Stk. Wässern Hochstämme - 6 Stk. Fahrradanlehnbügel
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
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LOT-0001 · 2026-1004869_Flughafen München_Erw. Winterdienstgebäude_Außenanlagen
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 572498-2026
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