Personelle Unterstützung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen für den Krankenhauszukunftsfonds

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
322.241,46 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesamt für Soziale SicherungProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.03.2026
Bekanntmachungsnummer
155485-2026
Verfahrensnummer
0588569b-aa8b-4694-87fa-aaa054d38987
CPV-Codes
75110000 · Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung schreibt einen Dienstleistungsauftrag zur personellen Unterstützung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen aus. Es geht um die Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz. Der Auftragswert beläuft sich auf rund 322.000 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabe eines Auftrages zur personellen Unterstützung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) bei der Prüfung der Nachweise der Länder über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vergabe von Leistungen zur Bearbeitung von Verwendungsnachweisen beim Krankenhauszukunftsfonds322.241,46 EUR

    Vergabe eines Auftrages zur personellen Unterstützung des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) bei der Prüfung der Nachweise der Länder über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

    Frist: 15.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist. Wir erklären, dass 1. wir die deutschen Gesetze einhalten. 2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) zu übermitteln sind. 3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen werden. 4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennen. 5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind. 6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht. 7. die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. 8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 6.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe): Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen 6.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu bestätigen. Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente der Kategorie A, B, und C) nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen oder Widersprüche, insbesondere solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e- Vergabeplattform des Bundes (e-Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum 6. April 2026, 12 Uhr. Es gilt § 20 Abs. 3 VgV. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit möglich referenzieren Sie bitte auf • das Dokument, • die Seite sowie • die Überschrift auf die sich Ihre Frage bezieht. Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe hinzuweisen. Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten Formulare zu verwenden. Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des Preisblattes (D1_Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt. Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern und / oder außer Kraft zu setzen. Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform über die e-Vergabe mitgeteilt.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist. Wir erklären, dass 1. wir die deutschen Gesetze einhalten. 2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) zu übermitteln sind. 3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen werden. 4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennen. 5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind. 6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht. 7. die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. 8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 6.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe): Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen 6.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben: Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu bestätigen. Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente der Kategorie A, B, und C) nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen oder Widersprüche, insbesondere solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e- Vergabeplattform des Bundes (e-Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum 6. April 2026, 12 Uhr. Es gilt § 20 Abs. 3 VgV. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit möglich referenzieren Sie bitte auf • das Dokument, • die Seite sowie • die Überschrift auf die sich Ihre Frage bezieht. Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe hinzuweisen. Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten Formulare zu verwenden. Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des Preisblattes (D1_Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt. Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern und / oder außer Kraft zu setzen. Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform über die e-Vergabe mitgeteilt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 405987-2026
Vergleichbare Verfahren28vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag13 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 9 Vergaben

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CECLEAN Excellence GmbH110.08.202624 Tsd. €
GCGÖK Consulting GmbH120.05.2026289 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2026Laufende Unterhaltsreinigung von Büro-, Sanitär- und sonstigen Flächen in BonnOffen - -
12.08.2026Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft BonnVergebenCECLEAN Excellence GmbH24 Tsd. €
23.04.2026Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für Behördenliegenschaft in BonnOffen - 1,6 Mio. €
05.03.2026Personelle Unterstützung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen für den KrankenhauszukunftsfondsVergebenGCGÖK Consulting GmbH289 Tsd. €

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