Objektplanung für Erweiterungsbau und Generalsanierung der Albrecht-Schnitter-Schule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 510.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 141496-2026
- Verfahrensnummer
- ea8362af-2cb4-43d6-b560-30c9a4c48b6d
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Diakonie München und Oberbayern schreibt Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle aus. Der Auftrag umfasst den Erweiterungsneubau sowie die Generalsanierung des Hauptgebäudes. Die Vergabe erfolgt stufenweise.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
- Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphasen 1-4 im Sinne der HOAI; - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI; - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 200.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts. (ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts >= 510.000 EUR (netto) 4 Punkte = 200.000 EUR (netto) 0 Punkte < 200.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 510.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 355.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,00 Punkte. 2. Art der Nutzung Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird: 1 Punkt; kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.) und die Art der Nutzung (2.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Siehe Weiterführung in "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams".
- 20 %
- Fortführung des Zuschlagskriteriums: "Persönliche Erfahrung des Projektteams": Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 100,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 0 %
- Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen. (Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird; (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Berücksichtigung der Urheberrechte (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung der architektonischen Gestaltung des Bestands erfolgt; dafür können Handskizzen eingereicht werden, die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen sollen; es wird darauf hingewiesenweisen, dass die Ausarbeitungen nicht vergütet werden; (Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die Zielvorgaben an eine nachhaltige Sanierung und ein nachhaltiges Bauen des Hauptgebäudes im Sinne der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erreicht werden. (Unterkriterium 2.4: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.4 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von Kosteneinsparungen darzustellen; (Unterkriterium 2.5: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.5 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.5 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Das Ausführungskonzept darf - für die Unterkriterien 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams", 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" und 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und die Handskizzen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. - für die Unterkriterien 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele", und 2.5 "Kostenkontrolle" einen Umfang von maximal vier (4) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 5 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. - für alle Unterkriterien 2.1 bis 2.5 in seinen Ausführungen die Schriftgröße 8 nicht unterschreiten. Ausführungen je Unterkriterium, welche die Schriftgröße 8 unterschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung in "Fortführung Ausführungskonzept".
- 40 %
- Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.). Mit der Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 200,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.4 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.5) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 0 %
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 513996-2026
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| Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HKLS) für Erweiterungsneubau und Generalsanierung der Albrecht-Schnitter-SchuleDiakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. | Peiting, Deutschland | 29.05.2026 | - |
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| Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung einer denkmalgeschützten Grundschule mit SporthalleLandeshauptstadt München, Baureferat | München, Deutschland | 16.09.2026 | - |
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| Architektenleistungen für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Herigoyen Grund- und MittelschuleMarkt Sulzbach a. Main | Sulzbach a. Main, Deutschland | 29.06.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| BBBPA BRAUN ARCHITEKTEN Partnerschaft mbB | München | 2 | 0 | 17.07.2026 | 0,01 € | steigend |
| EAEilers Architekten BDA | Ludwigsfelde | 2 | 0 | 02.07.2026 | 84 Tsd. € | steigend |
| BHBummer Hof Planungs-GmbH | Bad Kötzing | 2 | 0 | 02.06.2026 | 0,505 € | steigend |
| N&Nigl & Mader GmbH Technische Planung | Röhrnbach | 2 | 0 | 07.05.2026 | 175 Tsd. € | steigend |
| PGPCM-Reichl GmbH | Lindau | 1 | 1 | 31.08.2026 | 528 Tsd. € | steigend |
| D(Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Ingenieurbüro für Versorgungstechnik | Betzigau | 1 | 1 | 31.08.2026 | 682 Tsd. € | steigend |
| PDPECK DAAM Architekten GmbH | München | 1 | 0 | 07.09.2026 | 225 Tsd. € | steigend |
| TATrapez Architektur GmbH | Hamburg | 1 | 0 | 31.08.2026 | - | steigend |
| BHBÖCK HASSMANN SCHMID | Schorndorf | 1 | 0 | 26.08.2026 | 63 Tsd. € | steigend |
| TWtrapp wagner Architekten und Ingenieure PartG mbB | Hünfeld | 1 | 0 | 24.08.2026 | 282 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (155) · Baden-Württemberg (35) · Nordrhein-Westfalen (17) · Rheinland-Pfalz (15) · Hessen (10) · Niedersachsen (9)| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 29 | 25.08.2026 |
| DMDiakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. | Peiting | 5 | 11.09.2026 |
| LFLandkreis Freising | Freising | 5 | 06.08.2026 |
| LMLandeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH | München | 5 | 14.07.2026 |
| GWGemeinde Winterbach | Winterbach | 4 | 11.09.2026 |
| SOSchulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay. | Oettingen i.Bay. | 4 | 11.08.2026 |
| LULandkreis Unterallgäu, Landratsamt Unterallgäu | Mindelheim | 4 | 23.07.2026 |
| SDSchulverband Dietenhofen | Dietenhofen | 4 | 21.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Anpassung technischer Dokumentation und Kennzeichnung nach dem KKSAuftragnehmer nicht veröffentlichtGfA A.d.ö.R.Olching, Deutschland304 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.03.2024noch 7 Monate30.04.2027
- Baufeldfreimachung und Rückbau am Bad Forstenrieder Park in MünchenPlanungsgesellschaft Lauck & Kalioras mbHStadtwerke München GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 9 Monate01.07.2027
- Objektplanung für Sanierungs- und Umbauvorhaben in Region 08.1Auftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2025noch 11 Monate14.08.2027
- Rahmenvertrag für Tragwerksplanung bei Forschungsbauvorhaben in BayernSailer Stepan Tragwerkteam München GmbH +4 weitereLandesbaudirektion BayernEbern, Deutschland8,64 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.11.2025noch 12 Monate30.09.2027
- Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Baumaßnahmenkpp consulting gmbhStaatliches Bauamt PassauPassau, Deutschland1,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.08.2025noch 12 Monate30.09.2027
- Rahmenvertrag für Objektplanungs- und Bauplanungsleistungen in Region 02NPC Architekten und beratende Ingenieure mbBFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland270 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.10.2025noch 13 Monate31.10.2027
- Objektplanungsleistungen für Sanierung und Umbau im Bestand – Region 03MHB GmbH, Architekten + IngenieureFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland2,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.11.2025noch 14 Monate30.11.2027
- Schadstoffbeprobung und Analytik von Böden und Abbruchmaterial am Staatstheater AugsburgNickol & Partner AGStadt AugsburgAugsburg, Deutschland81 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.03.2026noch 15 Monate23.12.2027
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Aktiv seit 2026 · 7 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| PGPCM-Reichl GmbH | 1 | 31.08.2026 | 528 Tsd. € |
| D(Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Ingenieurbüro für Versorgungstechnik | 1 | 31.08.2026 | 682 Tsd. € |
| KRKottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) | 1 | 21.07.2026 | 510 Tsd. € |
| RURAUM und BAU Planungsgesellschaft mbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft) | 1 | 21.07.2026 | 510 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Projektsteuerung für Erweiterungsneubau und Generalsanierung einer Berufsschule | Offen | - | 537 Tsd. € |
| 11.09.2026 | Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär beim Schulneubau und der Generalsanierung | Vergeben | D(Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Ingenieurbüro für Versorgungstechnik | 682 Tsd. € |
| 11.09.2026 | Elektrotechnische Fachplanung für Schulneubau und Generalsanierung | Vergeben | PGPCM-Reichl GmbH | 528 Tsd. € |
| 06.05.2026 | Tragwerksplanung LPH 1-6 und 8 für Erweiterungsneubau und Generalsanierung Albrecht-Schnitter-Schule | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (ELT) für Erweiterungsneubau und Generalsanierung Albrecht-Schnitter-Schule | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HKLS) für Erweiterungsneubau und Generalsanierung der Albrecht-Schnitter-Schule | Offen | - | - |
| 02.03.2026 | Objektplanung für Erweiterungsbau und Generalsanierung der Albrecht-Schnitter-Schule | Vergeben | KRKottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) +1 weitere | 510 Tsd. € |
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Peiting · Offen · Frist 12.10.2026
Die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e. V. beschafft Projektsteuerungsleistungen für die Projektstufen 2 bis 5 nach der AHO-Schriftenreihe, stufenweise. Gegenstand sind der Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule in Herzogsägmühle bei Peiting (Region Oberland, Bayern). Der geschätzte Auftragswert beträgt 537.000 Euro; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr MESZ eingereicht werden.
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Regensburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, vergibt Leistungen der Objektplanung für Freianlagen an der Real- und Mittelschule Oberroning. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie besondere Leistungen, darunter die Prüfung und mögliche Überarbeitung der Planung, Kostenberechnungen, die Dokumentation denkmalbedingten Mehraufwands und die Erstellung von Bestands-, Wartungs- und Pflegeunterlagen. Das Schulgelände mit denkmalgeschützten Gebäuden wird neu geordnet; ein Anbau aus den 1970er-Jahren wird durch einen Neubau ersetzt und die historischen Gebäude werden teilweise saniert und umgebaut. Teilnahmeanträge müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Bad Tölz · Offen · Frist 07.10.2026
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen sucht einen Architekten für die Planung der Teilgeneralsanierung und Erweiterung der Nikolaus-Trischberger-Schule in Bad Tölz. Die Leistungen umfassen die vollständige Objektplanung (Leistungsphasen 1–9 nach HOAI 2021) für energetische Sanierung, Umstrukturierung des Bestands, zwei Neubauten mit 6 Klassenräumen und einen Werkraum sowie Pausenhallenerweiterung bei einem Bauvolumen von etwa 10,5 Millionen Euro. Die Planungsarbeiten laufen von Januar 2027 bis Dezember 2030, wobei die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden.
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München · Offen · Frist 22.09.2026
Der Bezirk Oberbayern sucht Planerleistungen für die Generalsanierung und den teilweisen Neubau des Schulcampus Johanneskirchen in München (Musenbergstraße 38). Das Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören umfasst vier Schulgebäude aus den 1980er-Jahren mit Grund- und Mittelschule, Ganztagesbetreuung, Turn- und Schwimmhalle sowie eine Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle mit insgesamt etwa 6.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt und ist mit EU-Mitteln gefördert; Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
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München · Offen · Frist 24.09.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, sucht Planungsleistungen für den Neubau einer mobilen Raumeinheit als Ausweichquartier für eine Grundschule und anschließend teilweise für ein benachbartes Gymnasium in München. Vorgesehen ist ein dreigeschossiger Baukörper in Holz-Systembauweise mit etwa 4.050 m² Bruttogrundfläche auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33; die Objektplanung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Angebote müssen bis zum 24. September 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
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Donauwörth · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Donau-Ries beauftragt stufenweise Architektenleistungen für die Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim, einschließlich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie besondere Nachweise für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz; während der Bauphase ist eine Interimslösung vorgesehen. Die Schule in der Schulstraße 6 in 86687 Kaisheim ist ein sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises Donau-Ries, das aus den 1970er Jahren stammt und unter anderem bei Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz saniert werden soll; Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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München · Offen · Frist 21.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt Tragwerksplanungsleistungen nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Generalinstandsetzung und Erweiterung einer denkmalgeschützten Grundschule in der Hirschbergstraße 33 in München-Neuhausen-Nymphenburg. Geplant werden eine fünfzügige Ganztagsgrundschule mit Zweifachsporthalle, Mensa, Haus für Kinder, Wohnung und Außenspielflächen; der bestehende Bau umfasst je nach Betrachtung etwa 9.200 bis 14.000 m² Bruttogrundfläche, der geplante Neubau rund 3.500 m². Der Leistungszeitraum ist nicht angegeben, Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
67 % ähnlichObjektplanung für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung in Herlheim
Kolitzheim · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Kolitzheim vergibt Planungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung im Ortsteil Herlheim. Beauftragt werden die Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Bauabschnitte 1 und 2; die geschätzten Gesamtkosten einschließlich Planung, Baunebenkosten und Umsatzsteuer betragen rund 13,3 Millionen Euro. Die Planungen sollen unmittelbar nach der für Ende 2026 vorgesehenen Zuschlagserteilung beginnen, wobei der erste Bauabschnitt spätestens am 31. Dezember 2029 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden soll; die Teilnahmefrist endet am 12. Oktober 2026.
67 % ähnlichFachplanung technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Möckmühl · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadtverwaltung Möckmühl beauftragt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung der Grundschule im Ortsteil Züttlingen. Gegenstand sind die Anlagengruppen 4 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9, die stufenweise vergeben werden; die zugrunde liegende Sanierung und Erweiterung hat geschätzte Baukosten von rund 3,8 Millionen Euro. Der Schulstandort liegt in Möckmühl-Züttlingen; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
67 % ähnlichArchitektenleistungen für Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschule Riedenburg
Riedenburg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Riedenburg beauftragt die Planung der Erweiterung und Sanierung ihrer Grund- und Mittelschule. Die Leistungen umfassen alle Objektplanungsphasen nach HOAI (Leistungsphasen 1‑9) für Gebäude und Innenräume. Der Auftrag wird in einem Los ausgeschrieben und die Bewerbungsfrist endet am 21. September 2026.
66 % ähnlichObjektplanung für die Erweiterung einer Grund- und Mittelschule
Neuötting · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Neuötting vergibt Planungsleistungen für die Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule an der Simbacher Straße in Neuötting. Gesucht werden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9; die Schule wird derzeit von rund 590 Schülerinnen und Schülern besucht. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
65 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Heinrich-Hansjakob-Schule
Waldshut-Tiengen · Offen · Frist 27.09.2026
Der Landkreis Waldshut vergibt Planungsleistungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Heinrich-Hansjakob-Schule mit Hauptgebäude und Schultheiß'schem Haus in Waldshut-Tiengen. Der Auftrag umfasst insbesondere die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 8, Bauüberwachung und Dokumentation, sowie 9, Objektbetreuung. Die Sanierung soll Energieeffizienz und Brandschutz verbessern und den laufenden beziehungsweise abgestimmt zu organisierenden Schulbetrieb berücksichtigen; die Teilnahmefrist endet am 27. September 2026 um 10:00 Uhr.
65 % ähnlichObjektplanung Erweiterung OGTS Grundschule Schönau (Leistungsphasen 1-9 HOAI)
Tuntenhausen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Tuntenhausen sucht einen Objektplaner für die Erweiterung ihrer Grundschule im Ortsteil Schönau zur Schaffung von Ganztagsbetreuungskapazitäten ab 2026. Der Auftrag umfasst die vollständigen Planungsleistungen gemäß HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau eines Ganztagsbetreuungsgebäudes auf dem Schulgelände an der Angerstraße 17 in Tuntenhausen. Die Bewertung erfolgt nach Qualitätskriterien (insbesondere Personalausstattung, Projektmanagement, Bauablauf unter laufendem Schulbetrieb) und Honorar, mit Bewerbungsfrist bis September 2026.
65 % ähnlichObjektplanung für Aufstockung und Dachgeschossausbau der Grundschule Floßmannstraße
Ebersberg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadt Ebersberg beauftragt Planungsleistungen für die Aufstockung und den Dachgeschossausbau der Grundschule an der Floßmannstraße in Ebersberg. Vorgesehen sind unter anderem drei zusätzliche barrierefreie Klassenzimmer mit zugehörigen Garderoben sowie weitere Unterrichts- und Nebenräume, um die Schule perspektivisch auf eine durchgängige Fünfzügigkeit auszurichten. Gesucht wird die Objektplanung für Gebäude in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die Teilnahmefrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
64 % ähnlichFachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär bei der Berufsschulsanierung Bad Tölz
Bad Tölz · Offen · Frist 14.10.2026
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung in den Bereichen Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) im Rahmen der Teilgeneralsanierung und Erweiterung der Berufsschule an der Bairawieser Straße in Bad Tölz. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und betrifft die Ergänzung zweier Werkhallengebäude sowie die Erweiterung der Pausenhalle. Die Planung beginnt am 7. Januar 2027, Vorabmaßnahmen starten teilweise bereits 2027, die Bauausführung ist ab 2028 vorgesehen und die Gesamtfertigstellung für Ende 2030 geplant; das Bauvolumen beträgt rund 10,5 Millionen Euro brutto.
64 % ähnlichArchitekten- und Objektplanungsleistungen für die energetische Sanierung der Valentin-Ostertag-Schule
Bad Dürkheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Bad Dürkheim vergibt Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume über die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur energetischen Sanierung und Modernisierung der Valentin-Ostertag-Schule. Vorgesehen sind unter anderem die Dämmung von Dach und Fassade, der Austausch von Fenstern und Außentüren, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie zusätzliche Sanitär-, Brandschutz- und Ausbauarbeiten einschließlich der planerischen Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage; die Bauarbeiten sollen im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Die Schule befindet sich in Bad Dürkheim, und Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
63 % ähnlichObjektplanung für die Generalsanierung eines Gebäudetrakts der Berufsschule Pegnitz
Bayreuth · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Bayreuth vergibt Objektplanungsleistungen für die umfassende Sanierung und Modernisierung eines Anfang der 1980er Jahre errichteten Gebäudetrakts der Berufsschule Pegnitz mit Gastronomie, Küche und Verwaltung. Beauftragt werden die Leistungsphasen 3 bis 8 der Gebäudeplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht. Die Leistung ist in Pegnitz im Landkreis Bayreuth zu erbringen, die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
63 % ähnlichPlanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Teilneubau einer Berufsschule
Mindelheim · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Unterallgäu, Abteilung Hochbau, vergibt Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) beim Teilneubau der Staatlichen Berufsschule Mindelheim. Beauftragt werden die Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 und 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise. Das Bauvorhaben liegt an der Luxenhoferstraße am westlichen Ortsrand von Mindelheim; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
62 % ähnlichTragwerksplanung ab Leistungsphase 4 für Erweiterung und Generalsanierung der Giechburgschule
Bamberg · Offen · Frist 28.09.2026
Der Verein „Hilfe für Schüler an Förderschulen im Landkreis Bamberg e. V.“ beauftragt die Fortführung der Tragwerksplanung ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Erweiterung und Generalsanierung der Giechburgschule in Scheßlitz. Vorgesehen sind ein Erweiterungsbau mit einem Bruttorauminhalt von etwa 13.300 m³, die Sanierung des Schulbestands mit etwa 11.000 m³ sowie die Sanierung des Hausmeisterwohnhauses mit etwa 820 m³, voraussichtlich in mindestens zwei Bauabschnitten. Angebote können bis zum 28. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
62 % ähnlichObjektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle
München · Offen · Frist 23.09.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt Objektplanungsleistungen für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums in München. Beschafft werden die Leistungsphasen 6 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ein Lernhaus mit Fachklassen und Mensa mit rund 14.000 m² Bruttogrundfläche sowie eine Zweifachsporthalle mit rund 2.100 m² Bruttogrundfläche; die Arbeiten erfolgen unter anderem bei laufendem Schulbetrieb und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 5, die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 09:00 Uhr.
62 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Kottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft), RAUM und BAU Planungsgesellschaft mbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft)
Zuschlagswert: 510.000 EUR · Vertragsschluss: 21.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
271 vergleichbare Verfahren, davon 125 mit erfasstem Zuschlag · 105 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 224.638,86 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 11 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
BPA BRAUN ARCHITEKTEN Partnerschaft mbB · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eilers Architekten BDA · Ludwigsfelde
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bummer Hof Planungs-GmbH · Bad Kötzing
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Nigl & Mader GmbH Technische Planung · Röhrnbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PCM-Reichl GmbH · Lindau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Ingenieurbüro für Versorgungstechnik · Betzigau
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PECK DAAM Architekten GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Trapez Architektur GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BÖCK HASSMANN SCHMID · Schorndorf
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trapp wagner Architekten und Ingenieure PartG mbB · Hünfeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Anpassung technischer Dokumentation und Kennzeichnung nach dem KKS
GfA A.d.ö.R. · Olching
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 304.312 EUR
- Baufeldfreimachung und Rückbau am Bad Forstenrieder Park in München
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.07.2027
Auftragnehmer: Planungsgesellschaft Lauck & Kalioras mbH
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Objektplanung für Sanierungs- und Umbauvorhaben in Region 08.1
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Tragwerksplanung bei Forschungsbauvorhaben in Bayern
Landesbaudirektion Bayern · Ebern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: Sailer Stepan Tragwerkteam München GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 03.11.2025
Zuschlagswert: 8,64 EUR
- Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Baumaßnahmen
Staatliches Bauamt Passau · Passau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: kpp consulting gmbh
Vertragsschluss: 20.08.2025
Zuschlagswert: 1.239.955,2 EUR
- Rahmenvertrag für Objektplanungs- und Bauplanungsleistungen in Region 02
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2027
Auftragnehmer: NPC Architekten und beratende Ingenieure mbB
Vertragsschluss: 15.10.2025
Zuschlagswert: 270.000 EUR
- Objektplanungsleistungen für Sanierung und Umbau im Bestand – Region 03
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: MHB GmbH, Architekten + Ingenieure
Vertragsschluss: 18.11.2025
Zuschlagswert: 2.300.000 EUR
- Schadstoffbeprobung und Analytik von Böden und Abbruchmaterial am Staatstheater Augsburg
Stadt Augsburg · Augsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.12.2027
Auftragnehmer: Nickol & Partner AG
Vertragsschluss: 23.03.2026
Zuschlagswert: 80.538 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
86971 · Peiting
info@herzogsaegmuehle.de+49 8861 219-07 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenGeschäftsstelle Herzogsägmühle
info@herzogsaegmuehle.de+49 8861 219-0
/
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
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