Objektplanung für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Forstenried
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 547362-2026
- Verfahrensnummer
- 17c11de9-c2ba-43ff-bf52-7b0de726a21d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München beauftragt Objektplanungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Forstenried in München. Geplant sind unter anderem ein vierter Fahrzeugstellplatz, neue Schulungs- und Aufenthaltsflächen sowie die Sanierung des Bestands und die Anpassung an aktuelle Brandschutz- und Klimaschutzanforderungen; die Arbeiten sollen im laufenden Betrieb stattfinden. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 6 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Angebote sind bis zum 16. September 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Objektplanung LP 6-9 gem. Par.34 HOAI Das Gerätehaus der FFW Abt. Forstenried wurde in den 1970er Jahren erbaut. Zum Errichtungszeitpunkt war das von der Abteilung abgedeckte Gebiet weniger dicht besiedelt als heute und es das Aufgabenspektrum einer FFW wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert. Um die höhere Bevölkerungsdichte sowie den erweiterten Aufgabenbereich einsatztaktisch bewältigen und die Hilfsfristen einhalten zu können, werden zusätzliche Fahrzeuge sowie mehr Personal benötigt. Hierfür soll das Gerätehaus um eine Fahrzeuggasse sowie größere Schulungs- und Aufenthaltsflächen erweitert werden. Das Gerätehaus der FFW-Forstenried ist ein längs orientierter Satteldachbaukörper der giebelständig an der Forstenrieder Allee 177 liegt. Das Gebäude befindet sich in einem denkmalgeschützten Ensemble. Die Planung sieht eine östliche Erweiterung für einen vierten Stellplatz vor. Das Gebäude wird hierfür um ca. 6,50m verlängert. Östlich vorgelagert ist eine zweiläufige Außentreppe vorgesehen und dient zukünftig als zweiter baulicher Rettungsweg. Nördliche Anbauten sowie das bisherige Lagergebäude werden abgerissen und durch einen Neubau und Anbau ersetzt. Der Grundriss des dann erweiterten Gebäudes wird an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und neu organisiert. Dies beinhaltet auch die Anpassung des Brandschutzes. Der Bestand wird minimal-invasiv saniert und das gesamte Gebäude den Klimaschutz Forderungen der Landeshauptstadt München angepasst (u.a. Dämmung Fassade, neue Heizung, neue Fenster und Türen). Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb umgesetzt. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits erarbeitet und die Machbarkeit mit dem Nutzer abgestimmt. Für die Realisierung der Erweiterung ist ein Teil des Nachbargrundstücks notwendig, was bereits geregelt ist. Auf dem Grundstück müssen für die Maßnahme Bäume gefällt und Ersatzpflanzungen geleistet werden. Die Ersatzpflanzungen können auf dem Nachbargrundstück realisiert werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FOR_Erweiterung und Sanierung Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Forstenried
Objektplanung LP 6-9 gem. Par.34 HOAI Das Gerätehaus der FFW Abt. Forstenried wurde in den 1970er Jahren erbaut. Zum Errichtungszeitpunkt war das von der Abteilung abgedeckte Gebiet weniger dicht besiedelt als heute und es das Aufgabenspektrum einer FFW wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert. Um die höhere Bevölkerungsdichte sowie den erweiterten Aufgabenbereich einsatztaktisch bewältigen und die Hilfsfristen einhalten zu können, werden zusätzliche Fahrzeuge sowie mehr Personal benötigt. Hierfür soll das Gerätehaus um eine Fahrzeuggasse sowie größere Schulungs- und Aufenthaltsflächen erweitert werden. Das Gerätehaus der FFW-Forstenried ist ein längs orientierter Satteldachbaukörper der giebelständig an der Forstenrieder Allee 177 liegt. Das Gebäude befindet sich in einem denkmalgeschützten Ensemble. Die Planung sieht eine östliche Erweiterung für einen vierten Stellplatz vor. Das Gebäude wird hierfür um ca. 6,50m verlängert. Östlich vorgelagert ist eine zweiläufige Außentreppe vorgesehen und dient zukünftig als zweiter baulicher Rettungsweg. Nördliche Anbauten sowie das bisherige Lagergebäude werden abgerissen und durch einen Neubau und Anbau ersetzt. Der Grundriss des dann erweiterten Gebäudes wird an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und neu organisiert. Dies beinhaltet auch die Anpassung des Brandschutzes. Der Bestand wird minimal-invasiv saniert und das gesamte Gebäude den Klimaschutz Forderungen der Landeshauptstadt München angepasst (u.a. Dämmung Fassade, neue Heizung, neue Fenster und Türen). Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb umgesetzt. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits erarbeitet und die Machbarkeit mit dem Nutzer abgestimmt. Für die Realisierung der Erweiterung ist ein Teil des Nachbargrundstücks notwendig, was bereits geregelt ist. Auf dem Grundstück müssen für die Maßnahme Bäume gefällt und Ersatzpflanzungen geleistet werden. Die Ersatzpflanzungen können auf dem Nachbargrundstück realisiert werden.
Frist: 16.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 60 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 40 %
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 720639-2026
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