Objektplanung für die Sanierung der Marktstände am Wiener Platz in München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- vergabe.muenchen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 190514-2026
- Verfahrensnummer
- ea526d91-443c-4a99-9eb7-0dc8494bdb40
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München schreibt Planungsleistungen für die Sanierung der Marktstände am Wiener Platz im Stadtteil Haidhausen aus. Das Projekt umfasst die Instandsetzung von neun Holzbau-Marktständen und zwei Pavillons, wobei ein Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die Vertragslaufzeit ist auf 900 Tage angesetzt.
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Leistungsbeschreibung
Planungsleistung für die Sanierung im Bestand Markt am Wiener Platz mit 8 Marktständen in München- Haidhausen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Objektplanung Sanierung im Bestand Markt am Wiener Platz
Der Markt am Wiener Platz in München (https://maerkte-muenchen.de/unsere-maerkte/markt-am-wiener-platz.html) wird geprägt durch seine kleinteilige Bebauung mit 9 festen, in Holzbauweise errichteten Marktständen und zwei Pavillons (sog. Ganserlstände), bei der keine zwei Gebäude gleich sind. Die Anordnung der Gebäude ist bestimmt durch die Dreiecksform der ehemaligen Verkehrsinsel, auf der der Markt ursprünglich stand. Ein Gebäude des Marktes ist ein Einzeldenkmal (Stand 4), der gesamte Markt am Wiener Platz bildet ein denkmalgeschütztes Ensemble. Die Stände wurden über die Jahre intensiv genutzt und immer wieder instandgesetzt, jedoch nie grundlegend saniert. Diese Sanierung steht nun an. Der Marktbetrieb soll während der Sanierung ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, die Bestandshändlerinnen und Bestandshändler in Interimsmodulen, mit entsprechenden Technikmodulen, unterzubringen. Der Interimsmarkt ist aus der hier ausgeschriebenen Planung des Hauptmarktes herausgelöst. Mit der Aufstellung des Interimsmarktes wird Anfang 2026 begonnen. Nach Umzug der Händlerinnen und Händler soll der Markt am Wiener Platz bis Ende 1. Quartal 2026 geräumt sein. Im Anschluss kann mit der Sanierung begonnen werden. Das Budget für die KGR 200-700 (DIN 276) ist gedeckelt auf maximal 2,8 Mio. € brutto. Die geplante Sanierung des Marktes am Wiener Platz war bereits Gegenstand eines früheren Objektplanungsauftrages, der bis zum Abschluss der Vorplanung durchgeführt wurde. Dieser wurde im März 2025 wegen zwischenzeitlicher Änderung der Projektgrundlagen (Finanzierung) beendet. Dieser Objektplanungsauftrag hatte ursprünglich weitergehende Änderungen am Bestand zum Gegenstand (Sanierung und Umbau der Marktstände Nrn. 1 bis 9; Abbruch der beiden Ganserlstände und Errichtung eines neuen Marktstandes Nr. 10). Diese Änderungen wurden zuletzt aus Kostengründen nicht mehr im ursprünglichen Umfang weiterverfolgt. Die den Vergabeunterlagen beigefügten Pläne, Gutachten und weitere Informationen zum Objekt dienen der Sicherstellung eines einheitlichen Wissenstandes aller Bewerber / Bieter in dem vorliegenden Vergabeverfahren. Der Stadtrat des Beschaffers hat sich zuletzt mit Beschluss vom 30.07.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16478) mit dem Sanierungsvorhaben befasst. Stadtratsbeschlüsse des Beschaffers können im Internet im Ratsinformationssystem München (https://risi.muenchen.de) abgerufen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) hat mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Angaben mit dem Teilnahmeantrag auch für diese einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, sind die entsprechenden Angaben auf gesonderte Anforderung des Beschaffers innerhalb der von diesem bestimmten Frist auch für diese Unternehmen einzureichen. Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften" Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften" mit der Maßgabe, dass auch die in § 124 Absatz 2 GWB aufgeführten Bestimmungen (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,§ 19 Mindestlohngesetz,§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sowie § 73 Absatz 3 VgV zu beachten sind. Eine Nachforderung von Unterlagen ist nach Maßgabe von § 56 VgV möglich.
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LOT-0000 · Objektplanung Sanierung im Bestand Markt am Wiener Platz
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) hat mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Angaben mit dem Teilnahmeantrag auch für diese einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, sind die entsprechenden Angaben auf gesonderte Anforderung des Beschaffers innerhalb der von diesem bestimmten Frist auch für diese Unternehmen einzureichen. Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften" Wie vorstehende Beschreibung zu Ausschlussgrund "Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften" mit der Maßgabe, dass auch die in § 124 Absatz 2 GWB aufgeführten Bestimmungen (§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,§ 19 Mindestlohngesetz,§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sowie § 73 Absatz 3 VgV zu beachten sind. Eine Nachforderung von Unterlagen ist nach Maßgabe von § 56 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 536229-2026
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