Fachplanung Technische Ausrüstung für die energetische Sanierung einer denkmalgeschützten Villa

Staatliches Bauamt München 2

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
57.158,93 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Staatliches Bauamt München 2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
426481-2026
Verfahrensnummer
d450da5e-0716-41b5-992c-9da4cfb50f20
CPV-Codes
Dienstleistungen im Maschinenbau (71333000)

Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt München 2 beauftragt Planungsleistungen für die energetische Fassaden- und Dachsanierung einer denkmalgeschützten Jugendstilvilla der LMU München in München. Vorgesehen sind insbesondere die Planung des Austauschs der Ölheizung durch eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe sowie die Integration der technischen Fachplanung in die Gebäudesanierung. Das Gebäude umfasst rund 1.711 m² Bruttogrundfläche; die Kostenobergrenze für die Baukostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276 beträgt 1,73 Millionen Euro brutto. Die Angebotsfrist endet am 3. Juli 2026 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die LMU München beabsichtigt die Energetische Fassaden- und Dachsanierung des Gebäudes und den Austausch der Ölheizung in eine Wasser- Wasser- Wärmepumpe. Die zweigeschossige, denkmalgeschützte Jugendstil Villa (1.711 qm BGF) mit 50 großzügigen Räumen und zentraler Eingangshalle wurde 1908/09 von den Architekten Schaffner und Albert auf einem Parkgrundstück errichtet. Die Villa entsprach seinerzeit technisch dem neuesten Stand und war vor allem künstlerisch wertvoll ausgestaltet. Erkennbare Eingriffe erfolgten in den 1950iger Jahren und in den 1990iger Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ging das Gebäude in die Nutzung der Ludwigs-Maximilian-Universität über, für das Centrum für angewandte Politikforschung (CAP). Das Bauvorhaben wird mit EFRE Mitteln (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, IBW Programm Bayern 2021-2027, Maßnahmenart 2.1 Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen) gefördert. Durch diese Maßnahmen wird der Primärbedarf an Energie um ca. 50% reduziert. Dies ist die Voraussetzung um mit einer monovalenten Wasser-Wasser-Wärmepumpe eine energetischen Versorgung des Gebäudes zu ermöglichen, bei Erhalt der teilweise in historische Wandverkleidungen integrierten Heizkörper. Die erforderlichen, diagonal versetzten Brunnen sind auf dem Grundstück möglich und die geologischen Bedingungen sind trotz der Nähe zum Isarhochufer aussichtsreich. Die Wärmepumpe findet Platz im Heizraum. Alternative Energien wie z.B. Fernwärme sind in diesem Gebiet nicht vorhanden bzw. in naher Zukunft nicht vorgesehen. Eine Luftwärmepumpe ist bei Erhalt der Bestandsheizkörper nicht möglich, zudem wäre diese aufgrund ihrer Größe und Lärmentwicklung nicht akzeptabel. Die Energieversorgung erfolgt derzeit über eine Ölheizung und soll durch eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Ziel liegt hierbei eine vollständige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu haben. Der effiziente Einsatz einer Wärmepumpe setzt niedrige Vorlauftemperaturen voraus, welche die Heizleistung der Bestandsheizkörper reduziert. Zur Ermöglichung der Beibehaltung der Bestandsheizkörper ist es somit erforderlich, Maßnahmen an der thermischen Hülle zu ergreifen um somit die Gebäudeheizlast zu senken. Die Kostenobergrenze für die KG 300-500 liegt bei 1.730.000 Euro brutto (DIN 276:2018-12). Da bereits Machbarkeitsstudien und ein Entwurfskonzept für die Sanierung vorliegen, wird die Objektplanung Gebäude ab LPH2 ausgeschrieben. Diese beinhaltet die Einarbeitung, Überarbeitung der Kostenberechnung und des Terminplanes, sowie die Integration der Fachplanung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fachplanung Technische Ausruestung M

    Die LMU München beabsichtigt die Energetische Fassaden- und Dachsanierung des Gebäudes und den Austausch der Ölheizung in eine Wasser- Wasser- Wärmepumpe. Die zweigeschossige, denkmalgeschützte Jugendstil Villa (1.711 qm BGF) mit 50 großzügigen Räumen und zentraler Eingangshalle wurde 1908/09 von den Architekten Schaffner und Albert auf einem Parkgrundstück errichtet. Die Villa entsprach seinerzeit technisch dem neuesten Stand und war vor allem künstlerisch wertvoll ausgestaltet. Erkennbare Eingriffe erfolgten in den 1950iger Jahren und in den 1990iger Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ging das Gebäude in die Nutzung der Ludwigs-Maximilian-Universität über, für das Centrum für angewandte Politikforschung (CAP). Das Bauvorhaben wird mit EFRE Mitteln (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, IBW Programm Bayern 2021-2027, Maßnahmenart 2.1 Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen) gefördert. Durch diese Maßnahmen wird der Primärbedarf an Energie um ca. 50% reduziert. Dies ist die Voraussetzung um mit einer monovalenten Wasser-Wasser-Wärmepumpe eine energetischen Versorgung des Gebäudes zu ermöglichen, bei Erhalt der teilweise in historische Wandverkleidungen integrierten Heizkörper. Die erforderlichen, diagonal versetzten Brunnen sind auf dem Grundstück möglich und die geologischen Bedingungen sind trotz der Nähe zum Isarhochufer aussichtsreich. Die Wärmepumpe findet Platz im Heizraum. Alternative Energien wie z.B. Fernwärme sind in diesem Gebiet nicht vorhanden bzw. in naher Zukunft nicht vorgesehen. Eine Luftwärmepumpe ist bei Erhalt der Bestandsheizkörper nicht möglich, zudem wäre diese aufgrund ihrer Größe und Lärmentwicklung nicht akzeptabel. Die Energieversorgung erfolgt derzeit über eine Ölheizung und soll durch eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Ziel liegt hierbei eine vollständige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu haben. Der effiziente Einsatz einer Wärmepumpe setzt niedrige Vorlauftemperaturen voraus, welche die Heizleistung der Bestandsheizkörper reduziert. Zur Ermöglichung der Beibehaltung der Bestandsheizkörper ist es somit erforderlich, Maßnahmen an der thermischen Hülle zu ergreifen um somit die Gebäudeheizlast zu senken. Die Kostenobergrenze für die KG 300-500 liegt bei 1.730.000 Euro brutto (DIN 276:2018-12). Da bereits Machbarkeitsstudien und ein Entwurfskonzept für die Sanierung vorliegen, wird die Objektplanung Gebäude ab LPH2 ausgeschrieben. Diese beinhaltet die Einarbeitung, Überarbeitung der Kostenberechnung und des Terminplanes, sowie die Integration der Fachplanung.

    Frist: 03.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/298330
55 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/298330
45 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648566-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.